Technik:Widerspruch gegen Facebook-Richtlinien ist Unsinn

Berlin (dpa/tmn) - Ein aktuell bei Facebook kursierender Widerspruch gegen angebliche neue Nutzungsbedingungen ist wirkungslos. Wer den Text auf seiner Pinnwand veröffentlicht, widerspricht nicht wirksam einer kommerziellen Nutzung seiner Daten und Inhalte durch Facebook, wie "irights.org" erklärt.

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Berlin (dpa/tmn) - Ein aktuell bei Facebook kursierender Widerspruch gegen angebliche neue Nutzungsbedingungen ist wirkungslos. Wer den Text auf seiner Pinnwand veröffentlicht, widerspricht nicht wirksam einer kommerziellen Nutzung seiner Daten und Inhalte durch Facebook, wie „irights.org“ erklärt.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Text um ein weiteres Internetgerücht (Hoax). Zum einen gibt es aktuell keine neuen Nutzungsbedingungen. Die letzte Änderung erfolgte im Januar 2015. Zum anderen existieren die im Dokument zitierten Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch gar nicht und betreffen auch keine anderen Bereiche. Wer Facebook nutzt, hat einer umfangreichen Nutzung seiner persönlichen Daten, Bilder und Texte bereits durch einen Klick zugestimmt.

Unabhängig davon sind Widerspruchstexte auf der eigenen Pinnwand nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ohnehin wirkungslos. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Adressaten auch wirklich zugegangen sind. Die reine Veröffentlichung auf der eigenen Profilseite reicht nicht aus.

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