Urteil:Kein Bafög für Rausgeworfene

Ein Gericht hat entschieden: Der Staat muss einem Auszubildenen keine Wohnung zahlen, wenn die eigene Mutter ihn vor die Tür setzt.

Wer von der eigenen Mutter vor die Tür gesetzt wird, hat keinen Anspruch auf staatliche Hilfe bei der Finanzierung einer Wohnung. Das hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden (Az.: 6 K 2424/08). Ein 23-Jähriger aus Beckum hatte geklagt, weil er für den Besuch eines Berufskollegs zur Mutter ziehen sollte. Die hatte ihn per Anwaltsschreiben aus der Wohnung verwiesen. Der 23-Jährige verlangte vom Amt für Ausbildungsförderung daraufhin Bafög-Förderung für eine Wohnung.

In der eigenen Wohnung lässt es sich gut leben. Wer allerdings von seinen Eltern vor die Tür gesetzt wurde, hat keinen Anspruch auf Bafög, um sich die Miete leisten zu können. (Foto: Foto: AP)

Solche Fälle werden im Gesetz aber nicht berücksichtigt. "Für Leistungen des Staates muss es eine rechtliche Grundlage geben", begründete die Richterin das Urteil. "Die sehen wir hier nicht." Der Anwalt des 23-Jährigen bemängelte, dass das System nicht ganz stimmig sei. "Das Bafög-Amt weist Kinder ins Elternhaus zurück, unabhängig davon, ob das zumutbar ist."

Auch die Richterin räumte ein, dass dies für den Kläger eine "missliche Situation" sei. Der Gesetzgeber habe dies jedoch ausdrücklich in Kauf genommen. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass soziale Gründe nicht durch eine isolierte Vorweglösung zu behandeln sind." Der Anwalt des Auszubildenden will nun Möglichkeiten prüfen, gegen das Urteil vorzugehen. "Wenn das Bafög-Amt nicht zahlt, gibt es keine anderen Stellen, die seinen Bedarf decken."

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