Bericht:Seitenweise Tadel für den Münchner Flughafen

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Illustration: Dennis Schmidt, SZ-Grafik (Foto: f)

Der Oberste Rechnungshof stößt beim Flughafen auf mehrere Ungereimtheiten - doch die Betreiber weisen jegliche Kritik zurück.

Von Katja Riedel

Es sind 150 Seiten mit wenig Lob und viel Tadel. Verfasst haben das Dokument Prüfer des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH). Sie haben die Flughafen München GmbH (FMG) und deren Geschäftsjahre 2003 bis 2011 unter die Lupe genommen.

Besonders kritisieren sie, dass die staatliche FMG der Lufthansa beim Bau des neuen Satellitenterminals zu große Zugeständnisse gemacht haben soll - in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro, so haben es zumindest die Prüfer errechnet. Das Finanzministerium, das den Mehrheitsanteil des Freistaates verwaltet, bezeichnet diese Zahl als inhaltlich falsch.

Auch die FMG behauptet, die Vorwürfe des Berichtes in einer Stellungnahme entkräftet zu haben, und spricht von einer marktüblichen Rendite der Lufthansa. Konkrete Zahlen nennen beide jedoch nicht. In dem Bericht der ORH-Prüfer findet sich aber noch mehr Bemerkenswertes - zum Umgang mit dem wichtigsten Kunden und Projektpartner Lufthansa und zu anderen Ungereimtheiten, welche die Prüfer in den Akten des Flughafens ausmachten.

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Duty Free Shops

Einnahmen von sechs Millionen Euro soll die Lufthansa binnen zehn Jahren durch eine Mieterhöhung erzielt haben: über die Mietzahlungen der FMG-Tochter Eurotrade - also einer Gesellschaft in öffentlichem Besitz. Diese betreibt die Duty Free Shops am Airport und muss laut dem ORH-Bericht nach der Erhöhung 20 statt vorher 16 Prozent des Umsatzes an die Terminal 2 Betriebsgesellschaft zahlen, an der die Lufthansa mit 40 Prozent beteiligt ist - die Prüfer sehen darin eine "Vermögensverlagerung" zugunsten der Lufthansa.

Laut FMG liegt die Miete aber nicht über dem branchenüblichen Niveau und sei angesichts der steigenden Passagierzahlen angepasst worden. Von einer Vermögensverlagerung könne keineswegs die Rede sein, die erhöhte Miete decke die Investitionskosten beider Partner, also der staatlichen FMG und der Lufthansa.

Fördergelder

79,4 Millionen Euro - so hoch ist laut ORH die Summe der Fördergelder, die die FMG zwischen 2008 und 2011 für Marketing und Verkehrsförderung an Fluggesellschaften ausgezahlt hat - ein Prozedere, das es auch an anderen Flughäfen gibt. Es soll das Risiko für neue Flugverbindungen für die Fluggesellschaften abfedern, weil man sich langfristig von diesen neuen Strecken Gewinn und einen positiven Effekt für die Wirtschaft einer ganzen Region verspricht. So begründet auch die FMG diese Förderungen. Diese seien immer auf drei Jahre begrenzt.

Der ORH befindet dennoch, die Fördergelder seien "zu überdenken". Besonders stört die Prüfer auch hier die Gewichtung: Von 2008 bis 2011 habe die Lufthansa, die ohnehin durch die Beteiligung am Betrieb von Terminal 2 profitiere, gut 50 Millionen Euro erhalten - fast zwei Drittel der vom ORH genannten Fördergelder für alle Fluggesellschaften. Die FMG bestreitet die Summe, der Gesamtbetrag liege jährlich bei ein bis 1,5 Prozent des Konzernumsatzes.

Gebühren

Bei den Start- und Landegebühren habe sich die FMG seit der Eröffnung des Flughafens rund eine Milliarde Euro an Einnahmen entgehen lassen, bemängelt der ORH. Auch der Vergleich mit konkurrierenden Airports ergebe, dass es in München Luft nach oben gegeben habe. Der ORH erwartet von der FMG, diese Gebühren stärker zu erhöhen. Der genannte Betrag sei "bis zum heutigen Tag nicht zutreffend", heißt es dazu von der FMG. Im Jahr 2014 sei mit dem Entgeltvertrag, der bis 2021 laufen werde, die gesetzlich mögliche Bandbreite ausgeschöpft worden.

Ausschreibungen

Der Umgang der FMG mit Ausschreibungen war ein Schwerpunkt der Prüfung. Die Kontrolleure stellten dabei fest, dass Verantwortliche bei der FMG oft nicht nur interne Regeln, sondern auch solche der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs nicht ausreichend beachtet haben sollen.

Die FMG bestreitet das, die Vorwürfe seien haltlos. Für die FMG würden andere Regeln gelten als für klassische öffentliche Auftraggeber, diese ließen Erleichterungen und Ausnahmen zu. Der ORH führt zudem an, dass beim Bau des 2002 eröffneten Terminals 2, das die FMG gemeinsam mit der Lufthansa in einer Tochtergesellschaft betreibt, der Kostenrahmen um 206 Millionen Euro überschritten worden sei - etwa weil bei einer Reihe von Aufträgen die vereinbarten Kosten sehr deutlich überstiegen worden seien.

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Auch zusätzliche Maßnahmen seien nicht dem Wettbewerb unterworfen worden, um Zeit zu sparen. Die Kontrollgremien der Tochter FM-Bau als auch der FMG seien "insoweit ihren Überwachungspflichten nicht ausreichend nachgekommen", heißt es in dem Bericht. Die FMG widerspricht vehement. Die zusätzlichen Kosten seien bei einem Projekt dieser Dimension nicht ungewöhnlich.

Auch bei den Planungen zur dritten Startbahn bemängeln die Kontrolleure, dass es bei Aufträgen, die im Rahmen des Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens vergeben wurden, keinen Wettbewerb gab. Hier soll es um rund 22 Millionen Euro gehen. Von 62 freihändig vergebenen Aufträgen im Zusammenhang mit diesen Verfahren sind laut ORH nur in vier Fällen Vergleichsangebote eingeholt worden. Hierdurch habe die FMG die "eigenen Vergabegrundsätze ignoriert". Auftragsvergaben ohne jegliches Gegenangebot seien zur Regel geworden.

Die Argumente, welche die FMG gegenüber dem ORH für ihr Handeln vorbrachte, hält dieser nicht für stichhaltig. Besondere Sachkenntnisse von Planern aus dem Raum München seien ebenso wenig ein schlagendes Argument wie Geschäftsgeheimnisse, die man nur mit vertrauten Partnern teilen wolle, oder niedrigere Reisekosten.

Bekrittelt werden auch Auftragsvergaben bei der Tochter EFM, welche die FMG ebenfalls gemeinsam mit der Lufthansa betreibt, hier hat jedoch die Lufthansa die Mehrheit. Deshalb seien die Ausschreibungsregeln hier gänzlich andere, sagt die FMG. Das Unternehmen beschäftigt sich mit Enteisung, Rangieren und Klimatisieren von Flugzeugen. Die EFM soll zwischen 2006 und 2012 Enteisungsfahrzeuge im Wert von insgesamt etwa 13,7 Millionen Euro ohne europaweite Ausschreibung angeschafft haben. Dies widerspreche nicht nur dem EU-Vergaberecht, sondern auch dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, glaubt der ORH.

Ebenfalls in den Fokus genommen haben die Prüfer einen Auftrag an das Beratungsunternehmen Mercer in Höhe von 5,36 Millionen Euro. Von 2003 bis 2005 hatte das Unternehmen geholfen, den Konzern neu auszurichten. Die Strategie, die am Ende herauskam, nannte sich M-Power. Beraterhonorare sollen bis zu 2000 Euro pro Tag betragen haben. Obwohl es sich nach Ansicht des ORH um einen Gesamtauftrag gehandelt habe, sei das Projekt auf mehrere Teilaufträge gestückelt worden, um Schwellenwerte zu unterschreiten. Die FMG hält die Aufsplittung für zulässig.

Stimmenverteilung

Die Rechnungsprüfer bemängeln, dass die FMG in der gemeinsamen Betriebsgesellschaft für das Terminal 2 zwar die Mehrheit halte, alle Entscheidungen aber einstimmig fallen müssten. Sie sehen darin einen Widerspruch zur Bayerischen Haushaltsordnung. Die verlangt, dass der Freistaat bei diesem Verhältnis auch die Mehrheit der Stimmen haben müsse. Das Joint Venture mit der Lufthansa sei bewusst als gleichwertige Partnerschaft gestaltet, sagt die FMG dazu. Die Einstimmigkeit stelle einen angemessenen Einfluss bei allen relevanten Entscheidungen dar.

Angebliche Überkapazitäten

Der Rechnungshof kritisiert zudem, dass das neue Satellitenterminal die Überkapazitäten in Terminal 1 verstärke, die sich 2014, als der Bericht verfasst wurde, auf mehr als 50 Prozent belaufen haben sollen. Die Prüfer werfen die Frage auf, ob die Lufthansa diese Überkapazitäten hätte nutzen können statt mit der FMG das Satellitenterminal zu bauen. Weil in München viele Passagiere umsteigen, hätte es für die Lufthansa keinen Sinn gemacht, auch Terminal 1 zu nutzen, antwortet die FMG. Ungenutzte Kapazitäten gebe es nicht, auch dieses Terminal "stößt inzwischen an seine Grenzen". Ein Ausbau sei auch hier bereits geplant.

PR und Lobbyismus

Die Ausgaben der FMG von bis zu 7,1 Millionen Euro für PR und Lobbyarbeit finden die Prüfer zu hoch. Eine eigene Stabsstelle für Lobbyarbeit (bis zu 803 000 Euro im Jahr) war ihnen ein besonderer Dorn im Auge. Für ein staatliches Unternehmen sei dies überflüssig, zudem sei die FMG ohnehin über ihre Mitgliedschaft in verkehrspolitischen Interessensverbänden bereits bestens vertreten. Die FMG hält eine eigene Lobby- und Verbandsarbeit dagegen für unabdingbar, die Kosten entsprächen den üblichen Durchschnittswerten.

Mitarbeit: Anna Neifer

© SZ vom 02.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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