Bewirtungskosten über 250 Euro abrechnen, wenn das Essen nur 90 Euro gekostet hat? Das ist nicht immer ein Kündigungsgrund, hat ein Gericht entschieden.
Je länger ein Arbeitnehmer einem Betrieb angehört, desto mehr darf er sich erlauben. Denn bei einer Kündigung wegen einer Pflichtwidrigkeit ist eine lange Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az.: 2 Sa 509/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
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In die eigene Tasche gewirtschaftet: Wer lange einem Unternehmen angehört, kann nicht wegen jedem Vertrauensbruch entlassen werden. (© dpa)
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Im konkreten Fall hatte eine Zugabfertigerin ihr 40-jähriges Dienstjubiläum im Kollegenkreis gefeiert. Von der Catering-Firma erbat sie eine Quittung über 250 Euro, obwohl sich die Bewirtungskosten nur auf rund 90 Euro beliefen. Die Quittung legte sie ihrem Arbeitgeber vor, der ihr fristlos kündigte.
In dem Betrieb gab es die Regel, dass Bewirtungskosten bis zur Höhe von 250 Euro erstattet werden, wenn diese aus Anlass des 40-jährigen Dienstjubiläums angefallen sind. Die fristlose Kündigung wies das Gericht zurück. Zwar habe die Frau eine strafrechtlich relevante grobe Pflichtwidrigkeit begangen, die grundsätzlich ein Kündigungsgrund sei. Die Interessenabwägung ergebe jedoch, dass die für die Arbeitnehmerin sprechenden Umstände überwögen.
Die Richter berücksichtigten bei ihrer Entscheidung das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall der Kassiererin "Emmely", der wegen unterschlagener Pfandbons gekündigt worden war. Das BAG hatte die Kündigung der langjährig beschäftigten Kassiererin für unwirksam erachtet.
Die Richter argumentierten nun auch in diesem Fall, dass die langjährige störungsfreie Beschäftigungszeit zu einem sehr hohen Vertrauenskapital geführt habe. Dieses sei durch die einmalige Verfehlung noch nicht vollständig zerstört.
Hinzu komme, dass die Zugabfertigerin anders als die Kassiererin die Pflichtverletzung nicht im Kernbereich ihrer Tätigkeit begangen habe, sondern außerhalb. Außerdem habe sie ihr Verhalten sofort eingeräumt und keine falschen Angaben gemacht.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz)
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Schon mal drangedacht, daß Ihr Verwaltungsleiter rechnen kann und daher wirklich kein Frühstück im Hotel zu sich nimmt?
kann ich nicht verstehen! Ich war selbst Arbeitnehmer, stehe also von Haus aus auf dieser Seite, aber ich bin der Meinung, daß bei einem solchen Betrug die betreffende Person fristlos gefeuert werden muß!
Der Artikel ist nicht ganz richtig: die Entscheidung stammt vom Landesarbeitsgericht, das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz die Kündigung für wirksam gehalten. Aber das nur am Rande.
Da nun quer durch die Republik jeder (aber auch wirklich jeder) etwas zu den Fällen "Emmely" und "Maultaschen" zu sagen haben meint, und natürlich auch jeder ganz genau weiß, was hinter den Fällen steht, kann man nicht oft genug dagegen halten: es sind Einzelfallentscheidungen. Es ist immer noch nicht erlaubt, im Betrieb zu klauen, jedoch sind u.a. die lange Betriebszugehörigkeit, eine Wiederholungsgefahr
Im obigen Fall der Zugabfertigerin drängt sich, wenn man das Urteil liest, der dringende Verdacht auf, dass ihr Vorgehen bei der Bahn "üblich" und geduldet war. Die Angestellte kam nicht allein auf den Gedanken, die Bahn zu beschummeln, sondern wurde von Kollegen animiert. Der Schaden der Bahn ist auch eher gering: denn 250 € hätte sie zu dem Jubiläum ohnehin beigesteuert. Hätte sich die Zugabfertigerin richtig verhalten, hätte sie die 250 € also erhalten.
Das alles sind so kleine wichtige Nuancen, die man bei einer fristlosen Kündigung schon berücksichtigen darf, auch wenn die Arbeitgeberlobby und ihre lautstarken Anwälte das nicht einsehen wollen/dürfen, schließlich werden sie von der Industrie bezahlt.
Auch ihnen möchte man zurufen: erst lesen, dann nachdenken und dann gegebenenfalls den Mund aufmachen. Ein altbewährtes Prinzip. Oder einfach die Klappe halten.
Sie sehen das aus der Sicht der Angestellten, ich kann Ihnen von der anderen Seite berichten. Was halten Sie eigentlich von einer gedanklichen Sauberkeit, dass man Dinge einfach nicht tut?! Wenn sie bundesweit tätig sind und das Erste was ihre Mitarbeiter einreichen, ohne einen Bericht zur Arbeitsleistung abgegeben haben, ist die Einreichung der Spesen. Wenn Sie dann noch von der Hotelleitung erfahren (früher genügte ein Bauwagen, heute müssen die Leute im Hotel untergeracht werden), dass die Leute das Hotel nie vor 11Uhr verließen, bei Regen überhaupt nicht, und Stunden ab 6.00Uhr abgerechnet wurden, dann überkommt einen das beglückende Gefühl des Rechtsfriedens. Gehen Sie vor Gericht, dann ist die Betriebszugehörigkeit relevant, oder der Glaube, oder der verstorbene Großvater.
Da kann ich mich auch an meine eingereichten Abrechnungen bezüglich einer Dienstreise erinnern. Nachdem ich meine Abrechnung abgegeben hatte, wurde ich in die Verwaltung bestellt, da es einige Fragen zur Abrechnung gab. Bei Kursgebühren wurde nichts bemängelt. Allerdings, dass ich nicht angekreuzt hätte "kein Frühstück" bekommen zu haben, hat für Verwunderung bei der Sachbearbeiterin geführt. Denn das mache der Verwaltungsleiter, wenn er auf Dienstreise sei immer. Und die Frage wäre warum ich es nicht tue, da es mehr ausbezahltes Geld gäbe. Hatte mich ein wenig verwundert. Da ich erstens ein Frühstück im Hotel hatte, das in den Preis einging und 2. der Verwaltungleiter wesentlich mehr Geld verdiente wie ich und ich eigentlich nicht verstehen kann, dass man sich unredlich verhält. Daher bin ich der Meinung: Wenn man die Spesenabrechnungen der Manager genauer prüfen würde, wäre wohl wesentlich mehr zu finden als bei den kleinen Angestellten, die mal ihr Handy aufladen und deshalb die Kündigung bekommen.
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