Altomünster:Juristin besetzt früheres Kloster, weil sie Nonne werden will

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  • Zwar hat die letzte Ordensschwester das Kloster Altomünster bereits im Februar verlassen - doch eine selbsternannte Postulantin weigert sich, aus dem baufälligen Gemäuer auszuziehen.
  • Die 38-Jährige ist Juristin, sie klagte gegen die Erzdiozöse.
  • Gestritten wird noch immer, inzwischen blockiert die Frau zahlreiche Vorhaben im Ort.

Von Robert Stocker, Altomünster

Hinter den ehrwürdigen Mauern gibt es so gut wie kein Leben mehr. Keine Schwestern, kein Konvent, kein Glockenläuten zum Gebet. Im Februar musste auch die letzte hier lebende Nonne, Priorin Apollonia Buchinger, das ehemalige Birgittenkloster Altomünster im Landkreis Dachau verlassen. Sie wäre gern geblieben, doch sie hatte keine Wahl. Vor zwei Jahren hat der Vatikan die Auflösung des Klosters verfügt, weil es dort keine ordentliche Leitung mehr gebe. Seitdem dämmert das riesige, marode Gebäude mitten in dem hübschen Ort vor sich hin. Doch eine Bewohnerin lebt hier immer noch. Und um diese gibt es ziemlich viel Ärger.

Die Klosterauflösung hat die ganze Gemeinde bewegt. Sie war eine Geschichte mit vielen Dramen. Der letzte Akt läuft aber immer noch. Eine Zelle wird noch immer von einer jungen Frau bewohnt, die das Kloster partout nicht verlassen will - gegen den Willen des Erzbistums, in dessen Besitz die Immobilie einschließlich weiterer Liegenschaften übergegangen ist.

Brigittenkloster Altomünster
:In den Händen des Vatikans

Die Gemeinde Altomünster wartet noch immer auf die Entscheidung Roms, wann das Birgittenkloster aufgelöst wird. Für eine neue Nutzung gibt es viele Ideen - Erzdiözese und Kommune wollen über sie gemeinsam reden

Von Robert Stocker

Die 38-jährige Juristin hat es sich in den Kopf gesetzt, in Altomünster Nonne zu werden. Sie sei eine Postulantin mit Aufenthaltsrecht. Als sie sich in das Kloster einquartierte, hatte Rom bereits die Auflassung dekretiert. Sie könne also gar keine Postulantin sein, weil der Orden bei ihrem Einzug nicht mehr bestand, argumentiert die Erzdiözese. Deshalb habe die Frau kein Wohnrecht hier.

Wie die ehemalige Priorin Apollonia, die inzwischen in ihrer alten Heimat, der Oberpfalz, lebt, will die 38-Jährige die Entscheidung Roms nicht anerkennen. Im Namen Apollonias legte sie Widerspruch gegen die Auflösung des Ordens beim Vatikan ein. Damit wollte sie den Auszug aus dem Kloster verhindern. Das Erzbistum erließ einen Räumungsbescheid und drohte mit Ordnungsgeldern. Dagegen zog die Frau vor das Landgericht München II. Die Prozessbeteiligten in dem Zivilverfahren einigten sich auf einen Kompromiss: Demnach darf die Frau so lange im Kloster bleiben, bis der Vatikan über ihren Widerspruch entschieden hat.

Sie habe großes Gottvertrauen, dass der Vater im Himmel ihr beistehen werde, sagte die fromme Juristin vor Gericht. Bis jetzt wurde ihr Gottes Segen allerdings nicht zuteil. Der Vatikan hat in einer Vorprüfung des Falles durchblicken lassen, dass der Widerspruch gegen die Klosterauflösung wohl keinen Erfolg haben wird. Die Erzdiözese forderte daraufhin die Frau zum Verlassen des Klosters auf, schließlich sei es so im ersten Vergleich vereinbart worden.

Das Gebäude ist eine finanzielle Belastung

Die Juristin klagte nun gegen den Vollzug der Räumung. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer am Landgericht regte an, der Frau ein Wohnrecht bis Mitte nächsten Jahres einzuräumen. Sollte Rom die Auflösung des Klosters bestätigen - was nach derzeitigem Stand ziemlich sicher ist -, muss die 38-Jährige nach Ablauf der Frist endgültig das Kloster verlassen. Die Anwälte der Erzdiözese gingen auf diesen Vorschlag zunächst nicht ein.

An diesem Freitag wird vor dem Landgericht weiter um eine Lösung gerungen. Die streitbare Juristin, die ihr Dasein im ehemaligen Birgittenkloster als von Gott gewollte Berufung sieht, ist inzwischen dennoch umgezogen. Nicht in eine andere Herberge, sondern in ein anderes Zimmer. Aus Brandschutzgründen sei es nicht zu verantworten, dass sie weiter in ihren bisherigen vier Wänden wohne, stellte das Dachauer Landratsamt fest. Die junge Frau lebt jetzt in der Zelle einer verstorbenen Nonne. Ihre Chancen, dass sie hier auf Dauer bleiben kann, stehen eher schlecht.

Dass die Hausbesetzerin endlich ihrer Wege zieht, hoffen sowohl Erzbistum als auch Gemeinde. Das marode Gebäude ist für die Kirche eine finanzielle Belastung, die Sanierung wird wohl Millionen kosten. Doch so lange die selbst ernannte Postulantin im ehemaligen Kloster wohnt, kann die Erzdiözese mit den Arbeiten nicht beginnen.

Selbst das Baugebiet muss warten

Zuvor muss allerdings ein Konzept entwickelt werden, wie das ortsbildprägende Gebäude neu genutzt werden soll. Überlegungen sind schon lange im Gange. Als das Erzbistum das Birgittenkloster im Januar dieses Jahres übernahm, sprach Generalvikar Peter Beer davon, dass es ein geistlicher Ort bleiben solle. Die Gemeinde Altomünster kann sich auch eine Stätte für die Bildung vorstellen. Die letzte Bewohnerin blockiert nicht nur eine neue Nutzung des Klosters, sondern auch die Planungen der Gemeinde für ein neues Wohngebiet.

Ein Teil dieses Areals hat dem Orden gehört; jetzt ist es im Besitz der Erzdiözese. So lange der Rechtsstreit mit der jungen Anwältin nicht beendet ist, will die Kirche keine Rechtsgeschäfte mit den Latifundien machen. Die Ausweisung des Baugebiets liegt damit auf Eis. Ein Umstand, der Bürgermeister Anton Kerle (CSU) Sorgen macht. Die Vorplanungen haben die Gemeinde eine Million Euro gekostet. Jetzt dringt sie darauf, dass es mit dem Baugebiet weitergeht. Kerle: "Ich habe Angst, dass es ewig dauert."

© SZ vom 22.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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