Nathaniel Borenstein, als Mitentwickler des E-Mail-Formats MIME ebenfalls ein Gründervater des heutigen Netzes, hält in der Huffington Post - ähnlich wie Edwards - Cerf vor, dass Menschenrechte wie jene auf Kleidung und Wohnung bereits jetzt "grundlegendste Menschheitstechnologien" ausdrücklich schützten: "Es stimmt, dass andere Rechte abstrakter sind, aber viele sind es nicht."

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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Europäische Menschenrechtskonvention nennen aber weder explizit die Zwei-Zimmer-Wohnung noch die Jurte, weder den Lehmziegelofen noch die Bauindustrie. Sie sichern uns das Recht auf Nahrung zu, garantieren aber weder bestimmte Mahlzeiten, noch Zubereitungsformen, sie schützen nicht einmal ausdrücklich etwas seit Anbeginn der Menschheit so Elementares wie das Herdfeuer. Auch die wahrscheinlich wichtigsten Grundlagen menschlicher Zivilisation wie Schrift und Rad werden nicht erwähnt. Das alles ist aber kein Versagen, sondern macht den Katalog den Zeitläuften gegenüber resistent und für die je gegenwärtigen Lebensverhältnisse adaptierbar.

Wenn Cerf also entgegengehalten wird, er bemühe sich um eine Unterscheidung zwischen Zielen und Mitteln, die gar keinen Unterschied mache, dann gibt ihm das im Umkehrschluss Recht: Jede verständige Auslegung der Menschen- und Bürgerrechte, der Informations-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit wird schon heute zu dem Schluss kommen müssen, dass das Internet ein unverzichtbares Mittel zu ihrer Ausübung geworden ist. "Technologie verhilft Rechten zur Durchsetzung, sie ist nicht selbst ein Recht", sagt Cerf.

Nichts anderes formuliert La Rue, wenn er sagt, das Internet sei ein "unverzichtbares Werkzeug geworden, um eine Vielzahl von Menschenrechten zu verwirklichen". Daraus folgt, dass nicht nur Diktatoren, sondern auch demokratische Politiker, die bei Anti-Terror- oder Raubkopierergesetzen allzu leichtfertig mit Internetsperren liebäugeln, Hand an Menschenrechte legen - ein eigenes Recht auf Internetzugang muss dafür gar nicht erst kodifiziert werden.

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  1. Warum Internetzugang kein Menschenrecht ist
  2. Sie lesen jetzt "Technologie verhilft Rechten zur Durchsetzung, sie ist nicht selbst ein Recht"
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(SZ vom 16.01.2012/fran)