Nathaniel Borenstein, als Mitentwickler des E-Mail-Formats MIME ebenfalls ein Gründervater des heutigen Netzes, hält in der Huffington Post - ähnlich wie Edwards - Cerf vor, dass Menschenrechte wie jene auf Kleidung und Wohnung bereits jetzt "grundlegendste Menschheitstechnologien" ausdrücklich schützten: "Es stimmt, dass andere Rechte abstrakter sind, aber viele sind es nicht."
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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die Europäische Menschenrechtskonvention nennen aber weder explizit die Zwei-Zimmer-Wohnung noch die Jurte, weder den Lehmziegelofen noch die Bauindustrie. Sie sichern uns das Recht auf Nahrung zu, garantieren aber weder bestimmte Mahlzeiten, noch Zubereitungsformen, sie schützen nicht einmal ausdrücklich etwas seit Anbeginn der Menschheit so Elementares wie das Herdfeuer. Auch die wahrscheinlich wichtigsten Grundlagen menschlicher Zivilisation wie Schrift und Rad werden nicht erwähnt. Das alles ist aber kein Versagen, sondern macht den Katalog den Zeitläuften gegenüber resistent und für die je gegenwärtigen Lebensverhältnisse adaptierbar.
Wenn Cerf also entgegengehalten wird, er bemühe sich um eine Unterscheidung zwischen Zielen und Mitteln, die gar keinen Unterschied mache, dann gibt ihm das im Umkehrschluss Recht: Jede verständige Auslegung der Menschen- und Bürgerrechte, der Informations-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit wird schon heute zu dem Schluss kommen müssen, dass das Internet ein unverzichtbares Mittel zu ihrer Ausübung geworden ist. "Technologie verhilft Rechten zur Durchsetzung, sie ist nicht selbst ein Recht", sagt Cerf.
Nichts anderes formuliert La Rue, wenn er sagt, das Internet sei ein "unverzichtbares Werkzeug geworden, um eine Vielzahl von Menschenrechten zu verwirklichen". Daraus folgt, dass nicht nur Diktatoren, sondern auch demokratische Politiker, die bei Anti-Terror- oder Raubkopierergesetzen allzu leichtfertig mit Internetsperren liebäugeln, Hand an Menschenrechte legen - ein eigenes Recht auf Internetzugang muss dafür gar nicht erst kodifiziert werden.
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(SZ vom 16.01.2012/fran)
Die Befriedigung von materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnissen der Unterschicht realisieren allgemeine Erklärungen nicht. Wo bleiben deren Rechte auf „einen Lebensstandard, der den Menschen vor allem in der Dritten Welt Gesundheit und Wohl gewährleistet“. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen. Solche Rechte werden auch noch durch Spekulanten konterkariert, die mit Rohstoffzertifikaten die Preise für Nahrungsmittel, Öl, Wasser, Strom u. v. a. in für viele unerreichbare Höhen treiben. Reiche Länder verbieten solches nicht einmal, sie mildern Probleme mit Wohlfahrtsgesetzen. Je besser das Rating für den Staat, umso höher dessen Gaben? Wovon sollen Minderbemittelte oder gar Hungernde Geräte für den Internetzugang beschaffen und dessen Betriebskosten bezahlen? Mit einem, nach ungezählten, teuren Mammutkonferenzen und -gipfeln auf geduldiges Papier gedrucktem Recht sicher nicht.
Das Grundgesetz sieht den Staat in Sachen Kommunikation in einer Gewährleistungsverantwortung. Er muss gemäß Artikel 87 des Grundgesetzes "im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen" sicherstellen. Auch wenn die damaligen Gesetzgeber noch nicht das Internet vor Augen gehabt haben können, ist es nur folgerichtig auch die Dienste des Internet mit unter diese zu gewährleistenden Dienstleistungen zu rechnen. Mit seiner Breitbandinitiative steuert der Bund wie die gesamte EU auch genau in diese Richtung. So wie in allen Demokratien westlichen Zuschnitts und darüber hinaus die mediale Kommunikation insgesamt einen ähnlichen rechtlichen Stellenwert hat, wie in Deutschland. Da haben wohl unsere wie auch andere Verfassungsväter wohl auch schon die Umsetzbarkeit abstrakter grundrechtlicher Anforderungen im Auge gehabt, als sie auch schon die mediale Unterstützung der Redefreiheit usw. mit in die Verfassungen geschrieben haben...
Ein Menschenrecht ist die freie, ungehinderte, mindestens weltweite Kommunikation zwischen den Menschen.
Das ist das Recht in dem Dinge wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit etc. aufgehen, wenn Kommunikation nicht mehr den wenigen Privilegierten Bespielern von one-to-many-Medien vorbehalten ist.
Das Internet ist dabei in der Tat nur ein Werkzeug.
Menschenrecht auf schönes Wetter?
... auf ein Smartphone?
... auf Sonntags grillen mit Oma & Opa?
Die Möglichkeiten, die das Netz zur Vervielfältigung von Meinungen und Botschaften bietet, können mißbraucht werden. Bereits ein kleines, professionell arbeitendes Team ist ausreichend, um massiv im Netz manipulieren zu können. Wer die Bedeutung von Leserforen bei der politischen Meinungsbildung unterschätzt, macht einen großen Fehler. Mehrere Kommentare zum Thema Manipulation im Netz finden Sie ab „Mediale Hetzjagd?“ unter
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/-idiot-pfeife-luegner-/v_detail_tab_comments,6050862.html?pageNumber=1&commentSort=debate&ajaxelementid=%23hcf-add-comment-id&commentSort=debate
Die enormen Einflußmöglichkeiten, die bereits ein einzelner User in einer Community ausüben kann, sind dort weiter hinten an einem konkreten Fall veranschaulicht. Er wurde im Zusammenhang mit der Wulff-Affäre beobachtet.
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