Politik in Bayern:Verfassungsschutz beobachtet AfD-Politiker Bystron nicht mehr

AfD-Landeschef will im zweiten Anlauf Platz auf Landesliste

Noch-Landeschef Petr Bystron wird seit Ende September nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet.

(Foto: Peter Kneffel / dpa)
  • Seit Ende September wird AfD-Politiker Petr Bystron nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet.
  • Die Maßnahme wäre womöglich geblieben, hätte es Bystron nicht ins Parlament geschafft. Aber für Bundestagsabgeordnete gelten andere Regeln.
  • Anlass für die Überwachung waren seine Sympathien für die "Identitäre Bewegung" (IB), die bundesweit als rechtsextrem eingestuft wird.

Von Johann Osel

Der bayerische Verfassungsschutz hat die Beobachtung von AfD-Chef Petr Bystron eingestellt. Wie die Landesanwaltschaft dem Verwaltungsgerichtshof, wo der Politiker gegen den Freistaat klagt, in einem Brief mitteilte, ist die Beobachtung bereits Ende September ausgelaufen. Das Schreiben liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Das Landesamt für Verfassungsschutz bestätigte dies auf Anfrage.

Hintergrund sei Bystrons Wahl in den Bundestag. "Für die Beobachtung von Abgeordneten gelten deutlich höhere Hürden", 2013 wurden in einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts "Voraussetzungen und Grenzen" konkretisiert. Wenn ein Abgeordneter sein Mandat "zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft", rechtfertige das die Maßnahme. Nach der "Prüfung der Verhältnismäßigkeit" sei Bystron nicht mehr im Visier der Behörde.

Bystron hatte die "Identitäre Bewegung" mehrmals gelobt

Als der Präsident des Verfassungsschutzes Burkhard Körner mit Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im April den Bericht seines Hauses vorstellte, wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Chef der Rechtspopulisten beobachtet wird. Anlass seien Sympathien für die "Identitäre Bewegung" (IB). Diese wird in Bayern wie bundesweit als rechtsextrem eingestuft. Die Bewegung kämpft für den Erhalt der "ethnokulturellen Identität", die durch muslimische Massenzuwanderung und einen angeblichen von der Politik forcierten "Bevölkerungsaustausch" bedroht sei.

Aktionen der IB wie das Anbringen von Bannern sind bisher gewaltfrei verlaufen. Der Verfassungsschutz erkennt aber "starke Nähe zum biologistischen Denken von Rechtsextremisten". Bystron hatte die IB mehrmals gelobt, als "tolle Organisation". Auf dem islamfeindlichen Blog PI-News verfasste er einen Artikel: Darin sprach er zwar von personeller Trennung, die AfD müsse aber "als parlamentarische Partei das Schutzschild" für Gleichgesinnte wie die IB sein. Beobachter glauben, dass Bystrons Sympathien für die Aktivisten auch auf Taktik fußten: So habe er vor der Aufstellung der Bundestagsliste offene Signale an den völkischen Rand der Partei senden wollen.

Bystron hatte stets ein "Wahlmanöver der CSU" beklagt

Per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht München errang Bystron im Juli einen Teilerfolg. Das Gericht stellte fest, die Beobachtung sei rechtens - nicht aber deren Verkündung. Im Urteil hieß es: Die Unterrichtung der Öffentlichkeit sei ein unzulässiger Eingriff in Bystrons Grundrechte; zudem wegen des Wahlkampfes und des Vorsitzes "der mit der CSU um Wählerstimmen rivalisierenden AfD" eine "Verletzung der Neutralitätspflicht".

Bystron hatte stets ein "Wahlkampfmanöver der CSU" beklagt und Herrmann persönlich attackiert. Nun sagt er zum neuen Stand: Es bestätige sich, dass die Sache "ein Wahlkampf-Foul" gewesen sei, "von Anfang an völlig unbegründet". Die Wähler hätten das aber "durchschaut". An der Basis hatte Bystron mit der These vom CSU-Manöver verfangen können, vor allem bei AfD-Leuten aus der Beamtenschaft herrschte aber die Angst, der ganze Landesverband könnte in den Fokus der Behörden geraten.

Laut Verfassungsschutz ist die nun fehlende Verhältnismäßigkeit der Beobachtung den neuen Umständen geschuldet - dem Mandat. Demnach wäre die Maßnahme womöglich geblieben, hätte es Bystron nicht ins Parlament geschafft. Als Referenz dient die Beobachtung mehrerer Linken-Bundestagsabgeordneter. Laut dem Karlsruher Urteil von 2013 genügt eine bloße Zugehörigkeit zum Beispiel zu einer als extremistisch eingestuften Parteiströmung nicht, vielmehr müsse der "Kampf gegen die Demokratie" nachgewiesen werden, wie es das Bundesinnenministerium mal formulierte.

Bystrons versöhnliche Geste zum Abschied

Bystrons Lob der Identitären erfüllt diese Auflagen offenbar nicht. Gleichwohl heißt es beim bayerischen Verfassungsschutz: Man beobachte weiter "dort, wo Schnittmengen zu extremistischen Szenen bestehen", Personen innerhalb der AfD. Kontakte zur IB auf persönlicher Ebene gibt es in der Bayern-AfD vereinzelt. Ansichten der Identitären wie die vom "Bevölkerungsaustausch" sind jedoch bis in die Führungsebene verbreitet.

Bystron teilte kürzlich mit, nicht mehr als Landeschef zu kandidieren. Er verwies auf Aufgaben in Berlin sowie darauf, dass er die Bayern-AfD nicht wegen der Verfassungsschutz-Causa belasten wolle. Wohl war das ein Zugeständnis an Kritiker, eine versöhnliche Geste zum Abschied aus dem Amt, aus dem er ohnehin scheiden wollte. In der Partei gilt es als fast sicher, dass er sich bald für den Bundesvorstand bewirbt - obwohl er auch dort die Belastung mitgebracht hätte, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden.

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