Streikverbot für Lehrer:Wer streiken will, soll nicht Beamter werden

Lehrermangel in Brandenburg

Lehrerstreiks würden das Bildungssystem viel Geld kosten, das dann für neue Lehrerstellen fehlt, kommentiert Susanne Klein.

(Foto: dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine weise Entscheidung getroffen: Lehrer dürfen nicht das Beste aus zwei Welten genießen - das hätte den Schülern geschadet.

Kommentar von Susanne Klein

Sie wollten aus beiden Welten das Beste. Die vier Lehrer, die sich durch alle Instanzen geklagt haben, wollten den Staat als Super-Nanny: Egal, was mit mir ist, du sorgst für mich. Aber sie wollten ihrem Nanny-Staat auch Druck machen können: Gibst du mir nicht, was ich will, werd' ich dir untreu.

Diese Lehrer, auf dem Weg bis hoch zum Bundesverfassungsgericht unterstützt von der GEW, wollten das Beste aus dem Beamtentum und das Beste aus der Angestelltenwelt: materielle Sicherheit auf Lebenszeit und die Freiheit, ihre Arbeit im Tarifkampf niederlegen zu können. Doch mit guten Gründen lässt es das Gericht nicht so weit kommen.

Die Richter in Karlsruhe weisen die Verfassungsbeschwerde der Lehrer zurück und bestätigen dem Staat, dass sein Streikverbot für Beamte richtig ist. Die Kläger hatten argumentiert, bei Lehrern, die anders als Polizisten oder Justizbeamte keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen, kollidiere das Verbot mit dem Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen und Streik.

Wären die Richter ihnen gefolgt, hätten sie zugelassen, dass aus dem Beamtentum eine Zweiklassengesellschaft wird. Stattdessen geben sie der Unteilbarkeit des Berufsstandes, der prinzipiellen Gültigkeit seines rechtlichen Fundaments, mehr Gewicht als dem Verlangen der Kläger, in der Arbeitszeit streiken zu dürfen. Eine weise Entscheidung.

Klug ist das Urteil auch um der Schulen willen. Es schützt sie vor noch mehr Unruhe. Man kann der GEW zugutehalten, dass sie bei dem nicht verbeamteten Drittel der Lehrer das Druckmittel Streik bislang vorsichtig dosiert hat. Dennoch: Dürften ab sofort alle 800 000 Lehrkräfte in der Unterrichtszeit demonstrieren, wäre die Verhandlungsmacht der Lehrerschaft plötzlich gewaltig - noch dazu in einer Zeit des immer größer werdenden Personalmangels, in der die Bundesländer ohnehin schon mit mehr Gehalt und mehr Verbeamtungen um Lehrer buhlen. Kaum vorstellbar, dass dieser Machtzuwachs ungenutzt bliebe. Voraussichtlich würde er das Bildungssystem viel Geld kosten, das dann wieder für neue Lehrerstellen fehlen würde.

Eltern hätten für Streiks kein Verständnis

Und wer hätte hierzulande überhaupt Verständnis dafür, wenn beamtete Lehrer in großer Zahl streiken? Die Eltern sicher nicht. Eltern wollen Qualität, Leistung, Schule, die wie am Schnürchen läuft. Unsozial sind Eltern deshalb nicht: Sie haben Verständnis, wenn unterbezahlte Kita-Erzieherinnen auf der Straße Banner schwingen. Aber nicht für streikende Lehrer, die mehr verdienen als die meisten Eltern. Die praktisch nicht entlassen werden können und im Alter eine feine Pension beziehen. Die keine Sozialabgaben zahlen, aber privat krankenversichert sind und längere Lohnfortzahlungen erhalten, wenn sie schwer erkranken.

Dies alles sei Lehrern gegönnt. Zumal der Staat viel dafür verlangt. Manche Lehrkraft arbeitet nicht am Ort ihrer Wahl. Aber der herausgehobene Beamtenstatus ist das Pendant zum Bildungsversprechen des Staates an seine Bürger: Sicherheit gegen Sicherheit.

Da ist es nur fair, wenn das Recht zu streiken jenen vorbehalten bleibt, die keine Super-Nanny-Privilegien genießen. Wer das Streikrecht höher bewertet, sollte nicht Beamter sein. Schließlich gibt es sie ja, die angestellten Lehrer, die für höhere Tarife streiken dürfen. Von ihnen profitieren nicht zuletzt die Beamten: Wenn der Staat ihr Gehalt an die neuen Tarife angleicht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: