Die EU mahnt es seit 2008 an - nun beugt sich der Finanzminister: Konzerne können künftig ihre Verluste leichter mit Gewinnen verrechnen.
Wolfgang Schäuble beugt sich einer Forderung der Wirtschaft: Der Bundesfinanzminanzminister erleichtert Unternehmen die steuerliche Verrechnung von Verlusten und Gewinnen. Dadurch sinkt in vielen Fällen die gesamte Steuerlast. Nach Informationen der Financial Times Deutschland hat das Bundesfinanzministerium eine entsprechende Anweisung an die Finanzverwaltung mit sofortiger Wirkung herausgegeben.
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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble kommt einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zuvor: Deutsche Unternehmen können künftig leichter Verluste ihrer ausländischen Tochtergesellschaften verrechnen. (© Bloomberg)
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Gründet ein deutscher Konzern etwa eine britische Limited in London, die aber ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat und hier auch wirtschaftlich aktiv ist, darf der Konzern mögliche Verluste dieser Tochter nun mit Gewinnen der Muttergesellschaft verrechnen.
Dagegen dürfen klassische Tochterunternehmen im Ausland, die den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auch dort haben, ihre Verluste weiterhin nicht mit Gewinnen deutscher Konzernmütter verrechnen.
Mit diesem Schritt komme das Finanzministerium einer Forderung der Wirtschaft entgegen. Das Ressort von Wolfgang Schäuble (CDU) handele allerdings nicht aus eigenem Antrieb. Die EU-Kommission hatte bereits 2008 ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Das Finanzministerium wollte mit seinem Erlass einer Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zuvorkommen.
Brüssel ist der Auffassung, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit in Europa verstößt, wenn Deutschland Unternehmen die Verlustverrechnung verwehrt, die in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gegründet wurden und in der Bundesrepublik aktiv sind und Steuern zahlen. Dieses Problem sei jetzt gelöst.
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(sueddeutsche.de/ddp/pak/hgn)
DFB-Pleite gegen die Schweiz
Ausländische "Töchter" könnten nur in Deutschland entstandene Verluste verrechnen - .... eigentlich recht simpel und ziemlich wasserdicht ...
auch weiterhin können klassische Auslandstöchter weder mit Gewinnen der Konzernmutter in DE verbandeln - allenfalls verrechnen und wie kritisch das ist, weiss - wer weben weiss.
Sonsten: reiner Formalismus, der den deutschen Haushalt wenig bis nicht zu kümmern braucht.
um die arbeitsplätze zu erhalten.....
für die alle nichtunternehmer zur kasse gebeten werden....
ich gebe uns noch 5 jahre, dann dürfen wir auch unsere arbeitsmittel wieder selbst mit s bringen, noch 10 jahre, dann dürfen wir wieder ein brikett mitbringen, wollen wir am arbeitsplatz nicht in mantel und boots unseren dienst verrichten, 20 jahre dann gibt´s den aufstand der alten.....
"Geronimo. schreibt Die Konzerne entlasten den Finanzminister
.
... und vergisst dabei, dass Deutschlands Konzerne einen Abschreibungswert von über einer Billion Euro in den Bilanzen vor sich herschieben.
Das macht mindestens 200 Milliarden Euro Steuerausfälle. Würden die Konzerne die Abschreibungswerte alle im Jahre 2011 verrechnen, dann müsste unser Finanzminister H-4 beantragen. "
Mal abgesehen davon, daß die Zahl frei erfunden ist, muß man die Zusammenhänge und die Voraussetzungen zur Verlustverrechnung kennen, um zu wissen, welche Summen wann verrechenbar sind.
Aber hier darf man ja einfach mal was absondern.
Ich würde es interessant finden, wenn der deutsche Staat unter den EU-Rettungsschirm schlüpfen müßte.
Diese korrupte Baggage in Berlin und Brüssel bringt uns Steuerzahler an den Bettelstab!
Paging