Altkanzler Kohl:Maike Kohl-Richter darf Entschädigung nicht erben

Maike Kohl-Richter (Foto: dpa)

Altkanzler Helmut Kohl hatte die Rekordentschädigung einst erstritten. Doch Genugtuung gebührt nur den Lebenden, entschied das Oberlandesgericht in Köln.

Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekordentschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske und folgte damit der Linie, die sie bereits im Februar dieses Jahres hatte erkennen lassen. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben.

Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil der Journalist Heribert Schwan unautorisierte Zitate in dem Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" veröffentlicht hatte.

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