Eklat im Mollath-Prozess:Angeklagter will Ankläger sein

Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath

Mollath (rechts) mit seinem Verteidiger Gerhard Strate. Am Mittwoch kam es im landgericht Regensburg zum Eklat.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Gustl Mollath falle es schwer, "Freund und Feind zu unterscheiden": Weil der Angeklagte sich vehement über die Wahl der Zeugen beschwert, will seine Verteidigung das Mandat hinschmeißen. Mollath ist schockiert. Doch das Gericht findet schnell eine Lösung.

Von Ingrid Fuchs, Regensburg

  • Nach einem Streit im Gerichtssaal legen die Verteidiger von Gustl Mollath im Wiederaufnahmeverfahren völlig überraschend ihr Mandat nieder.
  • Mollath reagiert verwundert - er sehe das Vertrauensverhältnis überhaupt nicht belastet, sagt er.
  • Das Gericht berät sich kurz und bestellt die Anwälte dann als Pflichtverteidiger.

Eklat im Gerichtssaal

Gustl Mollath ist schockiert. "Ich bin am Boden zerstört", sagt er. "Ich finde das sehr traurig, dass er das hinschmeißt, noch dazu in so einer Art und Weise." An diesem elften Verhandlungstag vor dem Landgericht Regensburg kommt es im Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath zum Eklat: Bevor der Prozess nach der Mittagspause wieder losgeht, flüstert Verteidiger Gerhard Strate seinem Mandanten etwas ins Ohr, dann möchte er auch dem Gericht etwas mitteilen - das Vertrauensverhältnis sei zerstört, erklärt der Anwalt.

"Wir verstehen, dass es in einer so belastenden Situation manchmal nicht einfach ist, Freund und Feind zu unterscheiden", sagt Strate. Er habe jedoch ein Problem damit, wie sich Mollath gegenüber dem Gericht verhalte. Er habe jahrzehntelange Erfahrung als Anwalt - und habe dabei selten ein Gericht erlebt, das die Aufklärung so sorgfältig versuche. Dass sein Mandant nun entsetzt sei über "mangelnden Aufklärungswillen, das kann ich nicht nachvollziehen", sagt Strate. Es sei zwar die Freiheit Mollaths, sich so zu erklären, aber es sei eben auch die Freiheit der Verteidiger, dann Abschied zu nehmen. "Das Mandat ist beendet", sagt Strate. Sein Kollege Johannes Rauwald schließt sich an.

Trotzdem platzt das Verfahren nicht: Nach einer kurzen Beratung bestellt das Gericht die bisherigen Wahlverteidiger als Pflichtverteidiger. Beide Anwälte seien in dem komplexen Verfahren gut eingearbeitet und der Angeklagte selbst habe sein Vertrauen in sie nicht verloren. Strate nimmt das Pflichtmandat an: "Wir werden unsere Arbeit natürlich ohne Abstriche fortsetzen", sagt er. Die Richterin antwortet: "Davon gehe ich aus." Und die Verhandlung geht weiter.

Streit vor der Mittagspause

Bereits am Vormittag bahnt sich der Eklat an: Es geht im Gerichtssaal um die Frage, ob weitere Zeugen zu dem Prozess geladen werden sollen. Das hatte Strate zu Beginn des Verfahrens gefordert. Ehemalige Kollegen von Mollaths Exfrau etwa sollen zu den Schwarzgeldvorwürfen aussagen. Dem Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl geht das zu weit. Da greift plötzlich Mollath in die Diskussion ein.

Er sei entsetzt über die Auswahl der Zeugen durch Staatsanwaltschaft und Gericht, sagt der Angeklagte. "Wenn man mir hier die Möglichkeit zur objektiven wahrheitsgemäßen Darstellung nimmt, spricht das für sich." Da wird es selbst der Vorsitzenden Richterin Elke Escher zu viel. Sie verstehe, dass Mollath einiges auf der Seele brenne, aber das Gericht müsse sich auf die Anklage beschränken.

Mollath stört sich an Zeugen

Der 57-Jährige muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Er soll 2001 seine Frau misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben, um sich an Menschen zu rächen, die mit der Scheidung zu tun hatten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber in die Psychiatrie eingewiesen. Sein Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. Vor dem Landgericht Regensburg wurde der Fall Anfang Juli wiederaufgenommen.

Mollath bestreitet die Vorwürfe und erklärt immer wieder, es sei ihm stets nur um die Aufdeckung von umfangreichen Schwarzgeldgeschäften gegangen, in die seine Frau verwickelt gewesen sei. Die Beschuldigungen seiner Exfrau sollten ihn zum Schweigen bringen, um die Aufdeckung eines Finanzskandals zu verhindern. Das Gericht habe aber bisher nur Zeugen aufgeboten, "die wieder sehr nahe zu meiner früheren Frau stehen".

Unbequemer Angeklagter

Außerhalb des Gerichtssaals geht der Streit weiter - zumindest sieht es danach aus: In der Mittagspause stehen Strate und Mollath zusammen. Was sie sagen, ist nicht zu verstehen. Aber die beiden Männer gehen in verschiedene Richtungen davon und treffen sich erst im Gerichtssaal wieder.

Doch warum legt ein Anwalt erst sein Mandat nieder, um dann doch weiterzumachen? Zur Erklärung müssen zunächst Mutmaßungen herhalten: Strate hatte wohl kein Interesse daran, den Fall platzen zu lassen, schließlich hat der Hamburger Anwalt seit Monaten viel Zeit investiert. Er kümmerte sich ohne Honorar um den Fall. Würde er das Pflichtmandat ablehnen, müsste er das begründen - und da Mollath ihm noch zu vertrauen scheint, könnte das schwierig werden.

Mit Gustl Mollath hat sich Strate einen unbequemen Mandanten ausgesucht. Mollath legt keinen Wert darauf, es ihm oder anderen Prozessbeteiligten leicht zu machen. Beim Prozessauftakt erklärt er erst, er wolle nichts sagen, solange ein Gutachter im Raum sei, dann mischt er sich doch immer wieder ein. Aus dem Angeklagten ist ein Ankläger geworden. Doch sein Auftritt vor der Mittagspause war offenbar sogar einem erfahrenen Verteidiger wie Gerhard Strate zu viel.

Gutachter sagt aus

Mit einer dreiviertel Stunde Verzögerung kann der Prozess schließlich fortgesetzt werden. Nun sagt der Gutachter Friedemann P. aus. Der Professor hatte im Jahr 2010 ein Gutachten über Mollath erstellt. Aus diesem liest er an diesem Mittwochnachmittag mit ruhiger Stimme vor, etwa 30 Seiten lang. Er hat detailliert festgehalten, was ihm Mollath damals in der geschlossenen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth erzählte.

Der Angeklagte sei ihm im Gespräch sachlich und konzentriert erschienen. In seiner diagnostischen Beurteilung hieß es am Ende dennoch, "die Einweisungsdiagnose der wahnhaften Störung [...] gilt auch heute noch." Mollath musste daraufhin weiter in der geschlossenen Psychiatrie bleiben.

Bei der Zeugenbefragung wirkt Mollaths Gesichtsausdruck etwas grimmig, doch an manchen Stellen flüstern sich er und sein Anwalt etwas zu. Dann mischt sich Strate ein. "Auch als Pflichtverteidiger stelle ich meine Fragen", kommentiert er sich selbst. Der Prozess geht am Donnerstag weiter.

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