"Me Too" und Sprache:Vergewaltigung ist kein Sex

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Eine Frau protestiert auf dem Women's March in Seattle gegen sexuelle Übergriffe. (Foto: AP)

Wer Gewaltverbrechen wie einvernehmliches Liebesspiel beschreibt, stellt sich auf die Seite der Täter und tut den Opfern ein zweites Mal Unrecht an.

Kommentar von Nina Bovensiepen

Es war der Tag, an dem eine Frau gegen einen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung Angeklagten aussagen sollte. Die Schlagzeile der Bild-Zeitung zum Prozesstag lautete: "Geliebte zerrt ihn vor Gericht." Wie verhöhnend und erniedrigend muss das für die Frau sein, die dann im Gerichtssaal schilderte, wie der frühere Rektor der Münchner Musikhochschule sie auf seiner Couch vergewaltigt haben soll.

Das ist kein Einzelfall. So sehr die "Me Too"-Debatte derzeit Ansichten zu sexueller Gewalt, zum Machotum oder zu den Trennlinien zwischen Flirt und Belästigung verändern mag, so sehr richtet sie den Blick auf bestehende Defizite. Das betrifft auch die Sprache. Im Mündlichen wie im Schriftlichen wird bei dem Thema sexuelle Gewalt immer wieder gedankenlos, verharmlosend oder verletzend formuliert. Auf diese Weise erleiden die Opfer ein zweites Martyrium.

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Worte, die verletzen

Im Fall des Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein, dem Frauen vorwerfen, sie vergewaltigt zu haben, ist des Öfteren vom "Sex-Skandal" oder von "Sex-Attacken" die Rede. Dabei hat eine Vergewaltigung nichts mit Sex zu tun. Diese Wortwahl rückt ein mutmaßliches Verbrechen in den Bereich von gemeinsamer Lust und körperlicher Liebe. Ähnliches passiert, wenn in Gerichts- und Polizeiberichten über Missbrauch die Rede davon ist, der Täter habe sein Opfer "zum Sex gezwungen". Es geht hier nicht um Sex, sondern um brutale Gewalt.

Verharmlosende Formulierungen halten das Geschehen scheinbar auf Distanz. Im Fall des Kindes aus dem Breisgau, das von der Mutter und dem Stiefvater missbraucht und zur Vergewaltigung angeboten worden sein soll, zitierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Sprecher der Staatsanwaltschaft mit den Worten, das Kind sei von den Eltern "gefügig" gemacht worden. Da klingt "sich fügen" mit, was in die falsche Richtung führt bei Verbrechen gegen das Kindeswohl oder das Selbstbestimmungsrecht.

Von Ausnahmen abgesehen, mag bei der Wahl unpassender Formulierungen, von denen sich immer wieder einmal auch welche in der Süddeutschen Zeitung fanden und finden, kein böser Wille im Spiel sein. Es haben sich Menschen mitunter daran gewöhnt, davon zu reden oder zu schreiben, eine genötigte Frau sei "betatscht" oder "begrapscht" worden. Die Frage ist aber, auf welche Seite sich ein Sprecher oder eine Autorin eigentlich stellt, mit wem er oder sie mitfühlen will, mit dem Täter oder dem Opfer. Aus der Perspektive der Opfer ist es ein Affront, wenn ihr Leid verniedlicht oder gar ein Gewaltakt romantisiert wird.

Verbrechen müssen benannt werden

Manchmal schwingt mit, dass das Opfer doch vielleicht nicht nur Opfer war, sondern eine Mitschuld an seinem Schicksal trägt. Es werden Fragen gestellt, die Zweifel keimen lassen. Wie konnte sie nur zu ihm aufs Hotelzimmer gehen? Warum rückt sie erst Jahre später mit den Vorwürfen heraus? Wird diese Methode systematisch angewandt, kann das Unschuldige zu Beteiligten oder zumindest Passiven machen, die sich eben irgendwie "gefügt" haben. Das verdreht die Tatsachen und schüchtert andere Betroffene künftig ein.

Die Debatten, die derzeit endlich geführt werden, können daran etwas ändern. Sie können dazu bewegen, Worte abzuwägen. Verbrechen müssen benannt werden, eine Vergewaltigung ist kein Sex. Das Deutsche hat viele eindeutige, klare Worte. Sie können Opfern helfen.

© SZ vom 24.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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