Arbeitsrecht:Lohnungleichheit beim ZDF: Klage von Reporterin abgewiesen

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  • Weil sie deutlich weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen, verklagte eine ZDF-Reporterin ihren Arbeitgeber.
  • Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage nun jedoch abgewiesen.
  • Die Frau könne nicht nachweisen, dass sie wegen ihres Geschlechts weniger Geld bekam.

Dass es bis zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen in Deutschland noch ein weiter Weg ist, weisen nicht nur regelmäßig Studien zum Thema nach. Auch juristisch kommt der Kampf um gleichwertige Gehälter nur langsam voran. Das hat nun auch eine ZDF-Reporterin erfahren müssen.

Birte Meier arbeitet bei dem öffentlich-rechtlichen Sender für das Magazin Frontal 21. Per Zufall hatte sie im Gespräch mit einem mittlerweile pensionierten Kollegen erfahren, dass sie deutlich schlechter bezahlt wird als ihr männlicher Kollege. Ihr Gesprächspartner verdiente netto mehr als sie brutto. Nachdem sie sich mehrere Jahre lang um eine gütliche Einigung mit ihrem Arbeitgeber bemüht hatte, entschied sich Birte Meier schließlich im April 2015 für den Rechtsweg.

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Von Evelyn Roll

Das Berliner Arbeitsgericht hat ihre Klage nun abgewiesen. Nicht nur könne sie nicht nachweisen, tatsächlich wegen ihres Geschlechts weniger verdient zu haben, urteilte das Gericht. Als Freiberuflerin dürfe sie sich auch nicht mit Festangestellten vergleichen, die rechtlich anders gestellt seien. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich.

Wie Meiers Anwalt argumentierte

70 000 Euro Entschädigung hatte Meier vom ZDF gefordert. Die Summe sei deswegen so hoch, weil die europäischen Richtlinien zur Gleichbehandlung in solchen Fällen eine "abschreckende Wirkung" verlangen, erklärte ihr Anwalt. Zudem müsse es eine Kompensation geben für den Druck, dem seine Mandantin ausgesetzt gewesen sei.

In seiner umfangreichen Klageschrift hatte sich Meiers Anwalt neben dem Antidiskriminierungsgesetz vor allem auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gestützt. Diese gilt als deutlich progressiver als die deutsche: Fühlt ein Mitarbeiter sich ungerecht behandelt, sieht diese einen Job-to-Job-Vergleich vor. Dabei müssen die reinen Tätigkeiten verglichen werden, die zwei Mitarbeiter ausführen. Sind sie exakt dieselben, darf die Frau nicht weniger Gehalt bekommen.

Noch immer verdienen Frauen in Deutschland durchschnittlich 21 Prozent weniger als Männer. Selbst wenn man herausrechnet, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, bleibt dem Familienministerium zufolge noch eine Lohnlücke von sieben Prozent. Trotz dieser Zahlen ziehen nur wenige Frauen vor Gericht - auch weil es schwer ist, zu belegen, inwieweit die verglichenen Tätigkeiten tatsächlich gleichwertig sind.

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