Regensburg:Gustl Mollaths Ex-Frau belastet Angeklagten im Meineid-Prozess

Ein ehemaliger Zeuge soll in dem Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath falsch ausgesagt haben. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Sie habe den Freund ihres Ex-Mannes nicht angerufen, um mit einer Racheaktion zu drohen. Auch die Staatsanwaltschaft zweifelt an der Aussage des Zahnarztes.

Von Andreas Glas, Regensburg

Im Meineid-Prozess gegen einen Zeugen im Fall Gustl Mollath wurde am Dienstag vor dem Regensburger Amtsgericht die Aussage von Mollaths früherer Ehefrau verlesen. Sie streitet darin ab, den Angeklagten im Mai 2002 angerufen und mit einer Racheaktion gegen Mollath gedroht zu haben, falls dieser sie oder ihren Arbeitgeber, eine Bank, wegen möglicher Schwarzgeldgeschäfte anzeige.

Eine entsprechende Aussage hatte der nun Angeklagte, ein 69-jähriger Zahnarzt, während des Mollath-Prozesses im Jahr 2014 unter Eid gemacht. Weil die Staatsanwaltschaft an dieser Aussage zweifelt, muss sich der 69-Jährige wegen Meineides verantworten.

Auch vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags könnte er falsch ausgesagt haben. Gustl Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt haben soll. Er selbst sah sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz. Im Jahr 2013 war der Fall wieder aufgenommen worden, im Jahr darauf wurde Mollath aus der Psychiatrie entlassen.

© SZ vom 29.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Prozess
:Zeuge soll Meineid für Gustl Mollath geleistet haben

Der Zahnarzt behauptete vor Gericht, Mollaths Ehefrau habe in einem Telefonat gedroht, Mollath etwas "anzuhängen".

Von Hans Holzhaider

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: