Max Schrems vs. Facebook:Ein sensationelles Urteil

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Trotz des Urteils des EuGHs: Der Datenfluß in den USA wird wohl nicht über Nacht gestoppt werden. (Foto: REUTERS)

Der EuGH beendet die juristische Wehrlosigkeit der EU-Bürger gegenüber Facebook, Google und Co.

Kommentar von Heribert Prantl

Das Urteil ist spektakulär. Es ist eine Sensation. Es ist grundstürzend. Der Europäische Gerichtshof beendet die juristische Wehrlosigkeit der EU-Bürger gegenüber Google, Facebook , Amazon, Ebay und Co. Das Gericht akzeptiert den Datentransfer von Europa in die USA nicht mehr ohne weiteres. Es akzeptiert ihn nicht, solange der Datenschutz in den USA nicht gewährleistet ist. Das Urteil wird die globale Datenwirtschaft verändern.

Dem EU-Gericht reicht es nicht mehr, dass die Daten der Bürger Europas durch das "Safe-Harbor-Abkommen" aus dem Jahr 2000 einfach für sicher erklärt worden sind. Seitdem ist einiges passiert: Es gibt seit 2009 in der europäischen Grundrechtecharta ein Recht auf Datenschutz. Snowdens Enthüllungen von 2013 haben aber gezeigt, dass europäische Daten in den USA potenziell den US-Geheimdiensten zur Verfügung stehen.

Das Gericht folgert daraus seine Pflicht einzugreifen

Das Gericht zieht daraus seine Lehre: Ein Hafen ist nicht schon deshalb sicher, weil er als sicher definiert wird. Das Gericht erkennt die systemischen Mängel beim Datenschutz der EU-Bürger in den USA. Es nimmt den Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta nicht für ein bloßes Sprüchlein aus dem europäischen Poesiealbum: "Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten", heißt es da. Das Gericht folgert daraus seine Pflicht einzugreifen, wenn die EU-Kommission per Abkommen dieses Recht aufgibt.

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Von Simon Hurtz

Aller guten Dinge sind drei, aller guten Urteile auch. Das Urteil in Sachen Facebook ist das dritte Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das binnen kurzer Zeit den europäischen Datenschutz entfaltet. Das erste Urteil war das vom April 2014 zur EU-Vorratsdaten-Richtlinie. Das zweite war das vom Mai 2014 zum Recht auf Vergessen und gegen Google. Das dritte Urteil beendet nun die bisherige juristische Fiktion, dass europäische Daten in den USA sicher seien. Das ist der Grundsatz. Was daraus folgt?

Der Datenfluss in die USA wird wohl nicht über Nacht gestoppt werden. Aber nun sind die Datenschützer auf nationaler und europäischer Ebene am Zug: Sie müssen sich eilig darüber im Klaren werden, wie sie jetzt im Verkehr mit den USA den Datenschutz realisieren. Viel Arbeit - die sich an einem klaren Urteil orientieren kann.

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