Da hat wohl jemand etwas gegen lange Ohren: Eine Lehrerin aus Vechta hat eine Schülerin verklagt, weil sie einen Hasen auf die Tafel gemalt hatte.
Eine vermeintlich harmlose Hasenzeichnung auf einer Schultafel beschäftigt derzeit das Amtsgericht Vechta. Eine Lehrerin einer Haupt- und Realschule in der Kreisstadt hatte gegen die minderjährige Schülerin, die das Tier gemalt hatte, Klage auf Unterlassung eingereicht. Das Mädchen soll nicht nur das Tier gezeichnet, sondern außerdem Gerüchte verbreitet haben, dass die Pädagogin bei dem Anblick von Hasen "durchdrehe".
Angst vor langen Ohren? Eine Lehrerin in Vechta hat ihre Schülerin verklagt, weil sie einen Hasen auf die Tafel gemalt hatte. (© Foto: dpa)
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Schon das zweite Mal
Die Zivilkammer habe für den 15. Juni einen zweiten Verhandlungstag angesetzt, sagte Richter Thomas Möller. Als Zeuge sollen dann ein Schüler und der Leiter einer früheren Schule der Lehrerin aussagen.
Die Frau hatte 2008 bereits eine andere Schülerin wegen ähnlicher Gerüchte verklagt. Zu der Zeit unterrichtete sie an einer Schule in Goldenstedt. Das Verfahren fand ebenfalls vor dem Amtsgericht Vechta statt und endete mit einem Vergleich.
Tobsuchtsanfall wegen Hasen
Nach Angaben des Gerichts verpflichtete sich die Schülerin damals, nicht mehr gegenüber Dritten zu behaupten, die Klägerin erleide beim Anblick eines Hasen oder beim Hören des Wortes Hase einen Tobsuchtsanfall, fange an zu weinen, zu schreien und verlasse den Klassenraum.
Im neuen Prozess begann die Beweisaufnahme am 27. April. Einzelheiten aus der Verhandlung wollte eine Sprecherin des Gerichts nicht nennen. Medien hatten berichtet, die Schüler hätten den Hasen aus "Spaß" gezeichnet und nur wissen wollen, wie die Lehrerin auf den Anblick reagiere.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz)
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dann hat sie ja schon bestätigt, dass die Gerüchte stimmen: sie dreht durch.
Kann jetzt im Gegenzug ein Schüler verlangen, dass die Lehrerin auf das Wort "Hausaufgabe" verzichtet, da er/sie dagegen eine ausgeprägte Phobie hat?
Alles in allem, eine Nachricht aus der Rubrik, "Gibt's sonst keine Probleme?"
Diese Phobie ist doch sicherlich durch Fachärzte therapierbar.
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Was macht diese Frau in den Monaten vor Ostern?
Kein Einkaufen, kein TV, kein Radio . . . .
Wenn die Lehrerin tatsächlich an einer Hasenphobie leidet, so muss sie deswegen nicht den Schuldienst verlassen, sondern kann Rücksichtnahme erwarten.
Ich verstehe aber nicht, wieso ihre direkte Klage gegen eine Schülerin vom Gericht im Zuge der Vorprüfung in diesem Fall überhaupt zugelassen wurde. Zunächst gehört der Fall wohl schulintern geregelt, d.h. vom Gericht zunächst an die Schule bzw. die ihr vorgesetzten Instanzen verwiesen. Denn schutzbefohlene, unreife Schüler und ihre Eltern können von einer Lehrerin, die eine Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern/Jugendlichen hat, wohl eine hinreichende pädagogische Souveränität erwarten, so ein eigentlich harmloses Späßchen abzufedern. Ist ihr das aus pathologischen Gründen nicht möglich, so wäre das Problem also zunächst schulintern zu klären. Ist sie der Meinung, dass sie dort oder in der Schuladministration nicht zu ihrem Recht kommt, müsste sie dann nicht gegen die Schulverwaltung als Arbeitgeber klagen?
Ich weiß, dass Lehrer oft recht hilflos und zu Unrecht dem Mobbing von Schülern, auch von Eltern - die ihre Kinder individualistisch und nach außen rücksichtslos überschätzen - und auch der Gängelung und Übervorteilung innerhalb der Schulbürokratie ausgesetzt sind.
Ich frage mich aber, wieso eine symbolische (!) Zeichnung oder ein geschriebenes (!) Wort eine phobisch-pathologische Reaktion auslösen kann. Ist nich zu vermuten, die Stichelei und nicht die vorgebliche Auslösung der Phobie sei Gegenstand der Klage? Und da frage ich mich: Wenn dieses Verhalten Schule macht, Dissonanzen zwischen Lehrern und Schülern vor Gericht zu bringen, dann werden sowwohl die Schule zukünftig mit Unterstützung der Gerichte und die gerichte aufgrund deplazierter bagatellfälle lahmgelegt werden.
Ein Mindestmaß an pädagogischer Souveränität ist von Lehrer/innen schon als Eigenleistung zu erwarten, die nicht durch die Krücke Gericht erst unterfüttert oder simuliert werden muss.
Als persönliche Tragödien empfinde ich:
1. Die Schülerin wird wegen eines eher unbefangenen, alltäglichen und üblicherweise völlig harmlosen Streichs als potentille Kriminelle stigmatisiert, möglicherweise traumatisiert. Oder - im gegenzug - heroisiert. Das scheint mir beides unangemessen und nicht gerechtfertigt.
2. Die Lehrerin verstärkt die Spirale ihrer Stigmatisierung selbst, möglicherweise patholgisch gezwungenermaßen, dann: leider.
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