Spektakuläre Fälle wie die um Dominik Brunner, Loveparade und Jörg Kachelmann zeigen: Die Öffentlichkeit reagiert zunächst impulsiv wie ein junger Schläger. Doch sie ist auch lernfähig: Durch ihre Debatten entsteht Rechtsbewusstsein.
Wer die öffentliche Meinung nicht zu verachten versteht, wird es nie zu Großem bringen. So sprach Hegel, und so wollen es bis heute alle Zyniker des öffentlichen Palavers wissen. Und doch ist selbst den rabiatesten unter ihnen klar, dass sie weit über das Ziel hinausschießen. Wäre es wirklich so miserabel um die Öffentlichkeit bestellt, würde uns der ganze politische Laden und auch der ökonomische längst um die Ohren fliegen.
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Das diffuse Wesen Öffentlichkeit besteht vermeintlich aus egoistischen Einzelnen. Und doch können sie sich auf gemeinsame Werte einigen - was sich bei Katastrophen wie bei der Loveparade zeigt. (© APN)
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Das Geheimnis der modernen Gesellschaft ist ja, wie sie es schafft, nicht auf der Stelle ins Chaos zu stürzen. "Entgegen alle Wahrscheinlichkeit funktioniert sie" (Niklas Luhmann), ja sie funktioniert auf einem außerordentlich hohen Grad von Komplexität, und das ohne zentrale Steuerung. Auch die politischen Instanzen stellen bekanntlich dieses alles überschauende und lenkende Gehirn nicht dar. Der Markt, die soziale Arbeitsteilung, die zentrifugalen Teilsysteme der Gesellschaft und natürlich die Anarchie der privaten Lebenswelten - jedes Element ist so unregierbar wie das andere, keines wird von einem dirigierenden Staat auf Vordermann gebracht.
So krisengeschüttelt die Gesellschaft auch ist, balanciert sie doch einen Zustand "vitaler Normalität" aus. Offensichtlich integriert sie sich über sozial-elektrische Feldlinien, die durch Millionen tägliche Kommunikations- und Bewertungsakte erzeugt werden. Alle sozialen Teilchen sind in der Schwebe, und dennoch kommt im Ergebnis ein erstaunlich stabiles und zugleich flexibles Kraftfeld innerer Bindung und Geistesverwandtschaften heraus.
Wie finden wir Egoisten einen gemeinsamen Nenner?
Nun gehört es zwar zum festen Inventar der Zeitkritik, dass diese innere Bindung nachlasse und die individualistische Gesellschaft mehr und mehr zerfalle. Das ist diskutabel, aber interessanter ist der Blick von der anderen Seite her: Wie bringt es selbst diese Gesellschaft der Egoisten zustande, sich über gemeinsame Normen zu verständigen?
Ein Lehrbeispiel dafür bietet die aktuelle öffentliche Diskussion um spektakuläre Straftaten, vor allem um die Toten in Duisburg, um die Tötung des Dominik Brunner in München-Solln, um den Vorwurf der Vergewaltigung gegenüber Jörg Kachelmann. Ein Lehrbeispiel deshalb, weil die Debatten zeigen, wie sich öffentliches Rechtsbewusstsein bildet, wie es provoziert wird, wie es dazulernt - aber auch, wo seine Schwächen liegen.
"Vor Gericht müssen die Gesetze sprechen, und der Herrscher muss schweigen", verkündete Friedrich der Große. Solange es um den Monarchen oder auch um die Regierung in einem Rechtsstaat mit seiner Gewaltenteilung geht, gilt dies mit gutem Grund. Der wahre Herrscher in einer Demokratie aber, der Souverän, lässt sich nicht das Wort verbieten. Bevor die offiziellen Ermittlungen in sensationellen Fällen beginnen, setzt der öffentliche Diskurs ein, schwillt in der Zeit der Gerichtsverhandlung erst recht an und hört nach dem Urteil selten auf.
Das Gericht fällt sein Urteil am Ende des Prozesses, die Öffentlichkeit am Anfang
So wird auf der großen Bühne parallel verhandelt. Man ist zwar auf die Ergebnisse der amtlichen Ermittler angewiesen, aber die Meinungsbildung folgt ihrer eigenen Logik. Insbesondere bei der Gewalttat gegen Brunner zeigt sich ein typisches Muster des öffentlichen Räsonnements über Verbrechen und Strafen.
Während das Gericht sein Urteil am Ende des Prozesses fällt, halten es große Teile der Öffentlichkeit umgekehrt. Sie steigen gleich zu Beginn mit Aplomb ein und urteilen impulsiv aus dem Stand. Im Nu waren die beiden jungen Täter "Mörder" und Monster. Erst danach setzten die Wahrheitsfindung und sachliche Differenzierung ein. Deren bisheriges Ergebnis kann sich allerdings sehen lassen.
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Zunächst einmal sei festgestellt, daß dieser Artikel in der Print-Ausgabe am Samstag im Feuilleton erschienen ist, und da gehört er meiner Meinung auch hin.
Um ihn aber einer grösseren Leserschaft zugänglich zu machen, wird er jetzt hier in der Online Ausgabe unter der Rubrik Loveparade-Katastrophe eingeordnet,
Das ist falsch.
Worauf ist die öffentliche Rechtsbewusstsein denn angewiesen? Doch genau auf die Information, die die Medien ihr mehr oder weniger gefiltert anbietet.
Und gerade was den Fall Brunner angeht, hat sich die Presse der Vorverurteilung in erheblicher Weise mitschuldig gemacht.
Hier werden Ursache und Wirkung verdreht. Und wer glaubt wirklich daran, das bei einem Grossteil der Bevökerung, was den Fall Brunner angeht, diese gelobte
differnzierte Betrachtungsweise eingesetzt hat? Worauf basieren denn die Erhebungen?
Doch hoffentlich nicht alleine auf die Meinungsbildung der hier versammelten Geistesschaffenden mit freiem Internetanschluss. In der TZ jedenfalls war letze Woche
wieder ein Artikel erschienen : "Brunner-Prozess: Markus S. will ins Fernsehen" mit klarer Stimmungsmache. Wie die Kantinendiskussion Mittags ausfiel, kann man sich denken...
Ferner wird der schwere Fehler begangen, zwei völlig unterschiedliche Fälle miteinander zu vergleichen. Im Fall Brunner geht es um zwei Straftäter, die vom zuständigen Landesgericht abzuhandeln sind. Klare Sache, was das juristische Procedere angeht. Abe bei der Loveparade liegt der Fall wesentlich komplizierter, und nicht nur deswegen, weil das unwissende Volk die juristischen Feinheiten der Fahrlässgkeit nicht beherrscht. In sehr vielen Kommentaren, nicht nur in der SZ wird nämlch vollkommen richtig erkannt, daß dieser Fall nicht in die Hände der NRW-Justiz gelegt gehört, so wie es geschehen ist.
Auch wenn einige der Kommentarschreiber nicht unbedingt das Grundlegende der aufgehobenen Gewaltenteilung erkennen, so ist die Forderung nach Übernahme des Falles duch die Bundeskriminalpolizei korrekt. Eine juristische Aufarbeitung dieses Falles, vor allen Dingen der Rolle der Polizei, ist so nicht möglich und wird nicht geschehen. Dieser Skandal wäre eher einen Artkel wert als Erkenntnisse über die mediengesteuerte Meinung.
Wer nun den Vergleich mit der juristischen Aufarbeitung des Eschede-Unglücks herbeizieht, um die Problematik der Beweisführung der Fahrlässigkeit zu
belegen, sollte aber im gleichen Atemzug die verachtenswerte Verteidigungsstrategie der Bahn nennen, die den Prozess und das juristische Procedere ins Groteske
geführt hat. So wurde bspw. ein japanischer Gutachter bestellt, was dann zu stundenlangen Diskussionen über die Korrektheit der Übersetzung führte.
Jeder Fall ist anders, und in eine Gefährdungsanalyse einer Grossveranstaltung muss doch selbstverständlich mit einfliessen, daß es sich hier nicht
um ältere Konzertbesucher mit Sitzplatz, sondern um unberechebare Jugendliche handelte. In der Technik nennt man das : Es ist vom grösstmöglichen
Gefährdungspotential auszugehen.
Erst nach Ergreifung der Massnahmen zur Abwehr dieses vorhersehbaren Gefahrenpotentials kann ein weiteres Risiko, bspw. wenn ein Besucher einen
Sprengsatz mit sich führt, dem Veranstalter nicht mehr zur Last gelegt werden. Und diese differenzierte Betrachtungsweise sollte man vom Author erwarten.
Zur Frage der Gerechtigkeitsfindung der 11 Opfer der DeepWater Horizon hier ein Link für alle Interessierten.
http://www.video-link.tv/08/2010/video-deepwater-horizon-widows-seek-justice.html