Die Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Anlass, den Fall des getöteten Studenten vor Gericht zu bringen. Jetzt haben die Rechtsanwälte nur noch eine Chance.
Im Fall des erschossenen Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg sieht auch die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg keinen Grund für eine Anklage. Am Freitag teilte Generalstaatsanwalt Klaus Hubmann mit, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg das Verfahren zu Recht eingestellt habe. Die Schützen, zwei Polizisten, hätten aus Notwehr gefeuert. Die drei Rechtsanwälte der Familie hatten gegen die Einstellung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. Nun bereiten die Anwälte ein Klageerzwingungsverfahren vor. Es ist die letzte Möglichkeit, den Fall doch noch in einem ordentlichen Gerichtsprozess aufzuarbeiten.
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Ein Polizist steht vor dem Haus, in dem Tennessee Eisenberg am 30. April 2009 von zwölf Polizeikugeln getroffen wurde. (© Foto: dpa)
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Getroffen von zwölf Kugeln
Eisenberg wurde am Vormittag des 30.April 2009 in Regensburg von insgesamt zwölf Polizeikugeln getroffen. Die Beamten waren damals von Eisenbergs Mitbewohner gerufen worden. Die beiden waren in Streit geraten, und Eisenberg hatte zu einem Küchenmesser gegriffen. Die Beamten trafen den Studenten im Treppenhaus an, das Messer hielt er noch immer in der Hand.
Zwar sei eine genaue Rekonstruktion des Vorfalls nicht möglich, so der Generalstaatsanwalt. Fest stehe jedoch, dass Eisenberg sich auf die Polizeibeamten "in drohender Haltung zubewegt" habe. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse hätte er sie in kürzester Zeit erreichen können. Schlagstockhiebe und Pfefferspray seien als Abwehrversuche ohne Erfolg geblieben. In dieser Situation sei ein weiteres Abwarten, ob er tatsächlich zustechen werde, für die Beamten nicht mehr zumutbar gewesen, lautet das Urteil der Generalstaatsanwaltschaft.
Fluchtmöglichkeit ignoriert
Es nimmt damit Bezug auf die Einstellungsverfügung der Regensburger Behörde. Der Schusswaffengebrauch sei aufgrund der Notwehrsituation gerechtfertigt gewesen - und damit eben auch die Einstellung des Verfahrens gegen die beiden Schützen.
Die Anwälte der Familie hingegen sind der Ansicht, dass sowohl die ersten Schüsse, als auch die letzten, die tödlich waren, nicht in Notwehr gefallen seien. Ihrer Ansicht nach lassen sich die Schussfolge und die jeweilige Position durchaus weitestgehend nachvollziehen. So hätte etwa Polizist M. durch eine offen stehende Tür ins Freie flüchten können, statt vier Schüsse auf die Brust des bereits Schwerverletzten abzugeben. Diese durch Zeugenaussagen untermauerten Umstände lasse die Staatsanwaltschaft "andauernd unberücksichtigt", klagen die Rechtsanwälte. Es sei einseitig zugunsten der Polizei ermittelt worden.
Vorhersehbares Ergebnis
"Ich habe mit diesem Ergebnis der Generalstaatsanwaltschaft gerechnet", sagte Anwalt Andreas Tronicsek. Alles andere wäre "eine Riesenüberraschung" gewesen, schließlich sei bereits die Regensburger Einstellungsverfügung vom Justizministerium abgesegnet worden. Wie geplant, werde man nun in den kommenden vier Wochen ein Klageerzwingungsverfahren erarbeiten, das der Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg prüfen müsse. Nach Angaben von Ulrich Schroth, Professor für Strafprozessrecht an der Uni München, sind derartige Verfahren schwierig. "Ein kleiner Prozentsatz" aber führe zum Erfolg im Sinne des Klägers, also zu einer Anklage und einer Gerichtsverhandlung. "Ich sehe eine solche Chance, zumal der Strafsenat die Sache erstmals unabhängig betrachten und die Widersprüche und Fehler sehen wird", sagte Tronicsek.
Neben der juristischen Auseinandersetzung ist in den vergangenen Monaten immer wieder über die Einsatztaktik diskutiert worden. Wie könne es sein, dass Polizisten ohne Unterstützung eines Psychologen und ohne Abstimmung am Ort zu einem womöglich verwirrten Mann geschickt wurden? Nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberpfalz läuft die entsprechende Einsatznachbereitung noch. Man werde die Ergebnisse dann im Innenministerium und im Landtag vortragen.
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(SZ vom 27.03.2010/holz)
OB-Kandidatin Nallinger
Die neueste Antwort
... weder die beteiligten Polizisten vorzuverurteilen, noch den erschossenen Tenessee Eisenberg.
Von daher ist es wichtig, wie es der Anwalt formuliert, Fragen nach der Sinnhaftigkeit, nach der Zweckmäßigkeit und auch nach der Verhältnismäßigkeit des polizeilichen Vorgehens zu stellen.
Fragen sollen der Aufklärung dienen.
Schließlich ist vor einem knappen Jahr in Regensburg ein junger, bis dahin unbescholtener Mensch um sein Leben gekommen. Die Aufklärung aller dazugehöriger Fakten dient zur Wiederherstel-lung des Rechtsfriedens, der seitdem gerade durch ministerielle und staatsanwaltliche, aber auch andere Vorbe- und verurtei-lungen in meinen Augen erheblich gefährdet erscheint.
Immerhin dürfte es keinem Polizisten, keiner Polizistin in Bayern gefallen, dass es aufgrund der Verweigerung einer besseren Aufklärung dieses Falles immer wieder zu unsachlichen, unsachgemäßen und polemischen Unterstellungen, Geraune und Ausfällen mit Bezug auf die Vorkommnisse in Regensburg gegenüber Beamten kommen könnte.
Zitat: "Die Beamten trafen den Studenten im Treppenhaus an,..."
Die Notwehrsituation war eindeutig gegeben. Bis etwa zum zweiten Treffer. Danach war es eindeutig eine Hinrichtung.
Der Student stand im im Treppenhaus mit seinem Messer über den Beamten und die Distanz zwischen Student und Beamten wird keine 3 m betragen haben. Warum haben die Beamten nicht auf die Beine des Studenten geschossen? In der Situation hätten sie gar nicht daneben schießen können.
Für die Polizisten, zumal wenn sie tatsächlich in Notwehr gehandelt haben, mag es eine schwere Belastung sein. Aber dennoch: Hier ist ein Mensch zu Tode gekommen unter mindestens ungewöhnlichen Umständen. Sechzehnmal wurde auf ihn geschossen, zwölfmal wurde er getroffen, darunter auch in den Rücken.
So ein Fall gehört vor Gericht. Um dem Toten, seinen Angehörigen, aber auch den Polizisten und letztendlich dem Rechtsstaat gerecht zu werden.
Die Strafverfolgungsbehörden haben in diesem "Fall" ein denkbar schlechtes Bild abgegeben - die Details sind bekannt. Das kommt noch hinzu.
Lassen wir die Instanz entscheiden, die indirekt auch für die Rechtspflege in unserem Land zuständig ist. Alles andere hinterlässt einen schalen, vielleicht sogar einen üblen Beigeschmack.
Der Fall ist in der Tat anrüchig und ich kann Ihr Missfallen verstehen. Die beiden Strafsenate des OLG Nürnberg sind durchaus dafür bekannt, die StA gelegentlich in die Schranken zu weisen.
Dennoch dürfen Sie nicht alles glauben, was Google o.dgl. Ihnen berichten. Von vollziehender Gewalt (Exekutive) spricht man klassischerweise im Bereich der öffentlichen Verwaltung, also der Eingriffsverwaltung (bspw. Baubehörde, Gewerbeaufsicht, Finanzamt, Polizei im Bereich der Gefahrenabwehr).
Die Staatsanwaltschaften führen kein Verwaltungsverfahren, sondern ein Strafverfahren ebenso wie die Strafgerichte. Sie werden nicht primär zum Vollzug von Verwaltungsgesetzen tätig, sondern zur Vorbereitung der Rechtsprechung. Folglich gilt nicht das Verwaltungsverfahrensgesetz, sondern die Strafprozessordnung. Sie können diese Einordnung auch daran erkennen, dass gegen Maßnahmen der StA Rechtsmittel zu ordentlichen Gericht eröffnet sind, sind zum Verwaltungsgericht. Ebenso sind Staatsanwälte keine Verwaltungsbeamten.
M.W. nach gehören StA und GenStA zur Executive (kann man auch googeln).
Und wenn es so sein sollte, dass StA und GenStA - als eigentliche Teile der Executive - auch bei gewissen Aufgaben in die Rolle der Judikative "schlüpfen", so stimmt bzgl. der Gewaltenteilung grundsätzlich etwas nicht. Denn dann würden zwei Gewalten in einer Person vereint.
Tut mir leid, aber eine Gewaltenteilung sehe ich nach wie vor nicht, denn alle beteiligten Protagonisten gehören zur Executive!
Und wenn Sie sich den Bericht der StA zum konkreten Fall mal durchlesen, dann verstehen Sie auch, warum ich fordere, dass eine andere Gewalt den Fall untersucht.
So wie die StA den Fall darstellt kann er sich schlicht und ergreifend nicht abgespielt haben. Angeblich ist T.E., nachdem er bereits von 11 Kugeln (einige davon im Rumpf) getroffen worden war, immer noch mit dem Messer auf die Polizisten losgegangen.
Jaja, so etwas soll es schon gegeben haben. Aber eher in einigen Hollywood-Streifen als in der Realität.
Da stinkt was ganz gewaltig, und bislang wird eine Aufklärung verhindert.
Paging