WM Büro

Die Fußball-WM in Südafrika hat begonnen, für Fans das Sportereignis des Jahres. Das wird auch in den Betrieben zu spüren sein. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sollten wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Freistellung

Die Spiele beginnen oft schon mittags,  zu einer Zeit, in der die meisten noch im Büro sitzen. Wer sich kurzfristig entscheidet, doch lieber in den Biergarten zum Public Viewing zu wollen, muss mit Widerstand rechnen. Grundsätzlich muss der Chef das nicht erlauben. Zwar ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Urlaubswünsche zu berücksichtigen. "Er kann aber dringende betriebliche Belange wie zu wenig Personal dagegen halten", sagt Hildegard Gahlen, Essener Fachanwältin für Arbeitsrecht. Außerdem soll Urlaub erholsam sein, bei ein oder zwei Tagen Auszeit könne davon kaum die Rede sein.

Bild: ddp

5. Juni 2008, 18:37 2008-06-05 18:37:00  © SZ/holz

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