Umwelt:Fluss- und Grundwasserverbrauch muss gemeldet werden

Nur wenig Wasser führt der Fluß Weiße Elster (Drohnenaufnahme). (Foto: Bodo Schackow/dpa)

Wer Flusswasser abpumpt oder mit seinem Brunnen mehrere Gartennutzer versorgt, muss seinen Wasserverbrauch melden. Es gibt aber Ausnahmen.

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Jena (dpa/th) - Wer in Thüringen größere Mengen Grundwasser oder Wasser aus Flüssen verbraucht, muss das ab sofort elektronisch an das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz melden. Betroffen seien Entnahmen von Oberflächengewässern mit Pumpen oder Leitungen, teilte das Landesamt am Freitag mit. Ausgenommen seien die Entnahme mit Kannen oder Eimern sowie das Tränken von Tieren.

Wer im Garten einen Brunnen oder eine Quelle für den eigenen Haushalt betreibe, falle in der Regel nicht unter die Berichtspflicht. Anders sehe das aus, wenn zum Beispiel über einen zentralen Brunnen in einer Gartenanlage mehrere Gartennutzer versorgt werden. Ab einer Jahresmenge von 2000 Kubikmetern müsse der Verbrauch gemeldet werden, so das Landesamt. Die Berichtspflicht gilt bereits seit Anfang des Jahres. Seit dem 1. März kann nur noch elektronisch über https://tlubn.thueringen.de gemeldet werden.

Die Kenntnis über die tatsächlich entnommenen Wassermengen sei unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Niedrigwasserstrategie, hieß es vom Landesamt. „Sie dient dazu, einer Übernutzung der Wasservorräte vorzubeugen und das kostbare Gut Wasser fair zu bewirtschaften.“ Das sei umso wichtiger, seit vermehrt außergewöhnliche Hitze- und Dürreperioden auftreten. In den vergangenen Jahren hatten einige Landkreise immer wieder Entnahmeverbote etwa für Flusswasser im Sommer verhängt.

© dpa-infocom, dpa:240301-99-180808/3

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