Ehebruch ist kein Kündigungsgrund: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erteilt der katholischen Kirche eine Nachhilfestunde in Arbeitsrecht. Es wurde höchste Zeit. Im Namen der Moral darf nicht diskriminiert werden.
Wohin soll ich mich wenden, wenn Gram und Schmerz mich drücken?" So beginnt die Deutsche Messe des Komponisten Franz Schubert, die in den katholischen Pfarreien so gern und inbrünstig gesungen wird. Der frühere Organist der Sankt-Lambertus-Kirche zu Essen kennt jetzt die Antwort auf diese Frage: Man wendet sich am besten nicht an die Instanz, von der die Schubert-Messe handelt - sondern an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Den hatte der Organist in letzter Not angerufen, weil ihn die katholische Kirche nach
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Die katholische Kirche darf einen Organisten nicht deshalb entlassen, weil er Ehebruch begangen hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. (© dpa)
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14 Jahren als festangestellter Kirchenmusiker hinausgeworfen hatte. Der Gerichtshof hat nun geholfen und die Kündigung für menschenrechtswidrig erklärt; sie war wegen einer außerehelichen Beziehung ausgesprochen worden.
Die katholische Kirche predigt gern von Nächstenliebe. Viele Heilige sind von ihr heiliggesprochen worden, weil sie ein Vorbild an Nächstenliebe waren. Von der Kirche als Arbeitgeber kann man das aber nicht sagen. Wer nicht "gottgefällig" lebt, wird gekündigt; und wer gottgefällig ist, das bestimmt sie. Die katholische Kindergärtnerin, die sich scheiden lässt, ist es angeblich nicht. Angestellte in Kirchen- und Ordensbetrieben (Lehrer, Ärzte, Pflegekräfte) lebten daher bisher in prekären Arbeitsverhältnissen. Diese Zeit verdünnten Arbeitsrechts geht nun zu Ende. Der Gerichtshof akzeptiert die kirchliche Strenge nur noch bei Angestellten, die herausgehobene Repräsentanten ihrer Kirche sind.
Die Kirchen gehören zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Bisher ist es ihnen gelungen, ihre Moral dem staatlichen Arbeitsrecht überzustülpen. Die Gerichte haben das überwiegend mitgemacht, weil die Kirche ein "Tendenzbetrieb" ist. Dort gelten andere arbeitsrechtliche Regeln als in einer Schraubenfabrik: So ist es keine rechtswidrige Diskriminierung, wenn die bischöfliche Finanzkasse lieber einen Katholiken einstellt als einen Muslim. Aber es ist nicht in Ordnung, wenn die katholische Kirche einen homosexuellen Hausmeister kündigt, weil er eine Lebenspartnerschaft eingeht; Homosexualität wird in dieser Kirche nur so lange akzeptiert, wie sie nicht öffentlich wird.
Solche Bigotterie darf der Staat nicht akzeptieren. Es darf keine Diskriminierung von Menschen geben, die sich nach Recht und Gesetz verhalten. Wenn die Kirche den Straßburger Spruch als unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit begreift, täuscht sie sich. Der normale Angestellte darf nicht darunter leiden, dass in Deutschland viele Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser nicht vom Staat, sondern von Kirchen betrieben werden. Subsidiarität bedeutet nicht Unterwerfung unter kirchliche Normen.
Die Kirche täte gut daran, wenn sie sich Nachsicht, Barmherzigkeit und Solidarität nicht von einem Gericht beibringen lassen müsste. Das Leitwort des Ökumenischen Kirchentages im Mai lautete: Damit ihr Hoffnung habt. Die Kirchenführer sollten sich daran halten.
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(SZ vom 24.09.2010/holz)
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Wer für die Kirche trotz dieser Dogmen arbeitet sollte seine Uhren 1000 Jahre zurück stellen!Selber im Sumpf und andere bevormunden wollen!
Jetzt lassen Sie ihn halt in Ruhe. Was geht es uns an, das sein Verhältnis so weit ausgeufert ist, dass der Mann sogar ein Kind mit seiner Geliebten hat.
(Ich kann mich noch gut an die Bilder erinnern, auf denen Seehofer mit seiner Frau aus einem Fenster des Geburtshauses des Papstes schaute, um danach dann gemeinsam mit ihr in der Fronleichsnams(?)-Prozession mitzulaufen. Das nenne ich Heuchelei. Und mich wundert noch heute, dass da niemand in der bayerischen Kirche mehr aufgeschrien hat, auch wenn ich dies grundsätzlich als positive Weiterentwicklung ansehe. Diese sollte aber dann auch für alle Menschen, und nicht nur den C-Ministerpräsidenten gelten.)
P.S.: Mixa hat sich nie glaubwürdig entschuldigt. Ganz im Gegenteil hat er den geprügelten Heimkindern angedroht, strafrechtlich gegen diese anzugehen. Das hat er dann nie gemacht und sich schon damit als brutal agierender Lügner entlarvt. Verschonen Sie mich bitte mit diesem aus meiner Sicht Unchristen.
Die meisten derer, die sich hier über die Selbstgerechtigkeit der Kirche beklagen sind die auch ersten, die sich darüber beklagen, dass die Kirche sich nicht mehr an die eigenen Werte hält. Also was denn nun? Soll die Kirche nun bei ihren Mitarbeitern (egal ob Geistliche oder Laien) auf einen christlichen Lebenswandel bestehen dürfen, oder nicht? Meiner Meinung nach muss sie das natürlich dürfen, alles andere wäre grotesk. Wo der Name Kirche draufsteht muss auch eine christliche Grundhaltung drinstecken.
Im Übrigen, Herr Prantl, mit "Nachsicht, Barmherzigkeit und Solidarität" hat dieser Fall wenig zu tun. Dies wäre dann gefordert, wenn der ehebrecherische Chorleiter sein Verhalten bereuen würde. Dann wäre Vergebung und Barmherzigkeit in der Tat angebracht. Allerdings ist davon nichts in den Berichten zu lesen. Stattdessen ist sein Verhältnis so weit ausgeufert, dass der Mann sogar ein Kind mit seiner Geliebten hatte. Von Einsicht in sein Fehlverhalten ist nirgendwo berichtet. Und wie bei der Beichte setzt Vergebung Einsicht und Reue voraus. Dementsprechend geht es hier nicht zuerst um Barmherzigkeit, sondern in erster Linie um Glaubwürdigkeit.
Die Doppelmoral mancher Foristen und auch eines Herrn Prantl (den ich eigentlich sehr geschätzt habe) ist ärgerlich: Im Falle eines Walter Mixa wurde (vollkommen zu Recht) unentwegt die "Glaubwürdigkeit"-Keule geschwungen, nach dem Motto "Wasser predigen, aber Wein trinken". Von Barmherzigkeit und Solidarität, wie Prantl sie nun einfordert, war in jenen Tagen rein gar nichts zu lesen. Nun aber, da gegen einen Laien ebenfalls zu Recht vorgegangen wird, soll sich die Kirche auf einmal belehren lassen, was Nachsicht ist.Vielleicht sollten sich manche wie Herr Prantl mal fragen, ob ihre Auffassung von Barmherzigkeit vom Ansehen der Person abhängig ist, nach dem Motto: "Den Kleinen lasst laufen, den Großen hängt ruhig auf!".
Das hinter dem Fall des Chorleiters auch die mittlerweile verbreitete Meinung steckt, Ehebruch sei ja ein Kavaliersdelikt und gehe die Kirche rein gar nichts an, ist ebenfalls ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft.
seine Inhalte und Werte, werden immer mehr relativiert und den eigen Bedürfnissen und Wünschen angepasst. Gott wird definiert, die Offenbarungen Gottes negiert oder relativiert. Schließlich sind wir ja wer.
Dennoch, wenn ich bestimmte Inhalte und Werte vertreten soll, von einer Gemeinschaft, Firma, Partei oder einer anderen Vereinigung, die für sich dem Recht nicht widersprechen, dann einen Vertrag dazu unterschreibe, freiwillig, dann denke ich, gibt's da nichts zu diskutieren.
Demnächst darf dann EU-Recht das Zölibat aufheben?
Ob das biblisch, sinnvoll oder nützlich ist, das ist ein ganz anderes Thema.
Ich würde schon auch sagen, dass "Du sollst nicht ehebrechen" ein wichtiges Gebot ist, das auch ernst genommen werden sollte, aber ..... ich finde eben nicht, dass es ein Kündigungsgrund ist.
Und gerade die KK stellt Maxime auf, an die sie sich dann aber nicht hält. Für mich sind pädophile Hauptamtliche, oder aber solche, die Kindern gegenüber handgreiflich wurden, zu entlassen oder der Staatsanwaltschaft zu übergeben!
Was noch einsichtig gewesen wäre, das wäre eine Versetzung in eine andere Gemeinde gewesen! Auch die ev. Hauptamtlichen müssen mit ihrem Tun und Lassen sehr vorsichtig sein, weil der Kirchenvorstand sofort aktiv wird, wenn es sozusagen zu "gschlamperten Verhältnissen" kommt, aber das endet dann eben damit, dass der-/diejenige welche versetzt wird!
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