Vier Maultaschen stibitzt und deshalb den Job verloren - ist das fair? Ja, sagt der Jurist Volker Rieble: "Auch wer nur fünf Cent stiehlt, muss rausgeschmissen werden."
Das Arbeitsgericht Radolfzell befasst sich mit der fristlosen Kündigung einer Altenpflegerin, die in einem Pflegeheim abends vier Maultaschen mitgenommen hat, um sie selbst zu essen. Volker Rieble, Professor für Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Direktor des Zentrums für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen, hält die Kündigung für rechtens. Er sagt: Wer klaut - auch wenn es sich nur um Centbeträge handelt - muss seinen Job verlieren.
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Griff in die Kasse: Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten und Centbeträgen haben in den vergangenen Monaten für viel Aufmerksamkeit gesorgt. (© Foto: ddp)
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sueddeutsche.de: Kündigungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten haben in den vergangenen Monaten für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Heute etwa geht es vor Gericht um die Entlassung einer Altenpflegerin, die vier Maultaschen geklaut hat, um sie selbst zu essen. Herr Rieble, ist eine Kündigung wegen solch eines Vergehens wirklich gerechtfertigt?
Volker Rieble: Natürlich ist sie das! Soweit mir der Fall bekannt ist, argumentiert die Pflegerin so: Da sie noch zu einer betriebsinternen Fortbildung musste und keine Zeit für eine Fahrt nach Hause hatte, habe sie sich bei den Maultaschen bedient. Dabei ist es doch ihr Problem, wie sie ihren Alltag so organisiert, dass sie genug zu essen bekommt. Sie kann sich doch nicht einfach beim Arbeitgeber bedienen, nur weil sie Hunger hat!
sueddeutsche.de: Vier Maultaschen kosten das Pflegeheim nur ein paar Euro. Muss man deswegen wirklich jemanden vor die Tür setzen, oder hätte nicht auch eine Abmahnung gereicht?
Rieble: Eine Abmahnung ist keine ernstzunehmende Sanktion. Da reißt sich die Frau ein Jahr lang zusammen - und dann macht sie's wieder. Wenn wir solche Vergehen nicht ahnden, brechen Dämme, das Klauen schleift sich ein und es ist zum Kollegendiebstahl nicht weit. Sie gehen doch auch nicht an die Schublade ihrer Kollegin und nehmen sich einfach einen Schokoriegel heraus. Sie würden immer fragen - und genau das hätte die Altenpflegerin auch tun können.
sueddeutsche.de: Vermutlich hat sie sich gedacht, dass es schon in Ordnung sein wird.
Rieble: Jeder Arbeitnehmer weiß doch, dass ein Diebstahl zur fristlosen Kündigung führen kann. Warum nimmt sie die Maultaschen trotzdem? Ganz einfach: Weil sie glaubt, sie kommt damit davon, weil es schon keiner bemerken wird. Schärfer kann man Unrechtsbewusstsein doch gar nicht definieren.
sueddeutsche.de: Wie beurteilen Sie die anderen Fälle, die in der jüngsten Zeit für Aufregung gesorgt haben? Etwa den eines Mitarbeiters, der sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte und wegen Stromklaus entlassen wurde.
Rieble: Hier fehlt der Vorsatz. Dem Mann war vermutlich gar nicht bewusst, dass er seinem Arbeitgeber schadet. Im Falle des Müllmannes, der das Kinderbett mitgenommen hat, sieht die Sache allerdings anders aus. Das Gericht hat entschieden, dass die Entsorgungsfirma den Mann wieder einstellen muss, doch das war meiner Ansicht nach eine krasse Fehlentscheidung. Der Arbeitnehmer wusste, dass er den Müll nicht mitnehmen durfte, er hat einer Anweisung zuwidergehandelt.
sueddeutsche.de: Der Müll gehört doch niemandem, die Firma hätte das Kinderbett nur vernichtet.
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denn es versteht sich von selbst, dass Richterin Daniela Reber eine unabhaengige, unparteiische und allein dem Gesetz verpflichtete Richterin ist
Aber wer wie sie Seminare "Wie kündigt man Unkündbare" organisiert bzw. hält, darf sich nicht wundern, wenn man bei dessen Urteilen ein gewisses Geschmäckle empfindet.
Ein paar Anm. (gibt zum Glück auch sonst noch ´was zu tun):
Sie verharren in Ihrem Lagerdenken. Ich nenne Ihnen das Beispiel eines Vorsitzenden Richters eins LAG (dessen Namen ich zu seinem Schutz besser nicht nenne): Er gibt in der einen Woche ein Seminar vor Personalverantwortlichen (also die "Bösen") über neueste Kündigungsrechtsprechung. In der Folgewoche schult er Betriebsräte (die "Guten").
Ist er nach Ihrer Denkweise dann so eine Art "Doppelagent"? Gehört er vorsichtshalber aus dem Verkehr bzw. von der Richterbank gezogen, Pension gestrichen? Da weiss man ja gar nicht mehr, welche Seite er jetzt in seinen Urteilen ganz grundsätzlich abwatschen wird!
Nur so zum nachdenken. Vielleicht, vielleicht gibt es ja doch ein paar, die über dem typischen Lagerdenken stehen.
Fakten fehlen weiter. Die Vors. Richterin Reber hält manchmal Seminare für/vor Arbeitgebern. Na und? Wo bitte ist das Indiz, dass sie das in ihrer Judiz beinflusst (siehe Beispiel oben)? Alleine weil sie von einem Seminar-Veranstalter, von dem sie völlig unabhängig ist, für ihre Zeit ein Honorar bekommt? Das soll es sein? Nun, wen auch immer das überzeugt. Wären Sie so leicht "käuflich" bzw. würden Sie deshalb eigene Überzeugungen über Bord werfen? Meine Erfahrung dazu: den Seminarveranstaltern ist fachliche Kompetenz, Aktualität eines Vortrags, Didaktik, ein gutes Handout etc. wichtig. That´s it.
Sie haben auch einfach mal so behauptet, eine Zeugin könne ja eine Beförderung bekommen haben für ihre Aussage gegen Frau Emme? Wo ist ihr Beweis oder wenigstens ein Indiz?! Das sind (wären) Fakten. Alles bisherige sind Mutmaßungen ohne Tatsachengrundlage.
Bitte sehen Sie mir nach, dass ich im Übrigen nicht mehr auf alles eingehe. Wir drehen uns sowieso im Kreis. Sie sind überzeugt von der Opferrolle von Frau Emme (und auch sonst allen Arbeitnehmern), ich meine, dass unsere Arbeitsgerichte besser sind, als ihr Ruf. Anbei, in aller Regel (München weit über 90 Prozent) wird ein Rechtsstreit verglichen, im Übrigen zieht fast immer der Arbeitgeber den Kürzeren, entweder zu Recht, oder weil er die hohen gesetzlichen Hürden (zB zumeist voll Darlegungs- und Beweislast beim AG) nicht schafft.
Pirratentussi, ich freu mich für Sie, dass Sie in Ihrem jetzigen Job glücklich sind, Hoffentlich ist in den Flaschen auch immer Mineral drinnen. Sie verstehen, Viele Gäste im Cafe haben diese Gewähr nicht bei Gauner Kellnern, die kriegen oft Leitungswasser serviert,
Mich würde interessieren, von wem sich der "liebe" und abgehobene Professor die Doktorarbeit hat schreiben lassen,
Paging