Namenswahl nach der Heirat:Bekenntnis zum Mann

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Das Ende der Emanzipation? Laut Statistik wählen die meisten deutschen Ehefrauen den Namen des Gatten - wie die frisch vermählte Bundesfamilienministerin Schröder, vormals Köhler.

W. Janisch

Namen seien, so sagt man, Teil der Persönlichkeit, doch meist erzählen sie nur wenig über ihren Inhaber. Ein Herr Altenburger mag Vorfahren im östlichen Deutschland gehabt haben, und die beruflichen Schwerpunkte irgendwelcher Urahnen schimmern durch, wenn jemand Müller heißt, oder Schmied. Oder eben Köhler.

Frisch vermählt: Bundesfamilienministerin Kristina Köhler heißt nun Kristina Schröder. (Foto: Foto: dpa)

Bei Kristina Köhler ist das komplizierter: Der Nachname der Bundesfamilienministerin verrät schon deshalb etwas über sie, weil sie ihn aufgegeben hat. Seitdem sie am Freitag mit Ole Schröder im Wiesbadener Standesamt war, heißt sie ebenfalls Schröder, an diesem Samstag wird der Bund kirchlich besiegelt.

Das mag ein wenig Verwirrung in den Teilen der Öffentlichkeit stiften, die sich den Namen der Neu-Ministerin gerade mal gemerkt haben. Doch viele Menschen, gerade unter den Wählern ihrer Partei, wird die Nachricht vielleicht freuen: Die CDU-Frau bekennt sich - Karriere hin oder her - deutlich sichtbar zum angetrauten Gatten, der überdies ebenfalls in der CDU ist.

Wenn nicht alles täuscht, bewegt sich Kristina Schröder damit im Mainstream, was für eine aufstrebende Politikerin ja nützlich sein kann. 1991 hatte das Bundesverfassungsgericht Ehepaaren die Möglichkeit eröffnet, ihre Nachnamen mit in die Ehe zu bringen, und zwar ohne die nicht sonderlich beliebten Doppelnamen.

Heute, fast zwei Jahrzehnte später, ergibt die Nachfrage bei einigen Standesämtern (bundesweite Statistiken existieren nicht) ein eher deprimierendes Bild - wenigstens für jene, die damals die Zeit für den Vormarsch des Frauennamens gekommen sahen: Ob in Leipzig oder Dresden, in Friedrichshafen oder Lüdenscheid: Rund 80 Prozent wählen den Nachnamen des Mannes, dagegen nur ungefähr fünf Prozent den der Frau.

Selbst in Köln und Karlsruhe, wo die Quote der Männer-Nachnamen leicht niedriger liegt, ist die Neigung des männlichen Geschlechts nicht ausgeprägter, den Familiennamen zu ihren Gunsten aufzugeben. Dort wählen 20 Prozent eben getrennte Namen.

Dabei ist das liberale Namensrecht eine feministische Errungenschaft, durchgesetzt in Jahrzehnten von Familienrechtsreformen und Grundsatzurteilen - oft von Frauen. 1957, die Gleichberechtigung von Mann und Frau stand schon seit acht Jahren im Grundgesetz, durften Ehefrauen, die selbstbewusst genug waren, ihren Nachnamen per Bindestrich hinzufügen. Von 1976 an konnten sich die Eheleute auch für ihren jeweiligen Namen entscheiden. Weil aber im Streitfall der Mann das letzte Wort behielt, fuhr Karlsruhe 1991 dazwischen - seither gilt freie Namenswahl.

In den letzten Jahren zaudern die Verfassungsrichter freilich, wie weit sie es mit Freiheit des Nachnamens als Ausdruck der eigenen Identität noch treiben sollen. 2004 erlaubten sie noch, nach der Scheidung den angeheirateten Namen in die neue Ehe mitzunehmen - was vor allem in Adelskreisen für Unruhe sorgte.

Vergangenes Frühjahr, damals ging es um die Bildung von Ketten aus drei und mehr Namen, war es genug: Dass komplette Scheidungsbiografien in endlosen Bindestrich-Ungetümen dokumentiert werden, war für die Mehrheit der Richter dann doch zu viel an namensrechtliche Selbstverwirklichung.

Und was verrät uns nun die Namenswahl der Kristina Schröder, geb. Köhler? Steht sie für klare Verhältnisse und konservative Werte? Sicher ist nur: Ein entfernter Vorfahre von ihr wird wohl Kohle gemacht haben.

© SZ vom 13.02.2010/dog - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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