Fall Mollath:Richter ignorierte Beweismittel

Gustl Mollath

Der Fall Gustl Mollath ist Thema eines Untersuchungsausschusses im Bayerischen Landtag.

(Foto: dpa)

Sind 106 Seiten zu viel für einen Vorsitzenden Richter? Otto Brixner findet offenbar schon. Vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss sagt der pensionierte Jurist, er habe "anderes zu tun gehabt", als Mollaths Verteidigungsschrift zu lesen - und löst damit Empörung aus.

Von Olaf Przybilla, Nürnberg

Am 8. August 2006 erging das Urteil am Landgericht Nürnberg in der Causa Gustl Mollath, gesprochen hat es die 7. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Otto Brixner. Einer der zentralen Sätze dieses Urteils bezieht sich auf die Verhandlung am Amtsgericht, wo die Sache zunächst anhängig war, ehe der Fall ans Landgericht abgetreten wurde. Dieser zentrale Satz lautet so: "In der Hauptverhandlung vom 25. 09. 2003 vor dem Amtsgericht Nürnberg übergab der Angeklagte in einem Schnellhefter zusammengefasste Schriftsätze zu seiner Verteidigung, die in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen stehen."

Am vergangenen Freitag wurde Brixner, inzwischen pensionierter Richter, vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags in der Sache Mollath zweimal auf diese insgesamt 106 Seiten umfassende Verteidigungsschrift angesprochen. Beim ersten Mal antwortete er: "Ich lese doch keine 110 Seiten." Beim zweiten Mal präzisierte er: "Dieses Konvolut ist mir nicht bekannt."

Der Vorsitzende Richter einer Großen Strafkammer in Bayern hat also eigenen Angaben zufolge die Verteidigungsschrift des Angeklagte nie gelesen. Kam aber zum Urteil, jene stehe in keinem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen. Mollath wurde aufgrund des Richterspruchs 2006 in die Psychiatrie eingewiesen. Dort sitzt er gegen seinen Willen bis heute.

Wer die Verteidigungsschrift Mollaths liest, wird die Würdigung des Gerichts, diese Schrift stehe angeblich in keinem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen, für fragwürdig halten müssen. Mollath war angeklagt wegen Körperverletzung an seiner damaligen Frau, dazu kam eine Freiheitsberaubung ebenfalls zuungunsten seiner Frau sowie Sachbeschädigung.

Mollaths eigene Darlegungen umfassen dabei keineswegs 106, sondern nur acht selbst verfasste Seiten - beim Rest handelt es sich um Kopien von Briefen und anderen Dokumenten, die offenkundig das von Mollath Dargelegte dokumentieren sollten.

Acht Seiten lange Erklärung

Keinerlei Zusammenhang? Mollath beschreibt auf den acht Seiten, warum es zuletzt immer wieder Streit zwischen ihm und seiner Frau - damals beschäftigt bei der Hypo-Vereinsbank - gegeben habe. Bei gemeinsamen Abendessen habe er sich anhören müssen, "welche gestörten Kunden" seine Frau am Arbeitsplatz habe. Er sei der "Seelenonkel" seiner Frau gewesen, immer wieder habe er sie gebeten, die illegalen Bankgeschäfte einzustellen: "Ich habe meine Frau angefleht, nichts ließ sie erweichen." Das habe er kaum ausgehalten. Seine Bitte, ihm zu helfen, habe sie aber "auch nicht interessiert", schreibt er. Drei Zeilen weiter folgt sogar eine Art Schuldeingeständnis: "Wir haben uns heftig gestritten, sie will nicht aufhören. Wie schon mal passiert, sie geht auf mich los. Tritte und Schläge. Leider wehre ich mich."

Sogar ein Teilgeständnis des Angeklagten soll in keinem Zusammenhang mit den Tatvorwürfen stehen? Zu dem Schluss kann man wohl tatsächlich nur kommen, wenn man weder die acht selbst geschriebenen Seiten Mollaths, noch dessen Briefe, vor allem an seine Frau, je gelesen hat.

Schwindel mit verheerenden Folgen

Mollaths Anwalt Gerhard Strate macht das wütend: "Ein Urteil, das die Benutzung von Beweismitteln behauptet, die der Richter tatsächlich nie gesehen hat, ist ein schlichter Schwindel. Das ist - wegen der verheerenden Auswirkungen für den Angeklagten - schlimmer als jedes Plagiat."

Der Richter hatte "anderes zu tun gehabt"

Brixner dagegen kann an alledem nichts finden. Er habe "anderes zu tun gehabt" zu der Zeit, als 106 Seiten zu lesen, sagte er dem Ausschuss. Allein ein "Prozess über einen Kieferchirurgen" habe Hunderte Seiten Anklageschrift umfasst. Zudem sei in dieser Zeit seine Frau erkrankt, um die habe er sich kümmern müssen.

Auf den Hinweis eines Abgeordneten, auch ein Angeklagter habe doch ein persönliches Schicksal, man müsse als Vorsitzender Richter doch die Akten lesen, antwortete Brixner: "Das, was zu tun war, habe ich gemacht." Überdies: "Es ist nicht der Brixner, der den Mollath untergebracht hat." Es sei vielmehr die 7. Große Strafkammer gewesen. Vielleicht, mutmaßt eine Nürnberger Justizsprecherin, habe ja "die Beisitzerin die Akten gelesen".

"Selbstherrlichkeit, Überlastung und Behördenversagen"

Inge Aures (SPD) ließen Brixners Aussagen ratlos zurück. Mollaths Verteidigungsschrift sei schlicht nicht zur Kenntnis genommen worden.

Martin Runge von den Grünen empört sich: Wenn es darum gehe, dass man einen Menschen "für viele Jahre wegsperrt", müsse man von einem Richter erwarten können, dass er die Akten studiert.

Und für Florian Streibl (Freie Wähler) offenbarte sich das Ausmaß "an Selbstherrlichkeit, Überlastung und Behördenversagen" in der Sache Mollath. Der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU) will eine solche Bewertung nicht vornehmen. Das Verhalten des Richters sei Sache des Wiederaufnahmeverfahrens, das momentan vom Landgericht Regensburg geprüft werde.

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