Von Marco Völklein

Ungewohnter Helfer: Ausgerechnet das oft so ungeliebte Finanzamt springt Unternehmen zur Hilfe - allerdings nur, wenn es denen richtig schlecht geht.

Beim Finanzamt beißt Simone Mischke regelmäßig auf Granit. "Zurzeit kriegt man da kaum etwas durch", sagt die Steuerberaterin aus Hannover. Selbst wenn sie sich so richtig ins Zeug legt für ihre Mandanten, Selbstauskünfte einreicht und sämtliche wirtschaftlichen Daten aufarbeitet - den Wunsch ihrer Klientel, das Finanzamt möge doch die fällige Steuerzahlung stunden, akzeptieren die Beamten schlicht nicht. "Die Ämter haben noch nicht richtig mitgekriegt, wie es in der Wirtschaft draußen derzeit aussieht", sagt Mischke.

Finanzamt, dpa

"In vielen Fällen lässt das Finanzamt mit sich reden", sagen Steuerberater. (© Foto: dpa)

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Das hat auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erkannt. In einem Brief wandte sich der oberste Kassenwart schon vor einigen Monaten an die Finanzämter: "Mir ist es wichtig, dass auch die kleinen und mittleren Unternehmen in der Wirtschaftskrise nicht alleingelassen werden", schrieb Steinbrück.

Das Finanzamt lässt mit sich reden

"Wir sollten gerade diese Unternehmen bei der Bewältigung der Krise mit allen uns zur Verfügung stehenden Instrumenten unterstützen." Weil vielen Mittelständlern die Umsätze wegbrechen, benötigen sie die Hilfe des Fiskus.

Die Firmen bitten bei den Ämtern darum, Zahlungen zu stunden oder zumindest die Vorauszahlungen herabzusetzen, da sie noch aufgrund alter Daten aus wirtschaftlich besseren Zeiten berechnet werden.

Zumindest auf eine Herabsetzung der Vorauszahlungen lassen sich die Ämter in der Regel schon ein, sagt Falk Loose, Steuerberater und Rechtsanwalt der Kanzlei Lovells: "In vielen Fällen lässt das Finanzamt mit sich reden."

Der Steuerzahler muss dazu nur einen entsprechenden Antrag stellen und "dem Finanzamt glaubhaft darlegen, aufgrund welcher Umstände er in diesem Jahr tatsächlich mit geringeren Einkünften und damit geringeren Steuerzahlungen rechnet", erklärt er.

Saisonale Einbussen gelten nicht

Dazu sind einige Unterlagen notwendig: So kann der Unternehmer zum Ende eines Halbjahres oder Quartals eine Zwischenbilanz ziehen. Stellt er fest, dass seine Umsätze und Gewinne zum Beispiel um 20 Prozent gesunken sind gegenüber dem Vorjahreszeitraum, kann er diese Entwicklung auf das Gesamtjahr hochrechnen.

Loose sagt: "Gut ist es auch, wenn er aufzeigen kann, dass der Einbruch ein unvorhersehbares Ereignis war und voraussichtlich für den Rest des Jahres anhält." Saisonal bedingte Umsatzrückgänge, wie sie zum Beispiel Firmen aus dem Baugewerbe in den Wintermonaten verzeichnen, wird das Finanzamt nicht akzeptieren.

Besser kommt es an, wenn der Unternehmer noch Zahlen aus den Vorjahren vorlegt, die zeigen, dass er unter einem unerwartet heftigen Einbruch leidet. "Allein das Behaupten von niedrigeren Gewinnen oder gar Verlusten reicht nicht aus", ergänzt Lothar Siemers, Steuerberater bei Pricewaterhouse-Coopers (PwC). "Auch den Hinweis auf die allgemein schlechte Konjunktur wird der Fiskus nicht akzeptieren."

Zahlreiche Anträge laufen ein

Der Antrag sollte in jedem Fall rechtzeitig gestellt werden, sagt Tobias Koch von der Steuerberatungskanzlei Ecovis. "Am besten einige Wochen vor dem nächsten Fälligkeitstermin, schon um Säumniszuschläge zu vermeiden." Fällig werden Vorauszahlungen auf Einkommensteuer einmal im Quartal, und zwar stets zum 10. der Monate März, Juni, September und Dezember.

Derzeit dürften die Finanzämter mit zahlreichen Anträgen auf Herabsetzung der Vorauszahlungen konfrontiert sein, schätzt Lovells-Anwalt Loose. Umso besser ist es, frühzeitig den Antrag zu stellen und die Unterlagen komplett einzureichen. Dann bearbeite das Finanzamt den Antrag in einer angemessenen Frist - "üblicherweise bis zum nächsten Vorauszahlungstermin oder innerhalb von sechs bis acht Wochen", sagt er.

Kommt anschließend ein positiver Bescheid und das Finanzamt senkt die Vorauszahlungen, erhalten die Unternehmer kein Geld zurück. "Bereits geleistete Steuervorauszahlungen werden nicht erstattet und fällige Vorauszahlungen nicht herabgesetzt." Vielmehr reduziert die Verwaltung die noch ausstehenden Vorauszahlungen für den Rest des Jahres.

Der Grundsatz ist: Geld hat man zu haben

Sollte das Finanzamt den Antrag auf Herabsetzung ablehnen, kann der Unternehmer Einspruch einlegen. Sollte auch dieser abgelehnt werden, bleibt noch der Gang zum Finanzgericht. Wichtig ist aber: "Eine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Vorauszahlungen hat der Einspruch nicht", sagt Loose.

Der Unternehmer muss also weiterhin die - aus seiner Sicht zu hohen - Vorauszahlungen leisten. Lediglich eine Stundung des Herabsetzungsbetrags wäre möglich, sagt der Berater - dazu muss das Gericht aber eine einstweilige Anordnung erlassen.

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