Die Schöpferin des "Tatort"-Titels zieht zum zweiten Mal vor Gericht. Sie will als Urheberin anerkannt und genannt werden.
"Das ist Kult, da darf man nicht daran rütteln." Schöner als Fernsehspiel-Chef Gebhard Henke vom WDR kann man es kaum sagen, findet Kristina Böttrich-Merdjanowa. Sie ist Schöpferin des berühmten Vorspanns des ARD-Tatorts, er der Koordinator der TV-Marke im Ersten: 781 Folgen in 40 Jahren, gerade erst wurde das Jubiläum gefeiert.
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Die Augen von Horst Lettenmeyer gehören seit jeher zu jedem "Tatort". Der damals 28-Jährige bekam für die Dreharbeiten einmalig 400 Mark. (© ARD/SF DRS/ORF)
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Trotzdem ist Böttrich-Merdjanowa, 76, verbittert. Denn an diesen berühmten Trailer ist das Fernsehen damals sehr billig gekommen: Es waren umgerechnet nicht einmal 1300 Euro. Deshalb verlangt die in München lebende freischaffende Grafikerin und Trickfilmerin einen Nachschlag.
Um den wird seit Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München gestritten. Es ist nun schon die zweite Runde: In erster Instanz vor dem Landgericht München war die gebürtige Bulgarin bereits erfolgreich.
Verschiedene Kommissare in unterschiedlichen Städten ermitteln - aber eines verbindet sie alle: Das Auge im Fadenkreuz, rennende Beine auf nassem Asphalt, ein Fingerabdruck, der als Spirale den Täter einkreist.
"Dieser Vorspann hat sich in das Gedächtnis von Generationen eingeschrieben und nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass der Tatort zu einer wiedererkennbaren Marke geworden ist", schreibt die ARD selbst im Internet über 40 Jahre Tatort.
Kann dieser wichtige Trailer ein untergeordneter Beitrag sein? Nur "rahmenbegleitendes Werk", vergleichbar mit einem Firmenlogo? Das meint Martin Diesbach, Rechtsanwalt der beklagten Sendeanstalten BR und WDR. Der Vorspann existiere nicht um seiner selbst Willen, sondern sei höchstens die Klammer der einzelnen Folgen.
Er vergleicht ihn mit dem Logo der Deutschen Bank - es sei unvorstellbar, dass dessen Schöpfer Anteil am Konzerngewinn haben wolle.
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Die Forderung geht voll in Ordnung. Das Fadenkreuz ist d a s Markenzeichen des Tatorts.
Der Erfolg dieser Fernsehreihe war nicht abzusehen, aber jetzt im Nachhinein solche Ansprüche zu erheben...?
Das ist in etwa so, als wolle ein Maler nachdem er berühmt wurde eines seiner Frühwerke zurückkaufen oder finanziellen "Nachschlag", weil er findet er habe es damals viel zu billig verkauft.
Auch Herr Lettenmayer kam nicht schlecht weg, 400 DM waren damals eine Menge Geld, und das nur daß er seine Augen kurz abfilmen ließ?
Die Herrschaften kommen wohl etwas arg spät mit ihren Forderungen. Nach 40 Jahren. Vielleicht hätten sie besser bessere Verträge gemacht... oder früher reklamiert.
Wie es übrigens Maurice Binder bei den James Bond Filmen gemacht hat (er hat bis zu seinem Tod 1991 bis auf "Goldfinger" und "From russia with love" alle Main Titles der Bondfilme gestaltet, inkl. der berühmten Anfangsequenz).
Zitat: "Trotzdem ist Böttrich-Merdjanowa, 76, verbittert. Denn an diesen berühmten Trailer ist das Fernsehen damals sehr billig gekommen: Es waren umgerechnet nicht einmal 1300 Euro. Deshalb verlangt die in München lebende freischaffende Grafikerin und Trickfilmerin einen Nachschlag."
An anderer Stelle war zu lesen, dass die ARD 1969 2.500 DM für die Arbeit gezahlt hat. Ohne genaue Zahlen zu haben, war das seinerzeit wohl ein angemessener Lohn. Vierzig Jahre Inflation sind ebenso abzuziehen wie das seinerzeit viel geringere Einkommen zu berücksichtigen ist.
Für 2.500 DM hat man 1969 einen soliden Gebrauchtwagen bekommen. In heutigen Preisen wäre sicherlich eher 10.000 Euro anzusetzen, um auf eine vergleichbare Kaufkraft zu kommen. Ein neuer "Käfer" war damals für rund 4.500 DM zu haben.