Jedem das Geld, das er verdient: Ein neu entwickelter Test soll die verdeckte Gehaltsdiskriminierung von Frauen in Unternehmen aufdecken.
Gehaltsunterschieden auf der Spur: Forscherinnen der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung haben ein Testverfahren entwickelt, mit dem Ursachen und Ausmaß unterschiedlicher Bezahlung von Männern und Frauen in Unternehmen aufgedeckt werden soll.
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Durchleuchtete Unternehmen
Die Frage, ob Löhne diskriminierungsfrei gezahlt würden, hänge von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf den ersten Blick oft nicht erkennbar seien, erklärte die Stiftung. Mit dem nun in einer Testversion im Internet veröffentlichten Entgeltgleichheits-Check könnten Arbeitnehmer, Firmen oder Betriebsräte Vergütungsmodelle in allen Bestandteilen durchleuchten. Das Programm untersucht auf der Basis der geltenden Rechtslage Einzelkomponenten wie Grundgehalt, Leistungsvergütungen und Zuschläge.
Laut Hans-Böckler-Stiftung sorgen in zahlreichen Betrieben versteckte und nur schwer identifizierbare Mechanismen dafür, dass Frauen bis heute für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht das gleiche Gehalt wie Männer bekommen. Der von der EU ermittelte Lohnabstand zwischen den Geschlechtern betrage in Deutschland rund 23 Prozent - das sei der fünftschlechteste Wert unter den 27 EU-Staaten. Statistisch lasse sich das Einkommensgefälle aber nur zu einem Drittel dadurch erklären, dass Frauen wegen ihrer Familie auf Job und Karriere verzichteten oder sich auf Berufe mit niedrigerer Bezahlung konzentrierten. Der Rest der Differenz entstehe vermutlich durch diskriminierende Vergütungsstrukturen.
Ermitteln um zu korrigieren
Neue Prüfverfahren wie der von zwei Gleichstellungsexpertinnen entwickelte Entgeltgleichheits-Check seien wichtig, um die Ursachen für die ungleiche Bezahlung zu ermitteln und zu korrigieren, erklärte Heide Pfarr, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Ein durchgreifender Fortschritt sei aber nur erwarten, wenn diskriminierende Bezahlung durch einen verbesserten rechtlichen Rahmen verhindert werde. So brauche Deutschland ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.
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(sueddeutsche.de/AFP/holz)
- Projektkauffrau/-mann– Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit, Neuherberg / München
- Technische/r Angestellte/r (MTA/PTA/BTA)– Technische Universität München Lehrstuhl für Biophysik E27, Garching bei München
- Pressereferent/in Öffentlichkeitsarbeit– Technische Universität München, Garching
Erwerbserfahrung/Erwerbsjahre
Mit der Bezahlung nach Erwerbsjahre bzw. potentieller Erwerbserfahrung lässt sich ein Entgeltunterschied zwischen Geschlechtern ebenso wenig rechtfertigen wie mit dem Merkmal Alter.
Kurz gesagt, Eigeninitiative, Erfahrung, Weiterbildung sind kein Argument für bessere Löhne. Es gilt gleiche Arbeit gleicher Lohn. Dabei wird von Frau Dr. Tondorf z.B. in einer sozialen Einrichtung, wo Frauen betreuen und Männer technische Tätigkeiten ausüben, oder auch in einer Forschungseinrichtung medizinische Assistentinnen mit Hochschulausbildung gegenüber jungen Naturwissenschaftlern gleichgesetzt. Passt schon!
Es ist egal ob (nehmen wir doch mal an) eine Frau schon seit dreissig Jahren ihren Job mach, es ist egal ob sie die Abläufe kennt, die Verantwortlichkeiten ,und auch ob sie sich weitergebildet hat, der neu eingestellte Mann muss gleich entlöhnt werden.
Kurz und gut. Berufsausbildung, Weiterbildung, Treue, Erfahrung sind kein Argument für höhere Löhne.
Na zum Glück lebe ich in der Schweiz, da lohnt sich noch Einsatz zu zeigen, sogar als Mann :-)
Habe doch glatt die Beurteilung der Schweiz (wettbewerbsfähigste Volkswirtschaft der Welt) mit der Beurteilung der EU (bald pleite?) verglichen! Mein Fehler!
Da gibt es also schon einige Unterschiede, wie Frau Dr. Karin Tondorf (Entgeltgleichheits-Check Verantwortliche) erklärt:
Gemäss dem Entgeltgleichheits-Check ist es so, dass wenn eine Frau die gleiche Arbeit mach, wie ein Mann, dann soll sie auch gleich bezahlte werden. Soweit so gut.
Explizit wird aber erwähnt, dass eine bessere Ausbildung, Dienstalter und potentielle Erwerbserfahrung irrelevant ist.
Frau Dr. Karin Tondorf schreibt:
Aus rechtlicher Sicht können die bei Login-D (Schweizer Version des Entgeltgleichheits-Check) fokussierten Merkmale Berufsbildung, Dienstalter und potentielle Erwerbserfahrung diskriminierend wirken, wenn sie zur Differenzierung der Arbeitsentgelte herangezogen werden.
Konkret:
Berufsausbildung/Weiterbildung
Das Differenzierungskriterium der Berufsaubildung schliesst nach Auffassung des EuGH eine Benachteiligung der weiblichen Arbeitnehmer nicht aus, soweit diese weniger Möglichkeiten hatten, eine so gründliche Berufsausbildung zu erwerben wie die männlichen Arbeitnehmer, oder diese Möglichkeiten in geringerem Masse genutzt haben
(Da frage ich mich natürlich, was mit den Männern ist, die keine gründliche Berufsausbildung oder die Möglichkeit nicht genutzt haben, auch diskriminiert werden? Grundsätzlich frage ich mich auch, ob eine zusätzliche Ausbildung dann noch überhaupt sinn macht? Bringt es der Unternehmung etwas, wenn der Mitarbeiter (oder vielleicht auch die Mitarbeiterin) eine Weiterbildung macht? Eine Lohnerhöhung wäre auf jeden Fall gemäss Frau Dr. Tondorf diskriminierend. Nun der Chef wird es ihr danken.)
Schön auch:
Dienstalter/Betriebszugehörigkeit
dass die Entlohnung nach Betriebszugehörigkeit oder treue weibliche Beschäftigte und Migrantinnen bzw. Migranten mittelbar diskriminieren kann, denn diese weisen aus bekannten Gründen typischerweise geringer Betriebszugehörigkeitszeit auf. Familienbedingte Unterbrechungen der Berufstätigkeit müssen auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden.
(Meine Frage dazu, wieso Migranten, dass sind doch auch Männer! Ausserdem ja, ein Mann, der 10 Jahre dazugehört und dementsprechend auch zum Betriebsgewinn beigetragen hat, ist natürlich gleich zu entlöhnen wie eine Frau die 5 Jahre dazugehört und 5 Jahre für die Kinder gesorgt hat. Passt schon! Und was ist, wenn eine Frau 10 Jahre du
...hartz IV sind die frauen aber doch gleichgestellt???
Der Rest der Differenz entstehe vermutlich durch diskriminierende Vergütungsstrukturen.So brauche Deutschland ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.
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Wenn es nur Vermutungen gibt, wieso braucht es da im vorauseilenden Gehorsam ein Gesetz?
Ursache - Wirkung - Maßnahme ist die logische Reihenfolge. Dass das Gesetz jetzt von einer Frau gefordert wurde, das kommentiere ich mal nicht. ;-)
Ja, da haben Sie recht, insbesondere da Frauen Dienst an der Waffe leisten dürfen. Dringender Fall für eine Verfassungsänderung. Eine Verfassung die Diskriminiert geht gar nicht. Interessant ist der Spruch des Verfassungsgerichts: "Gleichberechtigung und Wehrpflicht seien Gleichberechtigte Artikel im Grundgesetz"
Was zu eine verquere Denkweise das (ansonsten hoch geschätzte Gericht) zu dieser Auslegung geführt hat
a.)Wehrpflicht ist genauso essentiell wie Gleichberechtigung
b.)Wenn man das eine abschafft, dann bitte das andere gleich mit
bleibt der Spekulation überlassen. Ich zumindest kann beiden Denkansätzen nicht folgen, noch finde ich es besonders toll per Verfassung diskriminiert zu werden.
Paging