Urheberrecht:Müssen Download-Plattformen für illegales Filesharing blechen?

Kinostarts - 'Fack Ju Göhte' Elyas M'Barek

Auch um den illegalen Upload des Films Fack ju Göhte mit Elyas M'Barek geht es im Münchner Verfahren.

(Foto: Constantin Filmverleih)

Sony, Gema und Verlage klagen gegen einen Filehoster-Dienst. Der verdient an urheberechtlich geschützten Filmen - und weiß das Gericht wohl ausnahmsweise auf seiner Seite.

Von Tobias Kniebe

Sind Internetfirmen, die Speicherplatz zum Hoch- und wieder Herunterladen von Dateien anbieten, schadensersatzpflichtig, wenn Nutzer dort permanent gegen das Urheberrecht verstoßen? Nach Ansicht des Oberlandesgerichts München eher nicht. Dies erklärte der 29. Senat des Gerichts am Donnerstag zu Beginn von fünf Musterprozessen, die gemeinsam verhandelt werden. Verlage wie S. Fischer, Piper und Elsevier sowie die Constantin Film, Sony Music Entertainment Germany und die Gema hatten gegen die Schweizer Firma Cyando geklagt, die den sogenannten Filehoster Uploaded.net betreibt.

Ziel war es, über den Anspruch auf Unterlassung und die Pflicht zur Beseitigung der illegalen Dateien - die sogenannte "Störerhaftung" - hinauszugehen, die der Bundesgerichtshof bereits in einem Grundsatzurteil gegen die Filehoster bestätigt hatte. Die Kläger wollten Uploaded.net auch als Täter verurteilt wissen und für die entstandenen Schäden haftbar machen, zumindest in solchen Fällen, in denen bereits als illegal erkannte und gelöschte Dateien erneut auf den Download-Plattformen auftauchen. In erster Instanz waren die Gerichte dem auch in einigen Fällen gefolgt. Das Oberlandesgericht aber scheint einen anderen Standpunkt zu vertreten. Das endgültige Urteil wird allerdings erst in einigen Wochen erwartet.

Unstrittig ist, dass es Webseiten und Foren gibt, die explizit dem illegalen Austausch von Filmen, Büchern, Musik und Software dienen und sich dafür des Services von Uploaded.net und anderer Filehoster bedienen - ohne dass diese Einfluss darauf hätten. Zudem tun die User alles, um den genauen Charakter ihrer Dateien unkenntlich zu machen, etwa durch das Verstecken in verschlüsselten Zip-Archiven. Die Filehoster argumentieren also, dass sie nicht immer wissen oder wissen können, was auf ihren Plattformen geschieht.

Warum die Rechteinhaber solche Firmen als Komplizen der Raubkopierer sehen, erklärt sich aus deren Geschäftsmodell. Wer viel und vor allem schnell herunterladen möchte, muss zahlen - und tut das auch. Wer hingegen viele Dateien hochlädt, die andere wiederum dringend haben möchten, bekommt über eine Bonusprogramm sogar Geld ausgezahlt. Damit ist klar: Je illegaler und damit begehrter die Inhalte sind, desto profitabler wird ein Filehoster. Die meisten Konkurrenten von Uploaded.net haben sich deshalb auch längst in Übersee angesiedelt, wo die deutsche Justiz ohnehin keinen Zugriff hat.

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