Umwelt:Pflicht zur Mehrwegverpackung: Kritik an Lösungen

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Auf einem Tisch eines Restaurants liegt eine Mehrwegverpackung für Gerichte. (Foto: Harald Tittel/dpa/Archivbild)

Wer Essen oder Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss dafür seit Anfang des Jahres neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen. Doch nicht nur Restaurants und Cafés haben Probleme bei der Umsetzung.

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Erfurt (dpa/th) – Die Umsetzung der seit Jahresbeginn geltenden Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen bereitet Probleme. Für Verbraucher sei es schwierig, dass einzelne Betriebe ihre eigenen Mehrwegsysteme nutzten, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Thüringen. So entscheide sich etwa ein Anbieter dazu, eine eigene Mehrwegverpackung zum Beispiel aus Glas oder Kunststoff anzubieten. Diese Verpackung könnten dann auch nur bei diesem Betrieb wieder abgegeben werden.

Auch dass es inzwischen mehrere konkurrierende sogenannte Poolsysteme für Mehrwegverpackungen gebe, mache es Verbrauchern schwer, sich etwa in der Gastronomie für eine Mehrweg- statt für eine Wegwerfverpackung zu entscheiden. Alleine in Erfurt hat die Verbraucherzentrale inzwischen vier verschiedene Poolsysteme entdeckt, sagte die Sprecherin. Nicht nur für die Kunden sei es vorteilhaft, wenn es zumindest in einer bestimmten Region nur ein einziges Mehrwegsystem gebe. Bei Poolsystemen bieten darauf spezialisierte Unternehmen Mehrwegverpackungen in mehreren Restaurants, Kneipen, Cafés, Bäckereinen oder Fleischereien an.

Gastronomische Betriebe, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen dafür anbieten - sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben. Ob die Kunden von diesem Angebot auch Gebrauch machen, entscheiden sie selbst.

Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 000 Euro.

Aus Sicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Thüringen ist insbesondere die Definition des Grenzwertes von 80 Quadratmetern für die Angebotspflicht ein Problem. „Gut gedacht ist nicht gut gemacht“, sagte Dehoga-Geschäftsführer Dirk Ellinger. So könne der Verband keinem Gastronomen rechtssicher sagen, ob beispielsweise der Vorraum eines kleinen Cafés oder etwa die Größe der Theke in diese Fläche mit einzurechnen sei. „Die Behörden wissen es auch nicht, da sind wir also in guter Gesellschaft“, sagte Ellinger.

„Diese Regeln lassen sich überhaupt nicht rechtssicher umsetzen“, kritisierte er. Die unklare Rechtslage sei offensichtlich auch ein Grund dafür, dass es derzeit kaum Kontrollen von Kommunen zur Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen gebe.

Laut einer Stadtsprecherin ist in Erfurt die Angebotspflicht noch nicht gezielt überprüft worden. Den Gastronomen solle eine Übergangsphase zur Einführung der entsprechenden Systeme gewährt werden. Dabei unterstütze die Stadtverwaltung die Unternehmen mit Informationsschreiben. Die Erfahrung zeige aber auch, dass viele Unternehmen bereits in der Vergangenheit eine für sie passende Mehrweglösung gefunden hätten.

Ähnlich ist die Lage im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. „Wir haben bisher keine gezielten Kontrollen durchgeführt“, sagte ein Sprecher des Landratsamtes. Wenn überhaupt, sei im Zuge von anderen Kontrollen in den Unternehmen auf die Angebotspflicht hingewiesen worden. „Informativ wurde von uns im Amtsblatt November 2022 ausführlich die Sachlage erläutert.“

© dpa-infocom, dpa:230318-99-999828/2

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