Anti-Piraterie-Abkommen:Warum der Europäische Gerichtshof Acta stoppen muss

Die EU-Kommission hat dem Europäischen Gerichtshof Acta zur Überprüfung vorgelegt. Nun muss das Gericht sich bewähren und das Abkommen stoppen - denn hinter dem Vertrag gegen Produkt- und Markenpiraterie lauert eine EU-Richtlinie, die wirklich gefährlich ist. In ihr wird wahr, was die Netzgemeinde fürchtet.

Heribert Prantl

Die EU-Kommission will die Empörung dämpfen, die Kritiker besänftigen, die Debatte beruhigen. Deshalb schickt sie die Acta-Akten nach Luxemburg. Sie hatte zwar mit einem Aufruhr im Internet gerechnet, nicht aber mit dem gesamteuropäischen Widerstand auf den Straßen.

ACTA IPRED

Anti-Acta-Demonstrationen am 11. Februar: Hinter dem Abkommen lauert eine gefährliche EU-Richtlinie. 

(Foto: dapd)

Nun ist die Kommission alarmiert; sie spürt, wie immer mehr europäische Regierungen nervös werden und das Abkommen nicht mehr unterzeichnen wollen. Deshalb legt die Kommission das Anti-Piraterie-Abkommen Acta, das sie selbst ausgehandelt hat, dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor.

Der soll gemäß Artikel 218 Absatz 11 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ein Gutachten erstatten. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die EU-Richter dem Abkommen ihren Segen geben. Sie sollen bestätigen, was die Kommission behauptet: Acta sei völlig harmlos. Acta sei nur ein anderes Wort für einen maßvollen Schutz des geistigen Eigentums.

Hinter Acta lauert Ipred

Aber das stimmt so nicht. Acta ist zwar ein eher unspektakulärer Vertrag, mit vielen verwaschenen Formulierungen und ohne die Schrecknisse, die von Kritikern behauptet werden: Dort steht nichts von "three strikes", kein Wort davon also, dass nach zwei Urheberrechts-Vergehen, die leicht bestraft werden, beim dritten Mal der große Hammer folgt - die Netzsperre, der zeitweise Entzug des Internetzugangs. Acta entspricht dem geltenden Recht in Deutschland, plus ein paar Kleinigkeiten. Bemerkenswert ist allerdings, was in Acta fehlt: Es fehlen angemessene Rechtsschutzmöglichkeiten für die Beklagten.

Und noch sehr viel bemerkenswerter ist, was noch so alles in Vorbereitung ist: Hinter Acta lauert Ipred (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern. Darin sollen die stumpfen Formulierungen des Acta-Abkommens scharf geschliffen werden. Dort wird wahr, was die Netzgemeinde fürchtet.

Acta ist also nur die Lokomotive, die die Waggons mit dem Gefahrgut ziehen soll. Die EU-Kommission will sich vom EU-Gerichtshof eine TÜV-Plakette für die Lok und grünes Licht für den gesamten Zug geben lasen. Es wäre fatal, wenn das so funktionieren würde.

EuGH, der juristische Olymp der Wirtschaftsunion

Die Vorlage von Acta in Luxemburg ist eine große Prüfung für den EU-Gerichtshof. Er muss nun zeigen, was er ist: ein Wettbewerbs-Gerichtshof für Wirtschaft und freien Handel - oder auch ein Gerichtshof für die Bürger und die Bürgerrechte. Bisher ist das Gericht immer noch eher ein Gericht der weiland EWG, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Bisher gilt die unternehmerische Freiheit als Haupt- und Grundfreiheit.

Bisher ist das EU-Gericht der juristische Olymp einer Wirtschaftsunion, aber nicht der Olymp einer Union der Bürgerinnen und Bürger. Bisher hatten die sozialen Rechte und Bürgerrechte im höchsten EU-Gericht noch keinen Hüter. Diese Aufgabe mussten nationale Verfassungsgerichte übernehmen.

Der Gerichtshof hat jetzt die Chance, das zu ändern.

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