Makler:Profis am Werk

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Illustration: Sead Mujic (Foto: N/A)

Die Hürden zu diesem Beruf sind in Europa unterschiedlich hoch, meistens wird eine Ausbildung verlangt. Auch bei der Frage, wer die Provision bezahlt, gibt es große Unterschiede.

Immobilienmakler werden ist in Deutschland nicht schwer; jeder, der nicht vorbestraft oder überschuldet ist, kann im Prinzip den Beruf ergreifen. Ein Vorstoß der Koalition, von Maklern künftig eine Sachkundeprüfung zu verlangen, scheiterte vor Kurzem. Die Bundesregierung hat sich nur auf eine Weiterbildungspflicht einigen können: Danach müssen Makler alle drei Jahre eine 20-stündige Fortbildung absolvieren. Ob dadurch der Verbraucherschutz verbessert wird, ist umstritten. Der Berufsverband IVD verlangt allerdings von neuen Mitgliedern eine Aufnahmeprüfung, in der Sachkunde geprüft wird. Aber wie sieht es eigentlich in Deutschlands Nachbarländern aus, welche Ausbildung ist dort erforderlich? Und wer bezahlt eigentlich den Makler? Ein Überblick.

Österreich

In Österreich geht nichts ohne Ausbildung. Wer Makler werden will, kommt um eine Prüfung - die "Befähigungsprüfung" - nicht herum. Wer sich selbständig machen wolle, müsse außerdem Berufserfahrung nachweisen, erläutert Anton Holzapfel vom Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). Für die Mitarbeiter eines Maklerbüros gibt es keine gesetzliche Regelung, aber auch sie sollen und können ihre berufliche Qualifikation über eine Zertifizierung zum Schutz der Kunden nachweisen, so der Verbandsexperte. Bei der Bezahlung der Makler gelte die gesetzliche Doppelvertretung beziehungsweise Doppelprovision; in der Regel wird mit Käufer und Verkäufer jeweils eine Provision vereinbart (maximal je drei Prozent). Bei der Vermietung sehe die Praxis etwas anders aus; dort zahle oft nur der Mieter eine Maklergebühr, limitiert auf zwei Monatsmieten.

Italien

In Italien benötigen Makler für die Zulassung das Abitur oder einen vergleichbaren Schulabschluss. Sie müssen zudem einen zweimonatigen Vorbereitungskurs (90 Stunden) absolvieren, der sich mit den rechtlichen Grundlagen des Immobiliengeschäfts, mit Marketing, Urbanistik, Erbfragen und der Berechnung des Marktwerts befasst. Die Kandidaten müssen anschließend eine Prüfung bei der Handelskammer bestehen. Sie werden dann ins Register der Handelskammer aufgenommen. Die Höhe der Maklerkosten ist nicht vorgeschrieben. Es ist üblich, dass beide Parteien die Gebühren tragen. In der Regel verlangen Makler sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer drei Prozent des Preises. In der Praxis ist dies dann Gegenstand der Verhandlung. Bei der Vermittlung von Mietimmobilien zahlen beide Seiten meist eine Monatsmiete an den Makler.

Frankreich

In Frankreich ist der Beruf des Immobilienmaklers stark reguliert: Wer ihn ausüben will, benötigt Abitur und eine mindestens zweijährige Ausbildung an einer Handelshochschule. In Ausnahmefällen kann längere Berufserfahrung für eine Zulassung genügen. Der Makler braucht nicht nur eine Versicherung - er muss auch bei einer Bank eine Garantiesumme hinterlegen, die nach zwei Jahren im Job 110 000 Euro betragen muss; das Geld dient als Sicherheit für die Zahlungen der Kunden. Nach Angaben der Handelskammer Paris darf der Makler außerdem keine Privatinsolvenz erlitten und keine Haftstrafe von mehr als drei Jahren verbüßt haben. Gemessen an all den Auflagen verdienen angestellte Berufseinsteiger mit 1500 brutto wenig. In den boomenden Märkten der französischen Großstädte, wo die Preise zurzeit stark steigen, kann das Einsteigergehalt aber 4000 Euro erreichen. Auch die Provision, die theoretisch vom Verkäufer zu begleichen ist, hängt stark vom jeweiligen Markt ab: Gängig sind sechs bis acht Prozent des Verkaufspreises. In Städten mit hoher Nachfrage wird das Honorar meist dem Käufer aufgebürdet.

Spanien

In Spanien war die gesamte Volkswirtschaft durch das Platzen einer gigantischen Immobilienblase in Schieflage geraten. Neben korrupten Politikern und gierigen Bankiers hatten auch unseriöse Makler ihren Anteil daran. Zwischen dem Golf von Biskaya und der Straße von Gibraltar kann jedermann ohne Nachweis von Fachkenntnissen ein Maklerbüro eröffnen. Die Regelungen für den Berufsstand sind sehr allgemein gehalten. Grundsätzliche Fragen, wie etwa die Zahlung von Provisionen, sind individuell auszuhandeln. Genau festgelegt werden sollte individuell auch, welchen Aufwand ein Maklerbüro an Werbung betreiben muss. Doch hat ein Makler im Normalfall keineswegs das alleinige Verfügungsrecht über eine Immobilie. Der Verkäufer oder Vermieter kann gleichzeitig andere Büros beauftragen und letztlich auch die Sache selbst in die Hand nehmen.

Schweden

Wer in Schweden makeln will, braucht nach Auskunft der European Association of Real Estate Professions CEPI eine zweijährige Ausbildung, in der Fachwissen aus den Bereichen Recht, Wirtschaft, Gebäudetechniken und Bewertung vermittelt wird. Dem schließt sich ein zehnwöchiges berufliches Praktikum an. Die Vermittlungsprovision beim Immobilienkauf beträgt bis zu fünf Prozent plus Steuer und wird in der Regel vom Verkäufer getragen.

Großbritannien

In Großbritannien darf jeder Makler werden. Das Berufs-Informationsportal der Regierung für Schulabgänger weist lediglich darauf hin, dass Makler für ihren Job meist einen Führerschein benötigen. Das Einstiegsgehalt liegt nach Angaben auf dieser Website bei umgerechnet 17 000 Euro im Jahr, erfahrene Makler mit Personalverantwortung können aber auch schon mal 46 000 Euro plus Provisionen verdienen. Die Maklergebühren trägt der Verkäufer der Immobilie, sie liegen im Durchschnitt zwischen 1,2 und 3,6 Prozent des Kaufpreises. Vermitteln Makler in Großbritannien Mietwohnungen, verlangen manche von ihnen nicht nur vom Vermieter, sondern auch vom Mieter eine Gebühr. Nach Angaben der Regierung zahlen Mieter im Durchschnitt umgerechnet 250 Euro an den Makler. Premierministerin Theresa May hat aber in ihrer Regierungserklärung Mitte Juni angekündigt, diese Gebühren für Mieter demnächst zu verbieten.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine Immobilienmakler. Das Konzept, einem Dritten für die Vermittlung einer Wohnung einige Tausend Euro zu überlassen, hat hier nie Fuß fassen können. Die Vermieter stellen ihre Wohnungen ins Netz und werten die Bewerbungen selbst aus. Dass auch hierbei Kosten entstehen, die dann auf die Mieten umgelegt werden, versteht sich von selbst. Aber auch wenn es keine Makler gibt: Agenturen haben in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, für Wohnungssuchende aus dem Ausland gegen Bezahlung eine Wohnung zu finden. So richtig funktioniert hat das nie. Und in den vergangenen Monaten, in denen sich der Markt in der Schweiz deutlich entspannt hat, mussten sich die Hausverwaltungen eher noch etwas mehr anstrengen, um Bewerber anzuziehen - unter anderem mit deutlichen Mietsenkungen.

Andere EU-Staaten

Seit 2016 kann jeder in Europa tätige Immobilienmakler eine "Professional Card" beantragen, um in den Mitgliedstaaten entweder temporär zu arbeiten oder eine Niederlassung zu eröffnen, berichtet Heiko Senebald vom deutschen Immobilienverband IVD. Der Europäische Berufsausweis (European Professional Card - EPC) könne ausschließlich digital beantragt werden, womit die Zulassung schnell und unkompliziert geregelt sei. Für Brüssel sei diese Regelung der Auftakt, um das grenzüberschreitende Arbeiten zu erleichtern und bürokratischen Hürden abzubauen. Brüssel wolle die Berufszugänge innerhalb der EU erleichtern und sei daher eher an einer Liberalisierung als an einer Beschränkung interessiert. Das führe dazu, dass einige Länder ihre Berufszugangsregelungen zurückdrehen müssten - vielleicht auch ein Grund, warum die Einführung des Sachkundenachweises in Deutschland gescheitert ist.

© SZ vom 21.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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