Amtsgericht München:Liebesdrama im Altenheim

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Ein hochbetagter Senior und der Direktor des Seniorenstifts buhlen um dieselbe attraktive Pflegekraft. Der Streit eskaliert.

Von Ekkehard Müller-Jentsch, München

Sex, Eifersucht, schnüffelnde Detektive - und das ausgerechnet in einer Seniorenresidenz. Der pikante Streit zwischen einem hochbetagten Altenheimbewohner und dem Direktor eines Münchner Seniorenstifts wäre drehbuchreif. Beide Männer hatten ein Auge auf dieselbe attraktive Angestellte geworfen. Die bekam von dem Älteren 3000 Euro geschenkt, doch zu dem Jüngeren stieg sie offenbar ins Bett. Die Rache des Senioren mündete schließlich in einen Unterlassungsprozess vor dem Landgericht München I.

Wie der Senior den Heimleiter unter Druck setzt

Der 86-Jährige und der Leiter des Heims waren zunächst recht gut befreundet. Deshalb erzählte der Direktor dem Mann auch, dass es einer speziellen Angestellten finanziell gerade nicht so gut gehe. Beide Männer mochten die dunkelhaarige Mittvierzigerin. Der 86-Jährige gab dem Direktor daraufhin ein Kuvert mit 3000 Euro, damit er diesen Umschlag an die Frau weiterleitet.

In der Folgezeit vertieften sich, wie der Richter der 9. Zivilkammer später feststellte, die Kontakte zwischen der Frau und dem betagten Herrn. Er schenkte ihr sogar noch Schmuckstücke. All diese Gaben hat sie ihm inzwischen allerdings zurückgegeben.

Denn zur gleichen Zeit hatte sich eine außereheliche Beziehung der Dame zu ihrem verheirateten Chef entwickelt. Als der 86-Jährige davon Wind bekam, war er außer sich. Er heuerte einen Detektiv an und ließ das Pärchen überwachen. Als er dann entsprechende Bilder in der Hand hielt, schickte der Senior einen bösen Brief an den Direktor: "Bitte glauben Sie mir, ich habe alle Trümpfe in der Hand. Ich bin zwar alt, aber noch nicht blöd", hieß es darin.

Er habe unwiderlegbare Beweise, "dass Sie als Vorgesetzter mit einer Ihnen Untergebenen, also einer von Ihnen abhängigen weiblichen Person, ein inniges und intimes Verhältnis haben". Er forderte den Direktor auf: "Sie kündigen augenblicklich fristlos Ihren Arbeitsvertrag (. . .) und räumen innerhalb von drei Stunden ihren Arbeitsplatz und gehen zu Ihrer Frau zurück, kümmern sich um ihre Pension und trennen sich umgehend von Frau (. . .)" Der Senior setzte dem Direktor dazu eine auf die Minute datierte Frist.

Wie der Heimleiter reagiert

Zudem montierte der Mann eine Art Zeitungsseite mit Fotos der beiden. In diesem fingierten Artikel spielte er auf die fragwürdige Vergangenheit des Direktors als Kommunalpolitiker an. Und er scheute sich nicht, sein Herz auszuschütten.

Er berichtete von seiner Zuneigung zu der Angestellten und seiner großzügigen Zuwendung: "So entstand im Laufe von mehreren Wochen zwischen Spender und der Beschenkten ein freundschaftliches Verhältnis. (. . .) Der Irre hat sie zu sehr in sein Herz geschlossen und ihr voll vertraut. Er hat ihr die Stelle seiner Tochter eingeräumt. Er hat sich sogar in sie verliebt."

Der Direktor, dessen Ehefrau inzwischen von dem 86-Jährigen die kompromittierenden Fotos erhalten hatte, beichtete seinem Arbeitgeber die Affäre. Außerdem ließ er den Senioren durch einen Anwalt abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Weil der sich weigerte, kam der Fall vor Gericht.

Was der Richter zu dem Fall sagt

Mag der Beklagte die außereheliche Beziehung auch als unmoralisch oder verwerflich empfinden, sagte der Richter, "sie ist Teil der privaten Lebensgestaltung". Der Senior habe die Erkenntnisse aus der Observierung verwendet, um den Nebenbuhler unter Druck zu setzen, seine Beziehung umgehend zu beenden und seinen Arbeitsplatz aufzugeben. Dafür gebe es keine Rechtfertigung. Auch nicht Eifersucht: Immerhin habe der 86-Jährige selbst sein Verhältnis nicht nur als väterlich beschrieben, sondern davon gesprochen, sich in die Pflegerin sogar verliebt gehabt zu haben.

Der Senior wurde zur Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen und Fotografien sowie der Überwachung durch eine Detektei verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ob der Senior Berufung dagegen einlegt, ist offen.

© SZ vom 11.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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