Die US-Gleichstellungsbehörde ermutigt Angestellte, sich gerichtlich gegen Diskriminierung zu wehren. Nach Novartis und Wal-Mart steht nun Bayer am Pranger. Für Anwälte ein florierendes Geschäft.
Der Brauch ist weit verbreitet: Neue Mitarbeiter werden in den USA erstmal in ein Seminar geschickt. Egal ob Spitzenmanager oder einfacher Angestellter - die Erkundung der feinen Grenzen zwischen Ironie und Beleidigungen bei den meisten Unternehmen ist ein Pflichtprogramm. Das mag grotesk klingen. Doch die Vorträge sind bierernst. Wer in Amerika Geschäfte machen will, muss vorbereitet sein. Die Seminare dienen dem Selbstschutz der Betriebe. Denn der amerikanische Arbeitsalltag steckt voller Klagerisiken.
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Die frühere Wal-Mart-Kassiererin Betty Dukes aus San Francisco beschäftigt bereits seit zehn Jahren die Gerichte. Sie wirft dem größten Einzelhändler der Welt Diskriminierung vor. (© AP)
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Es fängt an mit der Einstellung, setzt sich fort bei jeder Beförderung, und richtig brenzlig wird es bei der Kündigung. Selbst in der Kantine, im Aufzug oder in der Kaffeeküche, bei jedem Kollegengespräch lauert Gefahr - die Gefahr einer Sammelklage wegen Diskriminierung. Vor allem Frauen haben in den vergangenen Monaten spektakuläre Verfahren angestrebt. Eine Klagewelle rollt durchs Land und nun hat sie auch den deutschen Pharmakonzern Bayer erreicht.
Sechs ehemalige und derzeitige Mitarbeiterinnen von Bayer Healthcare Pharmaceuticals machen geltend, dass sie bei Bezahlung und Beförderung benachteiligt wurden. 100 Millionen Dollar fordern die Klägerinnen von der US-Tochter des deutschen Pharma-Konzern. Systematisch seien Frauen bei Bayer benachteiligt worden, sagte Katherine Kimpel, die Anwältin der Klägerinnen. "Und das schlimmste ist: Bayer macht oft aus der Geringschätzung weiblicher Angestellter keinen Hehl. So seien Frauen als "hinterhältig" und "unentschieden" charakterisiert worden. Bayer weist die Anschuldigungen vehement zurück. Die Klage wird nun im Bundesgericht von New Jersey verhandelt.
Was in Deutschland mit Quotenregelungen durchgesetzt werden soll, wird in den USA vor Gericht erstritten. Die US-Gleichstellungsbehörde ermutigt Angestellte ausdrücklich, Klagen vorzubringen, wenn sie sich wegen ihrer Hautfarbe, ihres Geschlecht oder einer Behinderung benachteiligt, belästigt, ausgegrenzt oder gemobbt fühlen. Null Toleranz lautet die Devise.
Amerika zieht so eine Lehre aus der schmerzvollen Geschichte der Rassentrennung. Die Kläger berufen sich daher auch auf den Civil Rights Act, der die Ungleichbehandlung beenden sollte. Fast 100.000 Beschwerden wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz verzeichnete die Gleichstellungsbehörde Equal Employment Opportunity Commission 2010, sieben Prozent mehr als 2009. Und dass, obwohl zumindest zwischen Männern und Frauen die Einkommensdifferenz schrumpft. In Großstädten wie New York verdienen junge Frauen sogar schon mehr als ihre männlichen Altersgenossen.
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"So seien Frauen als "hinterhältig" und "unentschieden" charakterisiert worden."
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...und die Damen legen jetzt offensichtlich die Beweise dafür vor, dass Bayer Recht hatte.
"mitten in Absurdistan"? Immerhin sind ja den verklagten Unternehmen riesige Gewinne weggebrochen, weil sie versäumt haben, hochqualifizierte Mitarbeiter rechtzeitig zu befördern. Das dürfte, beim bestehenden Raubtierkapitalismus in den USA, eigentlich gar nicht passieren. Ich schlage vor: Gegenklage, weil die nun klagenden Angestellten nicht rechtzeitig und nachdrücklich genug auf die zu erwartenden Umsatzeinbußen hingewiesen haben. Schadenhöhe: 1-2 Millarden (europäische).
hat es sich bewährt, auf weiblichen Arbeitskräfte zu verzichten. Auf diese Weise wird eine Unmenge von Reibungspunkten schon von vornherein ausgeschaltet. Wie ein anderer Forist bereits berichtet hat, dass jedes Wort zwischen den Geschlechtern auf die Waagschale gelegt wird - das gibt es bei einer konsequenten Trennung der Geschlechter nicht.
"In den USA zählen Opfer von Diskriminierung, Gewalt, Unfällen, etc.. Bei uns werden diese von Anwälten und Richtern in den Ruin getrieben - ohne Chance, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. "
Die Entschädigungen sind in Deutschland nicht besonders hoch. Das ist jedoch ein Problem der Gesetzgebung und nicht alleine der Richter und Anwälte. Und auch in den USA wird der Anwalt der gegnerischen Seite immer versuchten, soviel wie möglich für seinen Mandaten rauszuholen. Auch da ist das Ziel einer Versicherung, möglichst wenig bis nichts zu zahlen.
In den USA haben Sie die Eigenschaft, was evtl. ein Vorteil ist, präzedenzfallbasierte Rechtssysteme zu haben. D.h., jedes Urteil hat automatisch "Gesetzesrang" ein.
"Dies halte ich für sehr sinnvoll, wenn ich mir so anschaue, in welche unsinnigen Verfahren hier bei uns Anwälte diejenigen hineintreiben, von denen sie dann - ohne das geringste Risiko einzugehen - auf jeden Fall bezahlt werden. "
Das stimmt so nicht. In Deutschland ist der Anwalt verpflichtet, den Mandaten auf ein potenziell aussichtloses Verfahren hinzuweisen, ansonsten riskiert er in so einem Fall sein Honorar.
In den USA zählen Opfer von Diskriminierung, Gewalt, Unfällen, etc.. Bei uns werden diese von Anwälten und Richtern in den Ruin getrieben - ohne Chance, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Missverstanden wird hier bei uns offenbar, dass ein Anwalt in den USA ein solches Verfahren nur führen wird, wenn er sich nach Recht und Gesetz reelle Chancen ausrechnet, das Verfahren auch zu gewinnen. Andernfalls würde er seinen ganzen Aufwand ohne Chance auf dessen Bezahlung erbringen. Dies halte ich für sehr sinnvoll, wenn ich mir so anschaue, in welche unsinnigen Verfahren hier bei uns Anwälte diejenigen hineintreiben, von denen sie dann - ohne das geringste Risiko einzugehen - auf jeden Fall bezahlt werden.
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