Die EU-Kommission hat dem Europäischen Gerichtshof Acta zur Überprüfung vorgelegt. Nun muss das Gericht sich bewähren und das Abkommen stoppen - denn hinter dem Vertrag gegen Produkt- und Markenpiraterie lauert eine EU-Richtlinie, die wirklich gefährlich ist. In ihr wird wahr, was die Netzgemeinde fürchtet.
Die EU-Kommission will die Empörung dämpfen, die Kritiker besänftigen, die Debatte beruhigen. Deshalb schickt sie die Acta-Akten nach Luxemburg. Sie hatte zwar mit einem Aufruhr im Internet gerechnet, nicht aber mit dem gesamteuropäischen Widerstand auf den Straßen.
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Anti-Acta-Demonstrationen am 11. Februar: Hinter dem Abkommen lauert eine gefährliche EU-Richtlinie. (© dapd)
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Nun ist die Kommission alarmiert; sie spürt, wie immer mehr europäische Regierungen nervös werden und das Abkommen nicht mehr unterzeichnen wollen. Deshalb legt die Kommission das Anti-Piraterie-Abkommen Acta, das sie selbst ausgehandelt hat, dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor.
Der soll gemäß Artikel 218 Absatz 11 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU ein Gutachten erstatten. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die EU-Richter dem Abkommen ihren Segen geben. Sie sollen bestätigen, was die Kommission behauptet: Acta sei völlig harmlos. Acta sei nur ein anderes Wort für einen maßvollen Schutz des geistigen Eigentums.
Hinter Acta lauert Ipred
Aber das stimmt so nicht. Acta ist zwar ein eher unspektakulärer Vertrag, mit vielen verwaschenen Formulierungen und ohne die Schrecknisse, die von Kritikern behauptet werden: Dort steht nichts von "three strikes", kein Wort davon also, dass nach zwei Urheberrechts-Vergehen, die leicht bestraft werden, beim dritten Mal der große Hammer folgt - die Netzsperre, der zeitweise Entzug des Internetzugangs. Acta entspricht dem geltenden Recht in Deutschland, plus ein paar Kleinigkeiten. Bemerkenswert ist allerdings, was in Acta fehlt: Es fehlen angemessene Rechtsschutzmöglichkeiten für die Beklagten.
Und noch sehr viel bemerkenswerter ist, was noch so alles in Vorbereitung ist: Hinter Acta lauert Ipred (Intellectual Property Rights Enforcement Directive), die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern. Darin sollen die stumpfen Formulierungen des Acta-Abkommens scharf geschliffen werden. Dort wird wahr, was die Netzgemeinde fürchtet.
Acta ist also nur die Lokomotive, die die Waggons mit dem Gefahrgut ziehen soll. Die EU-Kommission will sich vom EU-Gerichtshof eine TÜV-Plakette für die Lok und grünes Licht für den gesamten Zug geben lasen. Es wäre fatal, wenn das so funktionieren würde.
EuGH, der juristische Olymp der Wirtschaftsunion
Die Vorlage von Acta in Luxemburg ist eine große Prüfung für den EU-Gerichtshof. Er muss nun zeigen, was er ist: ein Wettbewerbs-Gerichtshof für Wirtschaft und freien Handel - oder auch ein Gerichtshof für die Bürger und die Bürgerrechte. Bisher ist das Gericht immer noch eher ein Gericht der weiland EWG, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Bisher gilt die unternehmerische Freiheit als Haupt- und Grundfreiheit.
Bisher ist das EU-Gericht der juristische Olymp einer Wirtschaftsunion, aber nicht der Olymp einer Union der Bürgerinnen und Bürger. Bisher hatten die sozialen Rechte und Bürgerrechte im höchsten EU-Gericht noch keinen Hüter. Diese Aufgabe mussten nationale Verfassungsgerichte übernehmen.
Der Gerichtshof hat jetzt die Chance, das zu ändern.
- Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen Brüssel legt Acta dem Europäischen Gerichtshof vor 22.02.2012
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- Anti-Piraterie-Abkommen 2,5 Millionen Menschen unterschreiben gegen Acta 28.02.2012
- Demonstration gegen Urherberschutzabkommen Acta und die Zensur 26.02.2012
- Piratenpartei-Vorsitzender Nerz zum Urheberrecht "Privatkopien sollten erlaubt sein" 24.02.2012
(SZ vom 23.02.2012/joku)
Eklat beim Burschentag in Eisenach
Um ACTA wirksam umsetzen zu können, müsste die Internet Service Provider weitgehende Überwachungsmöglichkeiten aufbauen. Und selbstverständlich könnte man die Technik dann auch zu einer politisch motivierten Überwachung nutzen.
Am Beispiel Ungarns kann man sehen, dass eine Demokratie schnell diktatorische Züge annehmen kann. Und dazu braucht es auch keine rechts-,links- oder religös-Extremen. Das geht auch mit einer „konservativen“ Partei. Also das was die Deutschen zur Zeit mehrheitlich wählen.
Darum reicht es mir nicht aus, nur gesetzliche Hürden gegen Überwachung gibt, sondern auch technische Hürden, nämlich das Nichtvorhandensein von Überwachungsinfrastruktur.
Das hätten Sie mit ein bisschen mehr Ausschmückung auch als Artikel einstellen können und blieben damit im Niveau und Bedeutung über dem, was hier oft zu finden ist.
Über ACTA fingen die SZ-Berichte erst an, als "alle anderen" damit anfingen. Die Diskussion ist schon sehr alt, wer golem.de, heise.de und andere IT-Portale liest, kennt sie noch viel länger.
Geistiges Eigentum verhindert mehr Kreativität als es entstehen lässt! Besonders bei allzu trivialen Subjekten, wie etwa abgerundete Ecken im "Geschmacksmuster" ist man schnell dabei, nahe liegende Dinge neu selbst zu erfinden, um dann festzustellen, dass irgendeine Firma XY das Trivium vor Jahren hat schützen lassen - ohne es selbst zu erfinden!
Als freischaffender Softwareentwickler musste ich schon mehrere Male gierigem Juristenvolk Geld in den Rachen werfen, um sicherzustellen, dass ich Dinge, die mir selbst eingefallen waren auch verwenden darf!
Nicht jeder hat Zeit und Geld, um so ein Verfahren zu überstehen. Der Inhaber der "Rechte" hat, man weiß es, das die Prozesse bis auf zwei Fälle allesamt in meinem Sinne ausgingen, keinen Schaden durch mein neues Produkt genommen.
Aber die Anwälte, die nichts Produktives zu allem beitrugen, konnten sich in allen Fällen, egal wie es ausgeht, schön die Taschen voll machen!
Gesetze sollten nicht mehr von reinen Juristen gemacht werden dürfen. Vielleicht, bei der aktuellen Schwemme, sollte man einige Jahrzehnte gänzlich auf ihre Einstellung in politischen Funktionen verzichten.
sind die Verlage, Verwertungsgesellschaften, Plattenfirmen, Produktionshäuser, etc. die die Nutzungsrechte der Hersteller nicht mal mehr ignorieren. Ob ACTA gut oder schlecht ist, ob danach noch schlimmeres kommt betrifft die meisten "Content-Schaffenden" nicht. Ihre Rechte werden schon viel früher durch fragwürdige Verträge o.g. Stellen verletzt.
Dieses Abkommen könnte bestenfalls dazu dienen diesen Zustand zu verfestigen.
Die Interessen von Künstlern (bin selbst einer) und anderen Schaffenden vertritt dieses Abkommen auf keinen Fall.
Mir waren jedenfalls ein paar missbräuchliche Verwendungen meines geistigen Eigentums pro Jahr durch private od. kleine Gaunereien gewerblicher Schlauberger lieber als die heuchlerischen Forderungen im Namen der Urheber. Der dadurch angerichtete Schaden ist nichts gegen den durch mittlerweile immer öfter als sittenwidrig eingestuften Verträge.
Und falls es jemand übertreibt, hat man auch schon bisher die Mittel dieses zu unterbinden bzw. ein ordentliches Honorar zu verrechnen.
Wenn also jemand Geld eintreiben will, das ihm Kunden auf Grund veralteter Geschäftsmodelle nicht mehr freiwillig geben will, sollen sie sich nicht hinter den Interessen der Urheber verstecken.
Ein Vertrag, der die Durchführung von Schutzrechten fordert, muss auch die Grenzen der Durchführung benennen. Tut er das nicht, ist der grenzenlosen Durchsetzung Tür und Tor geöffnet.
Wir kennen das aus anderen Ländern, wo neben Anklagen wie "Majestätsbeleidung" oder "Beleidigung des Türkentums" alle Menschenrechte in Bedeutungslosigkeit versinken. Wollen wir das?
Kapitalistische Regime neigen dazu, Eigentumsrechte über alle anderen zu erheben, wie die Majestät in Königreichen über allem schwebt. Die daraus resultierende Geringschätzung der Menschenrechte ist beide Male gleich schädlich.
Bei den so genannten "Geistigen Eigentumsrechten" kommt dazu, dass hauptsächlich deren Verwerter sich gerne das beste aus zwei Welten nehmen möchten. Sie möchten gerne mit ihrem Geistigen Eigentum Geld verdienen, es billigst kopieren und verkaufen, und sie möchten gerne - am liebsten auf ewig - die alleinigen Eigentumsrechte daran behalten. Die anderen sollen bitteschön so tun, als wären lernunfähig.
Bei Patenten hat der Gesetzgeber schnell erkannt, dass ein Ausdehnung der Schutzfristen über 20 Jahre der Allgemeinheit zu große Nachteile bringt, als dass sie gewährt werden könnten.
Beim Urheberrecht sind die Schäden subtilerer Natur, schwerer festzustellen und somit leichter zu ignorieren. Drum laufen die Schutzrechte heute bereits bis zu 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Gewaltig! Begründung: Der Urheber soll ermutigt werden, neue Werke zu schaffen!
Wir brauchen keine zusätzlichen Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums, wir brauchen Urheberrechtsnovellen, die z. B. Rechteverwerter wie die Gema zur Kooperation mit Youtube und anderer Streaming-Dienst zwingen. Wir brauchen endlich europaweite Lizenzierungsgesellschaften.
Der Netzbürger sieht heute, dass z. B. Herstellern jede Möglichkeit gegeben wird, Arbeitsplätze nach irgendwo in der Welt zu verlagern, wo die Arbeiter billiger sind oder die Gesetze lascher, aber gleichzeitig wird den Netzbürgern verboten, ihrerseits von dort zu ordern, wo die Waren billiger sind oder die Gesetze lascher. Sehr unsymmetrisch.
Unsere Rechteinhaber wandeln sich immer mehr zu Tyrannen, die für sich alle Rechte wollen und die gleichen Rechte anderen verwehren.
Lieber Herr Prantl,
einmal scheinen sie nicht zu wissen, was ACTA überhaupt regelt. Darüber hinaus scheinen sie nicht einmal den selbst verlinkten Wikipedia Artikel über die Enforcement Richtlinie gelesen zu haben - die ist nämlich von 2004, längst in Kraft und auch in Deutschland schon 2008 umgesetzt worden.
Es ist doch unbestritten, dass die Art und Weise des Zustandekommens von ACTA indiskutabel ist und deshalb wahrscheinlich auch vom EuGH abgeschmettert wird.
Dass aber eine seriöse Zeitung wie die SZ sich von anonymen Kriminellen, welche per Videobotschaft Blödsinn im Internet verbreiten, vor den Karren spannen lässt ist schon sehr schade.
Paging