Ebersberg:Hauptsache trocken

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Hoffnung auf Entzug im Knast. (Foto: dpa)

Betrüger will Haftstrafe, um Alkoholentzug zu machen.

Von Daniela Weichselgartner, Ebersberg

"Dort finde ich die Ruhe, die ich brauche." Damit ist keinesfalls ein Platz in idyllischer Natur gemeint oder die gemütlichen eigenen vier Wänden, sondern ein Ort, den die wenigsten mit dem Wort "Ruhe" verbinden würden: das Gefängnis. Dorthin zu kommen ist das erklärte Ziel eines 26-Jährigen, dessen kurioser Fall nun vor dem Ebersberger Amtsgericht verhandelt wurde.

Der junge Mann war angeklagt, weil er im vergangenen Dezember bei einem Termin bei der Agentur für Arbeit in Ebersberg unerlaubt eine Luftdruckwaffe des Kalibers 4,5 Millimeter mitgeführt hatte. Auch wenn der Abzug mit einer Schraube blockiert und das Magazin leer war, sorgte die Waffe dennoch für "Angst und Schrecken", so drückte es Richterin Vera Hörauf aus.

Erklärung für die Waffe

Das sei aber nicht seine Absicht gewesen, er habe die Pistole nur einem Freund zurückgeben wollen, erklärte der Mann. Des Weiteren wurde ihm vorgeworfen, sich im März 2016 für jeweils eine Nacht im Hotel Hölzerbräu in Ebersberg und im Hotel Poinger Hof eingemietet zu haben, ohne die Rechnungen zu begleichen. Da er dabei seine Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht hatte, handelt es sich dabei um Betrug.

"Schuldig, mehr braucht man nicht sagen," antwortet der 26-Jährige auf die Vorwürfe und erklärt, die Taten in der Absicht begangen zu haben, eine Freiheitsstrafe auferlegt zu bekommen. Sein einziges Anliegen sei es dabei, die Zeit für eine einwöchige Entgiftung gewährt zu bekommen.

Dass er eine solche nötig haben könnte, dem stimmte auch die Richterin zu: Sein "offensichtliches Alkoholproblem" könne man sogar riechen, so Hörauf. Bis jetzt habe er den Kopf aufgrund der anstehende Verhandlung nicht für einen Entzug frei gehabt, aber jetzt möchte er diesen so schnell wie möglich angehen, sagt der Angeklagte. Seiner Ansicht nach sei ein Gefängnisaufenthalt "die einzige Therapie, die hilft".

Hoffnung hinter Gittern

Der 26-Jährige, dessen Vorstrafenregister einige Vergehen von Diebstahl über räuberische Erpressung bis hin zu Körperverletzung beinhaltet, hat schon zweieinhalb Jahre Erfahrung mit Freiheitsentzug. Da die vorherigen Haftstrafen augenscheinlich keine Besserung bewirkt hatten, zweifelte die Richterin an der Effektivität der selbstverschriebenen Therapie.

Auch der Staatsanwalt sah eine "hohe Rückfallgeschwindigkeit". Da die Taten aber mit dem Ziel eines Freiheitsentzugs begangen wurden, sei dieser die einzige logische Bestrafung, um weitere Vergehen in nächster Zeit zu verhindern, so dessen Fazit.

Das Urteil, das den Angeklagten zufriedenstellt, lautete schließlich sechs Monate ohne Bewährung, sodass der Ebersberger nun ein halbes Jahr Zeit hat, hinter Gittern seine Ruhe zu finden.

© SZ vom 10.08.2016 / dawe - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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