Sieg für Apple, Niederlage für Samsung-Kunden: Der koreanische Computerhersteller darf seine Galaxy Tab in den Varianten 10.1 und 7.7. nicht in Deutschland verkaufen. Das Landgericht Düsseldorf nimmt seine einstweilige Verfügung nicht zurück.
Apple hat sich im Streit mit Samsung um Design-Anleihen beim iPad vor dem Düsseldorfer Landgericht durchgesetzt. Der Verkauf von Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bleibt untersagt. Das Gericht bekräftigte nun seine einstweilige Verfügung.
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APPLE (O) – Apple siegt gegen Samsung (© Reuters)
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Apple wirft dem südkoreanischen Konzern vor, mit dem Galaxy-Tablet das iPad zu kopieren. In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen.
Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht (Az.: 14c O 194/11). Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Das Gericht ließ bei dem Termin die einstweilige Verfügung in Kraft. Samsung hat inzwischen angekündigt, in die Berufung zu gehen.*
Zudem musste Samsung nach einer weiteren Verfügung aus Düsseldorf auch sein kleineres Tablet Galaxy Tab 7.7 am vergangenen Wochenende vom Stand auf der Berliner Elektronik-Messe IFA entfernen.
Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen.
*Satz um 13:20 Uhr ergänzt
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(sueddeutsche.de/dpa/AFP/joku)
DFB-Pleite gegen die Schweiz
"Wie viel "Korinthenk!§"$ei" auf dem Rücken von Kunden wollen wir zulassen? das sollte man sich fragen und nicht einfach so "juristische Tatsachen" akzeptieren."
Dies geht m.E. in die Richtung, ob man bereit ist, sich an selbst auferlegte Regeln, was Gesetze nun mal sind, zu halten und wie weit man bereit ist, die Konsequenzen der Anwendung dieser Regeln zu tragen. Es gibt immer Randbereiche, in denen das Ergebnis nicht befriedigend für das Gerechtigkeitsempfinden ist, dennoch kann das Ergebnis nach den Regeln richtig zu Stande gekommen sein.
Genau dies zeichnet einen Rechtsstaat aus: Regeln zu schaffen und sich an diese zu halten, um Willkür in der Rechtsprechung so weit es geht, auszuschließen. Dass es in Rechtssystemen zu unbefriedigenden Ergebnissen kommen kann, liegt in der Natur der Sache, denn es wird immer Grenzbereiche geben, die der Argumentation von wenigstens zwei Seiten offen stehen.
Das Gericht hat sich in diesem Fall für einen Weg entschieden (es musste, denn es kann die Entscheidung nicht offenlassen, das wäre ja Verweigerung des Zugangs zum Recht), der (wichtig!) mit den Regeln konform ist.
Ob das Ergebnis deswegen gerecht ist, tja, da zweifle ich auch. Ich bin mir aber bewusst, dass es KEIN Rechtssystem geben kann (zumindest bin ich dieser Meinung), das neben rechten auch nur gerechte Ergebnisse produziert.
"juristische Tatsachen"? Grundsätzlich haben Sie recht aber hier wird eigentlich die Art und Weise kritisiert, wie diese juristischen Tatsachen zustande kamen.
Leider sind viele der Vergleiche abgedroschen aber dennoch richtig. Wenn Sie sich mal im Autosektor umsehen, so bauen viele Hersteller fast die selben Autos. Da können sie sehr viele "UNDs" verknüpfen und kommen teilweise auf weitaus deutlichere Ergebnisse. Dies gilt für unzählige Produkte unseres Alltags.
Wie viel "Korinthenk!§"$ei" auf dem Rücken von Kunden wollen wir zulassen? das sollte man sich fragen und nicht einfach so "juristische Tatsachen" akzeptieren.
"Das UND hilft da auch nicht, das Urteil ist überzogen."
Aus dem subjektiven Bauchempfinden heraus sehe ich das auch so.
Es ist schwer zu vermitteln, dass jemand eine Quasi-Monopolstellung auf Geräte mit solch banalem Aussehen erhält und andere dann vom Verkauf ähnlicher Geräte abhalten kann. Man darf aber hier nicht allzu sehr rückschauende Betrachtung ins Spiel kommen lassen. Die Apple-Jungs waren nun mal die ersten, die ein solches Design entworfen haben, dafür wurde ein Geschmacksmuster vom DPMA eingetragen. Es ist der Gegenseite nicht gelungen, das Gericht von der Ansicht zu überzeugen, dass das Design schon vorher im Wissensschatz vorhanden war.
Dummerweise müssen wir mit den Regeln leben, die uns der Gesetzgeber aufgetragen hat oder diese Regeln ändern. Das Geschmacksmustergesetz ist nun mal so ausgestaltet, dass dieses Urteil darauf basiert bzw. dass es zu einem solchen Ergebnis überhaupt kommen kann.
Es gibt ja noch Hoffnung, dass der BGH zu einem anderen Ergebnis kommt, da der BGH sicher andere Maßstäbe anlegen kann und wird.
Das UND hilft da auch nicht, das Urteil ist überzogen.
Dass ein Tablett-PC rechteckig ist, dass er ein glänzendes Display hat, dass er mit Icons arbeitet (!), dass er eine Metalleinfassung hat .. das ist doch nahezu bei jedem Tablett so.
Es bleiben die runden Ecken, und die krumme Rückseite.
Also mir wäre das zu wenig. Wenn so was Geschmacksmusterschutz genießt, müssen Sie konsequenter Weise auch auf jede Bierflasche ein Gschmacksmuster eintragen ..
Hinzu kommt, dass Apple die gerundeten Ecken wohl selbst kopiert hat, aus "Space Odyssey".
"Bei der Klage ging es ueberigens auch um die Ähnlichkeit in der Verpackung. "
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Ja, auf die Verpackung sollte man auch bei Clopapier achten !
Die sehen sich alle so ähnlich. Manche kratzen aber später, und man merkt erst dann, dass man wieder mal beim Einkaufen nicht richtig hingeschaut hat.
Paging