Traditionsverlag:Worum es im Suhrkamp-Prozess geht

"Beide Gesellschafter sehen sich offenbar wechselseitig als Inkarnation des Bösen", so der Vorsitzende Richter des Frankfurter Landgerichts, der über die Zukunft des traditionsreichen Suhrkamp-Verlags entscheiden soll. Für eine Verhandlungslösung gibt es nur zwei Wege.

Von Lothar Müller

Dem Suhrkamp Verlag drohe die Auflösung, war in den Agenturmeldungen zu lesen, nachdem am Mittwoch das Frankfurter Landgericht getagt hatte. Es hatte sich mit Anträgen der Gesellschafter des Verlages zu befassen, die einander wechselseitig aus der Gesellschaft ausschließen wollen. Mehrheitsgesellschafter ist die Siegfried und Ulla Unseld-Familienstiftung mit 61 Prozent, Minderheitengesellschafterin die Medienholding Winterthur AG mit 39 Prozent. Chefin der Stiftung ist Ulla Unseld-Berkéwicz, Chef der Medienholding Hans Barlach. Er hatte erst wenige Tage vor der schon lange anberaumten Sitzung einen verschärfenden Zusatzantrag gestellt: beim Scheitern seines Antrags solle das Gericht die Auflösung der gesamten Gesellschaft verfügen. Das würde bedeuten: Aufteilung des Verlagsvermögens auch gegen den Willen der Mehrheitsgesellschafterin.

Entschieden wurde am Mittwoch nichts. Aber der Vorsitzende Richter des Frankfurter Landgerichts, Norbert Höhne, wurde in den Agenturmeldungen mit zwei Sätzen zitiert, die aufhorchen lassen: "Einer der namhaftesten Teilnehmer am Literaturbetrieb der Nachkriegszeit droht zu verschwinden". Und: "Beide Gesellschafter sehen sich offenbar wechselseitig als Inkarnation des Bösen." Der erste Satz erläutert, was die nun als weitere Eskalationsstufe beantragte Auflösung der gesamten Gesellschaft nach sich ziehen könnte. Er beinhaltet keinen Hinweis darauf, wie das Gericht entscheiden wird, betonten der Suhrkamp-Anwalt Peter Raue und die Siegfried und Ulla Unseld-Stiftung noch am Abend des Prozesses. Und fügten hinzu, der Entscheidung des Gerichts am 13. Februar 2013 sähen sie "ebenso zuversichtlich wie gelassen" entgegen.

Er will sich nicht erpressen lassen

Das klingt ein wenig forciert. Aber dass der Frankfurter Richter nicht jetzt schon erkennen lassen wollte, wie der Prozess ausgehen wird, ist plausibel. Denn sein zweiter Satz lässt erkennen, warum er im ersten Satz so unmissverständlich die Konsequenz des neu eingebrachten Antrags auf Auflösung der gesamten Gesellschaft formuliert. Er will sich durch den weitergehenden Antrag nicht erpressen lassen, einem der Ausschlussanträge stattzugeben. Stattdessen will er Einigungsdruck erzeugen. Statt sich als "Inkarnation des Bösen" zu bekämpfen und das Zugrundegehen des Streitobjekts zu riskieren, sollen die Konfliktparteien einander als nicht exorzierbare Übel begegnen, die zu einer Verhandlungslösung finden müssen.

Dafür gibt es nur zwei Wege: einen Modus vivendi im Dissens oder die einvernehmliche Trennung. Der bessere Weg bei diesen Konfliktparteien wäre die Trennung auf Basis der Einsicht, dass man durch Klagen den ungeliebten Partner nicht loswird. Denn sie prozessieren nicht nur in Frankfurt gegeneinander, sondern auch am Landgericht in Berlin darüber, ob die Suhrkamp-Geschäftsführung Verlagsgelder bei der Renovierung und Anmietung der Privatvilla für repräsentative Empfänge und Autorentreffen veruntreut hat. Eine solche Trennung würde aber die Schätzung des Verlagswertes voraussetzen. Und natürlich besteht auch hierüber zwischen den Konfliktparteien Dissens.

Hans Barlach beziffert den Verlagswert auf stolze 75 Millionen Euro, was es der Unseld-Stiftung als Mehrheitsgesellschafterin unmöglich machen würde, die Medienholding Winterthur auszuzahlen. Denn das würde dann knapp 30 Millionen Euro kosten. Die Suhrkamp-Anwälte wiederum behaupten, Barlach lehne es ab, das Unternehmen von dritter Seite bewerten zu lassen. "Inkarnationen des Bösen" lassen sich schlecht in Zahlen fassen. Verlagswerte schon.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: