Urteil des Bundesgerichtshofs:"Zeit"-Journalisten scheitern mit ihrer Klage gegen ZDF

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Der Satire (im Bild: Anstalt-Moderatoren Max Uthoff (l.) und Claus von Wagner) sei die "Verfremdung" wesenseigen, heißt es in der Urteilsbegründung . (Foto: ZDF / Jürgen Nobel)
  • Im Jahr 2014 stellte die ZDF-Satiresendung Die Anstalt die Verbindungen nicht richtig dar, die zwei Journalisten der Wochenzeitung Die Zeit zu sicherheitspolitischen Lobbygruppen unterhielten.
  • Die Zeitungsjournalisten klagten, doch ohne Erfolg.
  • Denn obwohl die Darstellung in der Sendung im Detail nicht zutreffend gewesen sei, sei sie im Gesamtzusammenhang noch angemessen gewesen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Journalisten müssen satirische Kritik an ihren Verbindungen zu angeblichen "Lobbyorganisationen" hinnehmen - und zwar auch dann, wenn die Fakten im Detail nicht ganz stimmen. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof Klagen der Zeit-Journalisten Josef Joffe - Herausgeber des Wochenblattes - sowie Jochen Bittner gegen die ZDF-Satiresendung Die Anstalt abgewiesen.

Es ging um eine Sendung vom 29. April 2014, die Kabarettisten Max Uthoff und Claus von Wagner hatten eine Reihe von Journalisten wegen ihrer Kontakte zu außenpolitischen Vereinigungen ins Visier genommen.

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Gemeint waren damit beispielsweise die Atlantik-Brücke, das Aspen Institute oder die American Academy in Berlin, aber auch die Münchner Sicherheitskonferenz; jedenfalls allesamt Organisationen, die in sicherheitspolitischen Fragen - so die erklärtermaßen zugespitzte Lesart der Kabarettisten - stets für "mehr Rüstung" einträten.

Auf einer Schautafel präsentierte von Wagner ein netzartiges Gesamtbild, das die Verbindungen der Journalisten zu den diversen Organisationen zeigen sollte. "Die recherchieren da nicht, die sind da Mitglieder, Beiräte, Vorstände", sagte von Wagner.

Weil das Netz aber bei Joffe wie bei Bittner einige Linien zu viel enthielt, hatte das Oberlandesgericht Hamburg der Unterlassungsklage noch stattgegeben. Der BGH dagegen entschied nun, die Aussagen der Kabarettisten seien im Kern zutreffend. Und zwar deshalb, weil man die Äußerung nach ihrem "Gesamtzusammenhang" beurteilen müsse - schon gar, weil es sich um einen satirischen Beitrag handele, dem die "Verfremdung" wesenseigen sei.

Beim unvoreingenommenen Zuschauer komme lediglich die Aussage an, es bestünden Verbindungen zwischen den Journalisten und den Organisationen.

Soll heißen: Die Kabarettisten haben die Schautafel nur zur Illustration ihrer Netzwerk-These benutzt, nicht, um sich damit auf eine konkrete Zahl festzulegen. "Das war kein Standbild", sagte der Senatsvorsitzende Gregor Galke in der Verhandlung. Damit darf die entsprechende Passage weiter gezeigt werden.

© SZ vom 11.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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