Prozess:Der Dreck muss weg

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Ein Landwirt soll zum Bau eines Weges verunreinigten Schutt verwendet haben

Eigentlich ist klar, solcher Schrott gehört in den Sondermüll: PVC-Reste, Stromkabel, Dachpappenreste, Batterien und Dübel. Doch ausgerechnet auf einem Weg im Bergwald hoch über dem Schliersee wurden diese und andere belastete Materialien, die sich in mehreren Fuhren Bauschutt befanden, für den Wegebau verwendet. Ein handfester Umweltskandal. Der SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn sprach von einer "Umwelt-Sauerei sondergleichen", als der Fall Ende 2014 ans Licht kam. Jetzt gelangte der Umweltfrevel vor das Verwaltungsgericht München und führte zu einer kontroversen Debatte. Auf der einen Seite der Landwirt, der den Bauschutt ausbringen ließ und damit eine 260 Meter lange Wegstrecke ausbesserte. Auf der anderen Seite das Landratsamt Miesbach.

Im Dezember 2014 hatte die Behörde dem Waldbauern mit einem Bescheid aufgefordert, den Schutt vollständig abtragen zu lassen und einen Nachweis für die ordnungsgemäße Entsorgung vorzulegen. Andernfalls müsse er mit einer "Zwangsgeldandrohung" rechnen. Der Waldbauer verstand die Welt nicht mehr und erhob Klage gegen das Landratsamt. Angeblich soll ihm die Behörde sogar grünes Licht gegeben haben, den unsortierten Schutt als Wegebelag zu verwenden. Mit Medienvertretern möchte der Landwirt nicht reden. Im Spätsommer 2014 hatte zunächst der Bayerische Rundfunk über den Fall berichtet. Für seinen Beitrag ließ der Sender sogar eine Untersuchung des Materials in einem Labor vornehmen. Ergebnis: Teile davon seien mit krebserregenden, umweltschädlichen Stoffen belastet. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München II begann zu ermitteln. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da den vom BR veranlassten Analysen "keine standardisierte Probemaßnahmen" zugrunde gelegen haben, so die Verwaltungsrichter.

Für den Landwirt ist das kein Trost. Das Landratsamt Miesbach besteht nach wie vor auf seiner "Beseitigungsanordnung". Der für den Wegebau verwendete Bauschutt sei Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, erklärte der Vorsitzende Richter der 17. Kammer. Zwar ist es durchaus üblich, mit Bauschutt Wege zu befestigen. Das verwendete Material muss aber den vom Gesetz vorgegebenen Standards entsprechen. Diesen Nachweis habe der Waldbauer bisher nicht erbracht, stellte der Vorsitzende fest.

Der Anwalt des Klägers wandte ein, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Waldweg, sondern um einen sogenannten Rückeweg zur Holzbewirtschaftung handele. Deshalb gelten andere Vorgaben. Zudem sei der Bauschutt schadstofffrei, "nur etwas grobkörnig, sonst nichts", so der Anwalt. Dem widersprach einer der Vertreter des Landratsamtes Miesbach heftig. "Das ist eine Bauschutthalde da oben", empörte sich der Beamte. Auch das Gericht pflichtete dieser Einschätzung bei. Auf den Fotos, "die uns von dem Weg vorliegen, sehen wir relativ grobes Material", meinte der Vorsitzende Richter. Der Kläger müsse beweisen, dass es "kein Abfall mehr ist", verlangten die Vertreter des Landratsamtes. Für die Verwendung von verunreinigtem Bauschutt sei dem Landwirt jedenfalls keine Genehmigung erteilt worden, so die Behörde. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt noch nicht vor.

© SZ vom 22.01.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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