Prozess:Rücken oder Darm? Frau klagt wegen falscher OP

Lesezeit: 2 min

Der Patientin wurde ein Teil des linken Unterschenkels amputiert - infolge einer Bandscheiben-Operation. Ihr Anwalt wirft den Ärzten an der Unfallklinik Murnau vor, "grob fehlerhaft" gehandelt haben.

Sie fühle sich nicht mehr als Frau, sagt Gülten C. und bricht in Tränen aus. Sie könne nur noch Hosen und keine Röcke mehr tragen. "Ich muss mich verstecken", sagt die 51-Jährige aus Weilheim. Vor elf Jahren wurde der Mutter zweier Kinder ein Teil des linken Unterschenkels amputiert - infolge einer Bandscheiben-Operation. Dass es soweit gekommen ist, sei die Schuld von Ärzten an der Unfallklinik Murnau (UKM), ist Gülten C. überzeugt.

Den Träger der Klinik hat die 51-Jährige auf Schmerzensgeld in Höhe von "mindestens 150 000 Euro" verklagt. Die ihr aufgrund der Amputation entstandenen materiellen Kosten beziffert Gülten C. auf rund 50 000 Euro. Auch diesen Betrag und alle noch zu erwartenden materiellen Kosten müsse der Träger des UKM übernehmen, fordert die 51-Jährige.

Hamburg
:Tod beim Zahnarzt: 18-Jähriger litt an Herzfehler

Der junge Patient hatte in der Hamburger Praxis eine Wurzelbehandlung unter Vollnarkose vornehmen lassen. Gegen den Anästhesisten wird ermittelt.

Ihren Beruf als Altenpflegerin kann C. nicht mehr ausüben. Sie brauche meist Krücken und sei im Alltag nahezu völlig auf die Hilfe ihres Mannes angewiesen, berichtete die Weilheimerin am Donnerstag vor dem 1. Senat am Oberlandesgericht München. Über ihre Anwältin hat die 51-Jährige Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II eingelegt. Dieses hatte im Mai vergangenen Jahres C.s Klage gegen den Träger des UKM als "unbegründet" zurückgewiesen. "Ein behandlungsfehlerhaftes Verhalten" sei nicht nachweisbar, heißt es lapidar im Urteilstext.

C.s Anwältin erhebt den Vorwurf, dass bei einem Aufenthalt ihrer Mandantin im UKM, im Juni 2005, Ärzte "grob fehlerhaft" gehandelt haben. Erforderliche Untersuchungen seien unterlassen worden. Es war bereits C.s zweiter Aufenthalt am UKM, beide Male wurde sie an der Bandscheibe operiert. Das sei jedoch beim zweiten Klinikaufenthalt nicht notwendig gewesen, kritisiert die Anwältin. Denn die eigentliche Ursache für die Schmerzen der 51-Jährigen, so die Anwältin, sei eine Darmentzündung gewesen. Die sei aber nicht bemerkt worden.

Hätten die Ärzte des UKM stattdessen die Thrombosebildung im linken Unterschenkel erkannt, hätte nach einer Verlegung ins Klinikum Großhadern die Amputation verhindert werden können. Nur zwei Tage später hatten die Ärzte des Klinikums Gülten C. auch am Darm operiert, nachdem dort ein Abszess festgestellt worden war. Sowohl die Amputations- als auch die Darmoperation mussten im Nachhinein mehrfach korrigiert werden.

Seither habe sie 27 Operationen über sich ergehen lassen müssen, so die 51-Jährige am Rande der Verhandlung. Der Vorsitzende des 1. Senats, Richter Thomas Steiner, sagte, in der Beweisführung des Landgerichts München II könne der Senat keine Fehler erkennen. Vielleicht hätten beide Parteien zu einem früheren Zeitpunkt einen Vergleich schließen sollen. Ein Urteil will das OLG Mitte Juli verkünden.

© SZ vom 03.06.2016/sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Streit um Magenverkleinerung
:Adipositas-Patient bekommt keine OP bezahlt - und stirbt

Sein Anwalt erhebt schwere Vorwürfe. Menschen mit Fettsucht sähen sich in Bayern gleich zwei Gegnern gegenüber: den Kilos und den Krankenkassen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: