15-Jähriger zusammengeschlagen:Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-Polizeichef

Nach einem Volksfestbesuch soll der ehemalige Leiter der Rosenheimer Polizei einen 15-Jährigen grundlos brutal zusammengeschlagen haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 50-Jährigen erhoben.

Im Fall des vergangenen Herbst auf einer Rosenheimer Wache zusammengeschlagenen Jugendlichen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den suspendierten Polizeichef erhoben. Bei dem Beamten bestehe der Verdacht der Körperverletzung im Amt, teilte die Traunsteiner Anklagebehörde am Donnerstag mit.

Der damalige Leiter der Rosenheimer Polizei soll den 15-Jährigen nach einem Volksfestbesuch am Abend des 3. September 2011 auf dem Revier grundlos so massiv geschlagen haben, dass der Bursche in einer Klinik behandelt werden musste. Unter anderem soll der 50-Jährige den Kopf des gefesselten Opfers mehrfach gegen die Wand geschlagen haben. Die Mutter des Jugendlichen erstattete Anzeige gegen den Beamten.

Auch der Polizist stellte Strafantrag wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Schüler. Nach Medienberichten wurden die Ermittlungen gegen den 15-Jährigen aber eingestellt. "Die Staatsanwaltschaft bejaht bei dem 50-jährigen Angeschuldigten den hinreichenden Verdacht der Körperverletzung im Amt", heißt es nun in der Erklärung der Staatsanwaltschaft, die der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Vordermayer unterzeichnete. Schon kurz nach Bekanntwerden des Vorfalles hatte der Behördenchef erklärt: "Wir nehmen die Vorwürfe sehr, sehr ernst."

Ausgangslage der Schläge auf der sogenannten Wiesnwache - das Rosenheimer Herbstfest wird auch Rosenheimer Wiesn genannt - war die Festnahme des 15-Jährigen wegen einer Schlägerei, an der er nach den Ermittlungen aber gar nicht beteiligt war.

Der Schüler wurde gefesselt und von dem damaligen Polizeichef persönlich auf die Wache gebracht. "Auf dem Weg dorthin und anschließend auf der Wiesnwache soll der ehemalige Inspektionsleiter den 15-jährigen wiederholt körperlich misshandelt haben", heißt es in der Erklärung der Anklagebehörde. "Bei dem Jugendlichen wurden eine Platzwunde an der Unterlippe, ein Bruch des linken oberen Schneidezahns, Schäden am Zahnschmelz zweier weiterer Zähne und ein Bluterguss am Schienbein festgestellt."

Den Schulstart eineinhalb Wochen später erlebte der Bursche jedenfalls zu Hause, er war noch immer krankgeschrieben. Im Ermittlungsverfahren äußerte sich der beschuldigte Polizist nicht zu den Vorwürfen.

Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, den Beamten durch Zeugenaussagen unter anderem von eigenen Kollegen und durch Sachverständigengutachten der Tat überführen zu können. Sie führt an, dass für Körperverletzung im Amt das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht.

Die Staatsanwaltschaft hätte auch Anklage zum Rosenheimer Amtsgericht erheben können, entschied sich aber wegen "der besonderen Bedeutung und des besondere Umfangs des Falles" für die Anklage zur nächsthöheren Instanz. "Auch soll dadurch dem verletzten Jugendlichen die wiederholte Zeugenvernehmung in mehreren Instanzen erspart bleiben", heißt es weiter zur Begründung.

Über die Zulassung der Anklage muss nun das Gericht entscheiden. Es wird aber damit gerechnet, dass es noch in diesem Jahr zum Prozess kommt. Die Brisanz des Falles wurde dadurch deutlich, dass die angeblichen Übergriffe des leitenden Polizeibeamten mehrfach Thema im Landtag waren.

Auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte die vollständige polizeiinterne Aufklärung des Falles an. Die Ermittlungen wurden an eine für Amtsdelikte zuständige Abteilung beim Polizeipräsidium München abgegeben.

Vor dem Rosenheimer Amtsgericht wird derzeit ein weiterer Fall eines Polizeieinsatzes im nahen Schechen verhandelt, bei dem vier Familienmitglieder im November 2010 niedergerungen worden waren. Während die Ermittlungen gegen die Beamten vorläufig eingestellt wurden, muss sich die komplette Familie, darunter ein pensionierter Polizist, wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Der Prozess findet wegen anonymer Morddrohungen gegen Verfahrensbeteiligte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt.

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