E-Petition knackt Quorum:50.000 Stimmen für die Netzneutralität

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Das ging schnell: Innerhalb von vier Tagen haben 50.000 Menschen eine Petition unterzeichnet, in der die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, die Netzneutralität per Gesetz festzuschreiben. Doch wann beschäftigen sich die Gremien des Bundestages damit?

Von Hakan Tanriverdi

Innerhalb von vier Tagen haben 50.000 Menschen die E-Petition mit der Forderung nach Netzneutralität unterzeichnet. Damit ist das nötige Quorum geknackt. Jetzt gibt es zwei entscheidende Fragen: Erstens, wird der Antrag überhaupt in einer öffentlichen Sitzung behandelt? Zweitens: Wird diese öffentliche Sitzung noch vor der parlamentarischen Sommerpause am 1. Juli stattfinden?

Auf der Petitions-Seite des Bundestages steht, dass der Petent, sollte er mehr als 50.000 Stimmen für sein Anliegen sammeln, die Chance habe, "sein Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung" des Petitionsausschusses zu diskutieren.

Dies sei aber keine Zwangsläufigkeit, sondern eine Möglichkeit, wie das Sekretariat des Petitionsausschusses erklärt. "Wir werden den Abgeordneten mitteilen, dass das Quorum geknackt ist. Sie werden anschließend entscheiden, ob und wann es eine öffentliche Sitzung gibt." Geregelt ist dies in den Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen. In Punkt elf heißt es, dass der Ausschuss entscheide, ob "eine öffentliche Beratung oder eine Anhörung von Petenten durchgeführt werden soll".

Entgegen anderslautender Berichte, wird Johannes Scheller, der die Petition gestartet hat, erst nach Bejahung dieser Frage eingeladen und darf sein Anliegen persönlich vortragen. Das Sekretariat spricht außerdem von einem "unglücklichen" Zeitpunkt. Die Petition läuft noch bis zum 18. Juni; "die parlamentarische Sommerpause beginnt am 1. Juli und am 22. September 2013 wird der Bundestag gewählt", sagt das Sekretariat weiter. Es sei gut möglich, dass sich der Ausschuss erst gegen November mit der Petition befassen werde.

Johannes Scheller und seine 50.000 Unterstützer wollen, dass die Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben wird. Netzneutralität heißt einfach gesagt: Scheller und 50.000 Menschen verlangen Gleichheit. Internetanbieter sollen "alle Datenpakete von Nutzern unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft gleich behandeln".

Diese Gleichheit sehen viele Kritiker gefährdet. Wenn ein Nutzer mehr als 75 Gigabyte im Monat verbraucht, werde die Geschwindigkeit ins Netz drastisch reduziert.

Ein Beispiel: Zwei Nutzerinnen, beide haben bereits mehr als 75 Gigabyte verbraucht und beide wollen den Tatort von vergangener Woche sehen. Die eine Nutzerin ist Kundin vom kostenpflichtigen Telekom-Dienst Entertain, die zweite nicht; sie will den Tatort in der ARD-Mediathek anschauen.

Wenn alles so läuft wie geplant, wird die Nutzerin ohne Entertain den Film nicht sehen können, denn sie hat ihr Volumen schon aufgebraucht. Das Geschäftsmodell: Die Telekom nimmt die Dienste, die sie selbst anbietet, von der Volumensbegrenzung aus.

Auch die Öffentlich-Rechtlichen sehen an diesem Punkt das Problem, dass Inhalte, die von den Bürgern bereits bezahlt wurden, nicht zu erreichen seien. In einem Positionspapier haben sich auch ARD und ZDF nun zur Netzneutralität bekannt. Sie schlagen eine "Regelung vor, nach der der Transport von Telemedien-, Rundfunk- und Telekommunikationsdiensten grundsätzlich diskriminierungsfrei zu erfolgen hat".

Zu den Vorwürfen hat die Telekom wiederholt geäußert, nicht gegen das Prinzip der Netzneutralität zu verstoßen. Ein Sprecher hat gesagt, die Telekom sei für dieses Prinzip: "Die Netzneutralität besagt, dass das Internet frei und offen sein soll und die Kunden sämtliche Diesten nutzen können sollen. Die Netzneutralität besagt nicht, dass das kostenlos zu erfolgen hat."

Die Telekom hat in Deutschland nach wie vor eine marktbeherrschende Stellung: Sieben von zehn deutschen Haushalten haben einen Telekomanschluss. Das Unternehmen hat die Hoheit über die meisten Leitungen. Und der Staat ist als Großaktionär eng mit dem Unternehmen verbunden.

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