Amtsgericht München:Schleuser zu harter Strafe verurteilt

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  • Ein 44 Jahre alter Mann aus dem Kosovo hat mehrfach Flüchtlinge nach München geschleust.
  • Jetzt wurde er zu einer relativ harten Strafe verurteilt - das Gericht war der Ansicht, dass Schleuser wie der Angeklagte die Situation von Migranten verschärften.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"In der aktuellen Lage wird die Problematik für die Flüchtlinge durch Schleuser wie den Angeklagten zusätzlich verschärft." Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München aus "vorwiegen generalpräventiven Gründen", wie der Richter betonte, einen 44-jährigen Mann aus dem Kosovo, der seit 1993 in Deutschland lebt, wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern vergleichsweise hart bestraft: zwei Jahre Haft ohne Bewährung.

Der Angeklagte hatte etwa im Februar 2015 fünf Landsleute im Alter zwischen neun und 41 Jahren mit dem ICE über Ungarn und Österreich nach Deutschland gebracht.

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Er handelte wie ein Reiseführer und half ihnen beispielsweise, die Zugtickets für die Reise zu besorgen, war bei der Zugfahrt anwesend und unterstützte die Flüchtlinge auf dem Trip.

Bald darauf, Anfang März, wollte er sechs Leute zwischen 21 und 31 Jahren in einem in der Schweiz zugelassenen VW Sharan von Budapest über Österreich nach Deutschland schmuggeln. Zwei dieser Personen waren staatenlos, vier besaßen die syrische Staatsangehörigkeit.

2000 Euro bis zum Münchner Hauptbahnhof

Der Schleuser übernachtete zunächst in Budapest in einem Hotel und traf dort die Flüchtlinge. Es war vereinbart, dass er bei Ankunft am Münchener Hauptbahnhof dafür 2000 Euro erhalten sollte.

Die Gruppe wurde bei einer Polizeikontrolle auf einem Rastplatz der Autobahn A 8 jedoch aufgebracht und der Angeklagte festgenommen. Er war seitdem in Untersuchungshaft. In Deutschland hatte er wechselnde Wohnsitze und lebte von Aushilfsjobs. Seine Ehefrau lebt in Zürich und sein 17-jähriger Sohn in Genf.

Das Gericht berücksichtigte strafverschärfend, dass der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft ist - wegen Körperverletzung, Nötigung und Betrug - und zu den Tatzeiten auch unter einer offenen Bewährung stand. Aufgrund der Handydaten vermutete das Gericht, dass er schon mehrere Schleuser-Fahrten unternommen hatte.

Das konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Mann hatte in der Verhandlung aber eingeräumt, dass er auch künftig als Schleuser hätte arbeiten wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 27.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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