Puchheim:Gericht ahndet Hitlergruß mit Gedenkstättenbesuch

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Rassistische Sprüche bei zwei Promille: Ein 19 Jahre alter Mann hat in angetrunkenem Zustand den Hitlergruß gezeigt. Jetzt verdonnerte ihn ein Gericht zu einer Einzelführung im ehemaligen KZ Dachau.

Für beleidigende, rassistische Sprüche und das Zeigen des Hitlergrußes ist ein 19-jähriger Puchheimer am Dienstag zu einem Öko-Wochenende und einer Einzelführung durch die Gedenkstätte in Dachau verurteilt worden. Das Brucker Jugendgericht reagierte mit dem Schuldspruch wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung auf einen Vorfall, der sich nach dem Olchinger Faschingszug in einem vollen Linienbus ereignet hatte.

Ein 19 Jahre alter Mann aus Puchheim ist wegen rassistischer Äußerungen dazu verurteilt worden, sich die KZ-Gedenkstätte Dachau anzusehen. (Foto: ag.ddp)

Es war gegen 17 Uhr am 16. Februar, als der Angeklagte in dem Bus zwischen Gröbenzell und Puchheim aufs Übelste zu pöbeln begann. Wie er in der Verhandlung zugab, grölte er, "Mischlingskinder sind Sch... " zu einer Mutter mit zwei farbigen Kindern. Beim Aussteigen zeigte er durch die Glastür den Hitlergruß. Laut Anklage schloss sich dem im Freien ein Streit mit einer dunkelhäutigen 24-Jährigen an, die auch ausgestiegen war, und die er ebenfalls beleidigte.

Der Angeklagte räumte zwar die Vorwürfe weitgehend ein. Dennoch schien es, er wolle sich herausreden, beispielsweise, indem er sein Verhalten auf den Alkohol schob. An dem Tag hatte er rund zwei Promille im Blut gehabt. Oder als er behauptete, die 24-Jährige habe ihn zuerst beleidigt, und er nur darauf reagiert. Die Staatsanwältin nannte sein Geständnis später "teilweise beschönigt".

Richterin Anna Kappenschneider bezweifelte, dass der Puchheimer keinen Kontakt zur rechten Szene hat, wie er selber erklärt hatte. "Es spricht einiges dafür, dass das unter Umständen ihre Grundeinstellung ist", spielte sie auf einige szenetypische Begriffe an, die der 19-Jährige verwendet hatte. Die 24-Jährige, die nach eigenen Angaben immer häufiger derartige Übergriffe erlebt und die sich über die Tatenlosigkeit der anderen Businsassen ärgerte, beschrieb noch weit üblere Beleidigungen, als die angeklagten. Dennoch betonte sie: "Er ist für mich kein Rassist." Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe stutzte unterdessen über einen weiteren, szenetypischen Begriff, den der 19-Jährige laut Zeugin benutzt hatte: "Rassenschande". "Das macht mich ein Stück weit schaudern", erklärte der Sozialpädagoge. Denn das sei ein im Dritten Reich geprägter Begriff, der darauf hindeute, dass der Angeklagte schon mit Rechtsradikalen verkehre.

Die Staatsanwältin folgte dem Sozialpädagogen und forderte, den Puchheimer zu einem Öko-Wochenende und einem geführten Gedenkstättenbesuch zu verurteilen, einer jüngst eingeführten Ahndungsmöglichkeit des Jugendgerichts. Auch sie äußerte wegen der Promillezahl zusammen mit den rassistischen Sprüchen den Verdacht, dass der Angeklagte seine Abneigung gegen Andersartige verinnerlicht habe.

Ähnlich äußerte sich die Richterin, die dem Antrag folgte. Der Puchheimer verwende wenig verbreitete Ausdrücke, was auf eine häufigere Auseinandersetzung mit dem Thema schließen lasse. "Da müssen Sie sich schon öfter drüber Gedanken gemacht haben", sagte sie.

© SZ vom 08.06.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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