Seit den Aufständen in der arabischen Welt fordern immer mehr Experten, den Internetzugang zum Menschenrecht zu erklären. Selbst der UN-Menschenrechtsrat hat sich mit der Frage befasst. Netz-Pionier Vint Cerf widerspricht - und löst damit eine heftige Debatte aus.
Gibt es nicht nur ein Recht auf den Zugang zum Internet, sondern handelt es sich dabei sogar um ein Menschenrecht? Diese Frage wird nicht zuletzt seit den Aufständen in der arabischen Welt ernsthaft diskutiert. Tim Berners-Lee, der Begründer des World Wide Web hat davon gesprochen, dass der Zugang zum Netz "heute ein Menschenrecht" geworden sei. Selbst der UN-Menschenrechtsrat hat sich im vergangenen Jahr mit der Frage befasst.
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Für Internet-Pionier Vint Cerf ist das Internet stets nur Mittel zum Zweck - der Zugang zum Internet könne daher kein Menschenrecht sein. (© iStockphoto)
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Der Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, der Guatemalteke Frank La Rue, kam zu dem Schluss, das Internet nehme inzwischen eine Schlüsselstellung für die Wahrnehmung dieses Rechts nach Artikel 19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung ein: "Universellen Zugang zum Internet sicherzustellen, sollte eine Priorität für alle Staaten sein." Von manchen Beobachtern wurde dies als erster Schritt angesehen, um den Internetzugang als eigenes Menschenrecht offiziell festzuschreiben.
Ausgerechnet Vint Cerf aber, Miterfinder des TCP/IP-Protokolls und einer der sogenannten Väter des Internets, der als Vize-Präsident für besondere Aufgaben bei Google heute den einzigartigen Titel eines "Chief Internet Evangelist" führt, hat jüngst in der New York Times argumentiert, der Zugang zum Internet sei eben kein Menschenrecht. Das Netz, so Cerf, sei stets nur Mittel zum Zweck, es könne in sich selbst keinen unveräußerlichen Anspruch darstellen.
Cerf verweist darauf, dass das hypothetische Menschenrecht, ein Pferd zu besitzen, zwar unseren Ahnen über Jahrhunderte ein menschenwürdiges Leben hätte sichern können. Könnten wir aber heute rechtlich einen solchen Vierbeiner beanspruchen, würde er uns nur wenig nutzen; das Mittel würde nicht mehr zum Ziel verhelfen. Aus den gleichen theoretischen Gründen sei der Netzzugang auch kein Bürgerrecht nach dem Vorbild der Bill of Rights, obgleich sich ein solcher Status zumindest besser begründen lasse.
Angst vor Marginalisierung
Seither wird die Debatte intensiv geführt. So wirft Scott Edwards von Amnesty International Cerf vor, seine Trennung von Mitteln und Zielen sei philosophisch nicht kohärent. Das Recht auf Internetzugang sei, gerade in Entwicklungsländern, untrennbar mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf freien Informationszugang verbunden. Wie anderen von Cerfs Kritikern scheint ihm dabei die Differenzierung zwischen wichtigen politischen Zielen, vom Gesetzgeber garantierten Rechten und universellen Menschenrechten eher zweitrangig.
Mancher Einspruch scheint auch von der Besorgnis angetrieben zu sein, das Internet könne marginalisiert und als erfreulicher, aber keinesfalls notwendiger Luxus abgetan werden. Ohne das Gewicht eines Internet-Menschenrechts werde es Regierungen allzu leicht fallen, den Zugang zum Netz in Krisenzeiten zu beschränken oder ganz zu unterbinden. Wobei nicht ganz ersichtlich ist, warum diktatorische Regime ausgerechnet in dieser einen Frage die Menschenrechte auf die Goldwaage legen sollten.
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Die Befriedigung von materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnissen der Unterschicht realisieren allgemeine Erklärungen nicht. Wo bleiben deren Rechte auf „einen Lebensstandard, der den Menschen vor allem in der Dritten Welt Gesundheit und Wohl gewährleistet“. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen. Solche Rechte werden auch noch durch Spekulanten konterkariert, die mit Rohstoffzertifikaten die Preise für Nahrungsmittel, Öl, Wasser, Strom u. v. a. in für viele unerreichbare Höhen treiben. Reiche Länder verbieten solches nicht einmal, sie mildern Probleme mit Wohlfahrtsgesetzen. Je besser das Rating für den Staat, umso höher dessen Gaben? Wovon sollen Minderbemittelte oder gar Hungernde Geräte für den Internetzugang beschaffen und dessen Betriebskosten bezahlen? Mit einem, nach ungezählten, teuren Mammutkonferenzen und -gipfeln auf geduldiges Papier gedrucktem Recht sicher nicht.
Das Grundgesetz sieht den Staat in Sachen Kommunikation in einer Gewährleistungsverantwortung. Er muss gemäß Artikel 87 des Grundgesetzes "im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen" sicherstellen. Auch wenn die damaligen Gesetzgeber noch nicht das Internet vor Augen gehabt haben können, ist es nur folgerichtig auch die Dienste des Internet mit unter diese zu gewährleistenden Dienstleistungen zu rechnen. Mit seiner Breitbandinitiative steuert der Bund wie die gesamte EU auch genau in diese Richtung. So wie in allen Demokratien westlichen Zuschnitts und darüber hinaus die mediale Kommunikation insgesamt einen ähnlichen rechtlichen Stellenwert hat, wie in Deutschland. Da haben wohl unsere wie auch andere Verfassungsväter wohl auch schon die Umsetzbarkeit abstrakter grundrechtlicher Anforderungen im Auge gehabt, als sie auch schon die mediale Unterstützung der Redefreiheit usw. mit in die Verfassungen geschrieben haben...
Ein Menschenrecht ist die freie, ungehinderte, mindestens weltweite Kommunikation zwischen den Menschen.
Das ist das Recht in dem Dinge wie Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Informationsfreiheit etc. aufgehen, wenn Kommunikation nicht mehr den wenigen Privilegierten Bespielern von one-to-many-Medien vorbehalten ist.
Das Internet ist dabei in der Tat nur ein Werkzeug.
Menschenrecht auf schönes Wetter?
... auf ein Smartphone?
... auf Sonntags grillen mit Oma & Opa?
Die Möglichkeiten, die das Netz zur Vervielfältigung von Meinungen und Botschaften bietet, können mißbraucht werden. Bereits ein kleines, professionell arbeitendes Team ist ausreichend, um massiv im Netz manipulieren zu können. Wer die Bedeutung von Leserforen bei der politischen Meinungsbildung unterschätzt, macht einen großen Fehler. Mehrere Kommentare zum Thema Manipulation im Netz finden Sie ab „Mediale Hetzjagd?“ unter
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/-idiot-pfeife-luegner-/v_detail_tab_comments,6050862.html?pageNumber=1&commentSort=debate&ajaxelementid=%23hcf-add-comment-id&commentSort=debate
Die enormen Einflußmöglichkeiten, die bereits ein einzelner User in einer Community ausüben kann, sind dort weiter hinten an einem konkreten Fall veranschaulicht. Er wurde im Zusammenhang mit der Wulff-Affäre beobachtet.
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