Im Dezember 2008 wollte der Müllman Mehmet G. ein ausrangiertes Kinderbett aus einem Container seines Arbeitgebers mit nach Hause nehmen - und war seinen Job los. Ein Arbeitsgericht entschied nun für ihn.
Wem gehört eigentlich Müll? Und darf man ihn einfach so mitnehmen - oder ist das Diebstahl, eine Straftat? Um diese eigentlich banale Frage wurde vor dem Arbeitsgericht Mannheim erbittert gestritten. So erbittert, dass die Parteien im Vorfeld einen Vergleich ausschlossen und notfalls durch alle Instanzen gehen wollten.
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Mehmet G. vor dem Arbeitsgericht: Nach neun Jahren Beschäftigung erhielt er von seiner Firma die fristlose Kündigung. (© Foto: dpa)
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Am Mittag kam nun die Entscheidung der Richter: Es erklärte die Kündigung des Müllmanns Mehmet G. für unwirksam.
Noch auf dem Werksgelände wurde er jedoch von einem Mitarbeiter aufgehalten und bei seinem Vorgesetzten gemeldet. Dass er das Bett sofort wieder auslud, half ihm nichts mehr: Die fristlose Kündigung folgte noch am selben Tag.
Das Arbeitsgericht Mannheim kam nun zu einer anderen Einschätzung dieses Vorgangs als der Arbeitgeber von Mehmet G. Das Verhalten sei zwar Diebstahl gewesen, die Entlassung aber dennoch übertrieben, befand das Arbeitsgericht. Das Kinderreisebett sei für den Arbeitgeber vollkommen wertlos gewesen.
Hätte der Arbeiter gefragt, hätte er es nach der betrieblichen Praxis des Unternehmens wohl ohnehin bekommen. Bei der Abwägung der Interessen seien auch die achteinhalbjährige Betriebszugehörigkeit sowie die Unterhaltspflicht des Familienvaters gegenüber zwei Kindern und seiner Ehefrau zu berücksichtigen. Nach dem Urteil muss der 29-Jährige weiter bei der Entsorgungsfirma beschäftigt werden.
In der Vergangenheit wurden immer wieder Arbeitnehmer wegen vermuteter oder tatsächlicher Bagatelldiebstähle entlassen. Leitfall ist das so genannte Bienenstich-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 1984. Damals hielt das oberste Arbeitsgericht die Kündigung einer Verkäuferin für zulässig, die ein Stück Bienenstich aus der Auslage genommen und unbezahlt gegessen haben soll.
Nach der Rechtsprechung des BAG kommt es in solchen Fällen weniger auf den materiellen Schaden an, sondern vor allem darauf, ob das Vertrauensverhältnis so stark belastet wurde, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Zwei Tage vor dem Mannheimer Urteil hatte das BAG in Erfurt die Revision der bundesweit als "Emmely" bekanntgewordenen Berliner Kassiererin Barbara E. zugelassen. Die Supermarktkette Kaiser's-Tengelmann hatte sie entlassen, da sie zwei Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro gestohlen haben soll.
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(dpa/afp/ihe/vw)
Warten wir mal ab, ob sich die beiden Parteien mit diesem Urteil zufriedengeben und ob der Kläger den schon gefundenen neuen Job antritt...oder doch zum alten zurückkehrt, wo er meiner Meinung nach nicht mehr glücklich werden kann:Die Atmosphäre ist vergiftet, egal, wer rechtbekommen hat.Ich persönlich würde bei einem solchen Arbeitgeber nicht arbeiten wollen, wenn ich eine Alternative hätte.
"Schande über den Arbeitgeber
eigentlich gehört dieser geteert und gefedert!!!"
Sehr gut, ich bin dafür! Wenn nichts anderes mehr hilft, und der Gerechtigkeit das Recht vorgeschoben wird, dann bin ich ebenfalls für drastische Maßnahmen.
Was mir bei der Urteilsbegründung nicht gefällt, ist die Rücksichtnahme auf die Versorgungspflicht des Entlassenen gegenüber seiner Familie. Vielmehr sollten hier die niederen Beweggründe des Arbeitgebers in Betracht gezogen werden, einen so geringen Anlass (wenn es überhaupt einer ist) als Begründung für eine Entlassung zu nutzen, einfach nur, um einen zu teuer gewordenen Arbeitnehmer (weil das die Profitrate mindert) loszuwerden. Und weil diese Praxis immer mehr um sich greift, wäre hier ein Exempel fällig gewesen, um obige Maßnahmen zu erübrigen.
Wir müssen uns wohl wieder fragen, ob es nicht unsere Pflicht ist, ungesetzlich zu handeln, wenn das Gesetz einseitig die schützt, die uns Schaden zufügen. Es ist richtig und erforderlich, sich zu fragen, ob eine Handlung gesetzmäßig ist. Allerdings lebten wir noch in dem alten Feudalismus und es gäbe heute noch keine Gewerkschaften, hätten sich die Bürger und Arbeiter nicht gegen das geltende Gesetz verhalten (und nicht selten mit ihrem Leben bezahlt), bis das Gesetz der Gerechtigkeit Rechnung trug.
Wenn sich ein neuer Feudalismus bestehender Gesetze bedient und diese dank vorhandenen Kapitals zu seinen Gunsten durchsetzen kann, dann brauchen wir andere Gesetze oder gesetzloses Verhalten, um der Gerechtigkeit im Recht wieder Wirkung zu verleihen.
Wahrscheinlich wollten sie ihn loswerden.
Sonst reagiert man da nicht so wild.
Wenn es sich um ein standard Procedere handelt, dass die Angestellen die Sache mitnehmen können, dann darf er ja gar nicht entlassen werden.
Die Ihnen erteilte Auskunft ist nicht richtif. Einen Diebstahl kann ich nur begehen, wenn ich eine fremde Sache, die ein anderer in Gewahrsam hat, in eigenen Gewahrsam in der Absicht nehme, mir diese Sache zuzueignen. Fremd ist eine Sache in diesem Sinn dann, wenn sie einem anderen gehört (wenn also ein anderer Eigentümer ist). Eine herrenlose Sache kann daher nicht gegenstand eines Diebstahls sein. Wenn also das ArbG davon ausgegangen ist, dass der Diebstahlsvorwurf objektiv zutrifft, muss es davon ausgegangen sein, dass das Bett jemandem gehört hat bzw dessen Eigentum war. ME war dies der Entsorger.
eigentlich gehört dieser geteert und gefedert!!!
Paging