Neue Richtlinie zu Staubsaugern:Was das EU-Limit für Staubsauger bedeutet

Lesezeit: 2 min

Auch 1600 Watt sind genug, um die Wohnung sauber zu halten (Foto: dpa)

Sie sind laut und verbrauchen viel Strom: Staubsauger mit hoher Wattzahl dürfen von diesem Montag an nicht mehr in den Handel kommen. Befürchtungen, dass die Wohnung jetzt nicht mehr sauber wird, sind aber unbegründet.

Von Julia Löffelholz, München

Die 100-Watt-Glühbirne ist aus den Baumarktregalen verschwunden, bei Kaffeemaschinen soll sich die Warmhaltefunktion von Januar an automatisch abschalten - die EU zwingt die Industrie, neue Standards für diverse Elektrogeräte umzusetzen ( hier ein Überblick). Das soll Energie sparen. Von Montag an trifft es die Staubsauger. Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Was bedeuten die neuen EU-Regelungen für Staubsauger ?

Vom 1. September an dürfen nur noch Staubsauger mit bis zu 1600 Watt Leistung in der EU in die Geschäfte kommen. Das steht in der Ökodesign-Richtlinie der EU-Kommission. Gleichzeitig führt die EU ein Energielabel für Staubsauger ein. Darauf können potenzielle Käufer erkennen, wie viel Energie das Gerät verbraucht. Ähnlich dem Energielabel bei Kühlschränken sind stromsparende Modelle mit einem grünen A gekennzeichnet, Stromfresser mit einem roten G. Das Etikett informiert auch über Lautstärke, Staubaufnahme und Staubemission.

Wie wirkt sich die Watt-Drosselung auf die Saugleistung aus?

Gar nicht. "Die Verbraucher müssen nicht fürchten, dass der Staub nun auf dem Teppich liegen bleibt oder sie dreimal so lange saugen müssen wie bisher", sagt Cecilia Meusel von der Stiftung Warentest, die regelmäßig Staubsauger testet. Denn: "Entscheidend für die Saugkraft ist nicht der Energieverbrauch, sondern die Gesamtkonstruktion des Geräts." Dafür seien alle Bestandteile des Geräts verantwortlich, also nicht nur Motor, sondern auch Gebläse, Schlauch, Rohr und vor allem die Düsen.

Worauf ist beim Kauf eines Staubsaugers zu achten?

Wer ein Gerät kauft, sollte es auf jeden Fall einmal in der Hand halten und - wenn möglich - auch gleich im Geschäft ausprobieren, rät Meusel. Wichtig sei, dass das Gerät zu den persönlichen Bedürfnissen passe. Bei einer großen Wohnung sei ein langes Kabel ratsam, für Hausstauballergiker ein Gerät mit Beutel sinnvoller als eines mit Container und wer hohe Teppiche hat, sollte darauf achten, dass die Rollen des Staubsaugers nicht zu klein seien. Letztlich sei der Kauf aber reine Geschmackssache.

Gilt die Ökodesign-Richtlinie auch für andere Geräte?

Die Ökodesign-Richtlinie ist seit 2009 in Kraft und führt Regeln für mehr als 20 Arten von Haushaltsgeräten auf, die nach und nach umgesetzt werden. Ziel der EU-Kommission ist es, dadurch bis 2020 mindestens 20 Prozent weniger Energie zu verbrauchen, als Prognosen aus dem Jahr 2005 vorhergesagt haben. Neben den Staubsaugern sind beispielsweise auch Gefriertruhen, Handyladegeräte und Duschköpfe betroffen. Die meisten Änderungen machen sich jedoch für die Verbraucher im Alltag nicht bemerkbar.

EU-Verordnung zum Stromsparen
:Welche Geräte betroffen sind

Kaffeemaschinen, Staubsauger, Duschköpfe: Es gibt fast keinen Bereich mehr, in den sich Brüssel mit seinen Verordnungen nicht einmischt. Welche elektronischen Geräte nun betroffen sind.

Wie geht es mit den Staubsaugern nun weiter?

Von 2017 an werden die Richtlinien für Staubsauger noch strenger. Dann dürfen die Geräte nicht mehr als 900 Watt verbrauchen. Zudem wird eine maximale Lautstärke von 80 Dezibel eingeführt, was dem Lärm eines Rasenmähers entspricht. Während den jetzigen Neuerungen schon viele bisher im Handel erhältliche Produkte entsprechen, werden die späteren und vor allem strengeren Regeln wohl eine Herausforderung für die Hersteller. "Die EU-Kommission geht davon aus, dass sich die Geräte bis dahin technisch stark verbessern", sagt Meusel.

© SZ vom 30.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: