Flüchtlinge in Deutschland:Seehofer im verbalen Ausnahmezustand

  • Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer droht der Kanzlerin mit "Notwehr" gegen Flüchtlinge.
  • Im Strafrecht ist Notwehr etwas Alltägliches - in der Politik hingegen nicht.
  • Staatsnotstand, Staatsnotwehr: Das ist eine Drohung mit Mitteln, die aus dem Gedankengebäude des absoluten Staates stammen.

Von Heribert Prantl

Horst Seehofer spricht von "Notwehr". Bayerns Ministerpräsident sagt nicht genau, was er meint. Er raunt. Der CSU-Chef droht nicht den Flüchtlingen, wie dies Rechtsradikale tun; er droht vielmehr der Kanzlerin, er kündigt eine "wirksame Notwehr" Bayerns gegen die weitere Aufnahme von Flüchtlingen an.

Im Strafrecht ist solche Notwehr etwas Alltägliches: Jemand, der mit Gewalt angegriffen wird, darf sich gegen diese Gewalt wehren. Das ist erlaubte Verteidigung, das ist rechtens. In der Politik ist das anders. Da signalisiert der Begriff Notwehr stets, dass ein Politiker etwas tun will, was eigentlich absolut nicht rechtens ist - er selbst es aber für geboten hält.

Zuletzt hat die Union vor 23 Jahren zum Notwehr- und Notstands-Vokabular gegriffen - auch damals im Zusammenhang mit Flüchtlingen. Damals, im Herbst 1992, sprach Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) von einem "Staatsnotstand". Er tat dies angesichts der damals steigenden Flüchtlingszahlen (die niedriger lagen als heute): Die "massenhafte Zuwanderung" von Asylbewerbern, so sagte er, habe zu unhaltbaren Zuständen in den Gemeinden geführt, er könne und werde daher nicht zusehen, wie die Situation unerträglich werde und der Staat handlungsunfähig. Deshalb kündigte Kohl an, das Asylgrundrecht notfalls auch ohne die Zustimmung der SPD einzuschränken, also ohne die dafür nach dem Grundgesetz erforderliche Zweidrittelmehrheit - mit lediglich der einfachen Mehrheit seiner Regierung. Edmund Stoiber (CSU), damals bayerischer Innenminister, forderte das auch. Eine solche Asyl-Notgesetzgebung wäre der offene Verfassungsbruch gewesen.

Die SPD-Opposition und auch Stimmen aus der FDP, dem Koalitionspartner Kohls, empörten sich über die Ankündigung eines Staatsstreichs "von oben". Sodann lenkten aber beide Seiten ein. Der Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) erklärte: "Die Bundesregierung plant keinen Staatsstreich." Und Bundeskanzler Kohl ließ vermelden, er habe sein Reden vom Staatsnotstand ja nur politisch, nicht verfassungsrechtlich gemeint. Die SPD aber schwenkte ein auf eine neue Linie: Bis dahin hatte sie eine Änderung des Asylgrundrechts abgelehnt; jetzt ließ sie sich darauf ein. Die Drohung Kohls hatte gewirkt.

Staatsnotstand, Staatsnotwehr: Das ist eine Drohung mit Mitteln, die aus dem Gedankengebäude des absoluten Staates stammen. Die Lehre vom "ius extremae necessitatis" und vom "ius imperium eminens", vom "Staatsnothwehrrecht" also, läuft darauf hinaus, dass der Staat in einem Ausnahmezustand machen kann, was er will; es wird als Recht und Pflicht der Staatsgewalt angesehen, zur staatlichen Selbsterhaltung die dafür angeblich notwendigen Vorkehrungen zu treffen. So schreibt es Nikolaus Thaddäus Gönner in seinem Werk "Teutsches Staatsrecht" aus dem Jahr 1804.

Und so ähnlich vertrat es dann Carl Schmitt, der bekannteste und umstrittenste deutsche Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Von ihm stammt der Satz: "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet". Die im Ausnahmezustand getroffenen Entscheidungen, so lehrte Schmitt, lassen sich in ihrer Richtigkeit nicht anfechten - ob es sich nun um Verurteilungen oder Notverordnungen handele.

Dem demokratischen Rechtsstaat ist solches Denken gänzlich fremd. Das Grundgesetz hat für genau bezeichnete Fälle (bei drohender Gefahr für den Bestand des Bundes oder eines Landes) ein Notstandsrecht geschaffen. Die Bewältigung steigender Flüchtlingszahlen ist keine Problemlage, die hier subsumiert werden kann.

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