Konsequenzen aus dem Flugzeugunglück:Ärztliche Schweigepflicht muss streng bleiben

Cockpit einer Boeing 737-800

Ein Pilot sitzt im Cockpit eines Verkehrsflugzeugs.

(Foto: dpa)

Nach der Germanwings-Tragödie wäre eine gelockerte Schweigepflicht für Ärzte und Psychologen der falsche Weg. Das würde die Grundlage des Arzt-Patienten-Verhältnisses erschüttern.

Kommentar von Werner Bartens

Die Angehörigen wollen eine Erklärung für das Unerklärliche; der Rest der Welt auch. Was treibt jemanden dazu, nicht nur sich selbst umzubringen, sondern auch das Leben von 149 anderen Menschen auszulöschen? Welche Gedanken und Gefühle leiten einen solchen Menschen, was passiert in seinem Gehirn, wie lautet die Diagnose?

Es ist nur zu verständlich, dass die schockierten Hinterbliebenen und all jene, die noch immer fassungslos angesichts der Tragödie sind, verstehen wollen. Welches Leiden, welcher Antrieb steckt hinter dem gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturz?

Auch im menschlichen Körper gibt es eine "Black Box"

So verständlich diese aus Verzweiflung und Kummer geborene Wissbegier ist, so wenig schafft eine gelockerte Schweigepflicht für Ärzte, Psychologen und andere Heilberufe hier Abhilfe. Zwar fordern manche Politiker jetzt, dass die Verschwiegenheitsklausel bei Angehörigen "sensibler Berufe" aufgeweicht werden soll, wenn der Verdacht besteht, dass sie ihre verantwortungsvolle Aufgabe nicht mehr erfüllen können.

Doch mit diesem populär anmutenden Vorstoß lässt sich kein Unglück verhindern. Wüssten all die Piloten, Lokführer, Busfahrer, U-Bahn-Lenker, Seilbahnschaffner und Fluglotsen, dass sie sich nicht mehr auf die Schweigepflicht ihres Behandlers verlassen können, sie würden nicht mehr zu ihm gehen; jedenfalls dann nicht, wenn es darauf ankäme. Die Angst, krankgeschrieben zu werden, wäre zu groß - oder gar die Sorge, dass der Arbeitgeber dauerhaft auf Distanz geht, weil ihm der Mitarbeiter als psychisch zu labil erscheint.

Die Vielfalt psychischer Erkrankungen und Einschränkungen ist so groß, dass sich Ausmaß und Prognose nur ungenau bestimmen lassen. Zwar kann man Elektriker auf Sehkraft und Farbsichtigkeit untersuchen und so darauf hoffen, dass sie immer die richtigen Strippen ziehen. Doch nicht nur in Flugzeugen, sondern auch im menschlichen Körper gibt es eine Art "Black Box".

Der in den vergangenen Tagen oft gehörte Satz, wonach man Menschen nicht in den Kopf schauen könne, enthält viel Wahres. Trotz aller Erkenntnisse der Neurobiologie und Psychiatrie ist das Gehirn so undurchschaubar, dass Ärzte nicht eindeutig voraussagen können, welcher psychisch Kranke gefährlich für seine Mitmenschen wird.

Vermeintliche Allmacht der Ärzte

Psychische Störungen sind viel häufiger, als die meisten Menschen vermuten. Etwa 25 Prozent aller Menschen machen irgendwann in ihrem Leben eine depressive Episode mit Krankheitswert durch. Schizophrenie, Wahnerkrankungen, psychosomatisch überlagerte Erschöpfungszustände und andere psychische Krankheiten sind zwar seltener, doch auch sie kommen im einstelligen Prozentbereich vor.

Allen diesen Leiden ist gemeinsam, dass sie sich beim einen von allein wieder geben, beim anderen nach einer kurzen Therapie, während sie beim Dritten zu furchtbaren Krisen führen. Es gibt zwar Faktoren, die für eine ungünstige Prognose sprechen, doch den einen sich oder andere Gefährdenden aus Tausenden psychisch labilen, aber letztlich stabilen herauszufiltern, ist oft unmöglich. Wer anderes behauptet, schreibt Medizin und Medizinern eine Allmacht zu, die sie nicht haben - und im Falle der psychischen Leiden wohl auch nie haben werden.

Patienten müssen sich bei ihrem Arzt sicher fühlen

Neben diesen Gründen gibt es noch einen anderen Aspekt, der dagegen spricht, die Schweigepflicht zu lockern. Es gehört zum Selbstverständnis der Heilberufe, Psychologen, Anwälte, aber auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, dass die Geheimnisse ihrer Patienten, Kunden und Klienten bei ihnen sicher sind. Es würde die Grundlage des Arzt-Patienten-Verhältnisses wie auch der anderen Berufsbeziehungen erschüttern, wenn sich der Rat- und Hilfesuchende nicht mehr sicher sein kann, ob das, was er einem anderen anvertraut, auch bei ihm - und nur bei ihm - bleibt.

Diese Berufsgruppen leben davon, dass sich ihnen Fremde mit ihren Defiziten und Fehlern und Eigenheiten offenbaren. Für viele Patienten ist das bereits schwer genug, weil sie schon kleinere Einschränkungen für eine große Schwäche halten und ihnen ihr Leiden peinlich oder unangenehm ist.

In Notlagen und wenn ein "höherwertiges Rechtsgut" konkret gefährdet ist, gilt die Schweigepflicht nicht mehr, dann muss Auskunft gegeben werden; das ist schon seit Jahren so festgelegt. Ärzte und Psychologen wissen, dass sie dazu angehalten sind, Polizei oder Staatsanwaltschaft zu informieren, wenn Patienten akut sich selbst oder andere gefährden.

Es gibt also bereits einen Passus, der die Schweigepflicht im Notfall außer Kraft setzt; weitere Lockerung hilft nicht weiter. Das Mittel, mit dem sich ein Unglück wie das in den Alpen künftig verhindern ließe, muss anderswo gesucht werden. Die schmerzliche Ungewissheit bleibt.

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