Überwachung:Reporter ohne Grenzen verklagen BND

  • Die Organisation Reporter ohne Grenzen veklagt den Bundesnachrichtendienst wegen dessen Überwachungspraxis.
  • Sie verdächtigt den BND, ihre E-Mail-Kommunikation überwacht zu haben. Dadurch habe er das Fernmeldegeheimnis verletzt. Pressefreiheit und Informantenschutz seien dadurch gefährdet.
  • Die Reporter ohne Grenzen rechnen sich keine großen Erfolgschancen vor dem Bundesverwaltungsgericht aus, kündigen deshalb an, notfalls vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Von Franziska Schwarz

NGO fordert juristische Prüfung von BND-Praktiken

Die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) hat am Dienstag eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) eingereicht. Sie wirft dem Geheimdienst, das Fernmeldegeheimnis zu verletzen. Konkret geht es um den Verdacht, dass der BND den E-Mail-Verkehr der Organisation überwacht hat. "Wir können jetzt nicht sagen, wir sind dann und dann ausgespäht worden. Einen konkreten Fall gibt es nicht", sagte Matthias Spielkamp, Vorstandsmitglied von ROG. "Aber das ist auch sehr schwer festzustellen und Teil unserer Klage." Die Überwachung des BND sei unverhältnismäßig und gefährde den Informantenschutz sowie die freie Berichterstattung. Menschen, die sich an die Presse wenden, könnten sich nicht mehr darauf verlassen, dass ihre Kommunikation vertraulich bleibe. ROG engagiert sich für Pressefreiheit und ist Anlaufstelle besonders für Journalisten im Ausland.

Die Organisation beruft sich auf einen Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums vom Januar 2015. Demnach hat der BND 2013 hunderte Millionen E-Mails nach Selektoren, bestimmten Begriffen, durchsucht - dabei 15.000 Mails genauer. In dieser Zeit stand ROG mit zahlreichen Aktivisten in Russland und im Nahen Osten in Kontakt. Selbst wenn die E-Mails der Journalisten-Organisation nicht herausgefiltert wurden, "sehen Menschen diese Nachrichten an, um zu entscheiden, ob sie für sie relevant sind oder nicht - und das halten wir für eine Form der Überwachung", sagte Spielkamp.

Im Fokus der Klage: eine Analyse-Datenbank des BND

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage des Rechtsanwalts Niko Härting gegen den BND abgewiesen. Spielkamp sieht diesmal einen Unterschied: ROG klagt auch gegen den Einsatz des Verkehrsanalysesystems VerAS. Es erfasst Kommunikation, um mehr über die Beziehungen von Terrorverdächtigen zu erfahren. Dabei könnten aber auch Journalisten überwacht werden, die nur indirekt und über bis zu fünf weitere Kommunikationspartner mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung stehen. Für diese Art von Datensammlung und -analyse gebe es keine gesetzliche Grundlage.

Die Organisation sei sich im Klaren darüber, dass die Erfolgsaussichten ihrer Klage "dünn" seien, sagte Spielkamp. Wenn sie abgewiesen wird, werde man aber weitermachen. "Wenn das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass alles mit Recht und Gesetz in Einklang steht, dann muss das Gesetz überprüft werden und dann werden wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen." Vorher müsse man aber den Rechtsweg aussschöpfen.

Journalisten sehen Deutschlands Glaubwürdigkeit in Gefahr

Spielkamp berichtete, dass Menschen, die sich an Reporter ohne Grenzen wenden, inzwischen häufiger zum Telefon griffen oder sich die Mühe machten, ihre E-Mails zu verschlüsseln. Studien hätten ergeben, dass Massenüberwachung dazu führe, dass Journalisten bestimmte Recherchen nicht mehr verfolgen und Informanten und Whistleblower abgeschreckt werden. Spielkamp verweist auch auf die offizielle Haltung der Bundesregierung gegenüber autoritären Staaten wie China oder Saudi-Arabien. Es sei ein Widerspruch, wenn Berlin von anderen Regierungen Informationsfreiheit fordert, aber ihre Bürger massenhaft überwacht. "Wir müssen glaubwürdig bleiben, wenn wir von anderen Staaten Pressefreiheit fordern. Und das sollte die Bundesregierung genauso sehen."

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