Technik:Vor Verlängerung des Handyvertrags kündigen und verhandeln

Berlin (dpa/tmn) - Wer nicht kündigt, bekommt auch nichts: Frei nach diesem Grundsatz sollten Mobilfunkkunden, die nach Ablauf eines Zweijahresvertrags im Prinzip bei ihrem Anbieter bleiben möchten, trotzdem erst einmal rechtzeitig und fristgemäß kündigen, rät das Telekommunikationsportal "Teltarif.de".

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Berlin (dpa/tmn) - Wer nicht kündigt, bekommt auch nichts: Frei nach diesem Grundsatz sollten Mobilfunkkunden, die nach Ablauf eines Zweijahresvertrags im Prinzip bei ihrem Anbieter bleiben möchten, trotzdem erst einmal rechtzeitig und fristgemäß kündigen, rät das Telekommunikationsportal „Teltarif.de“.

Nur dann erhielten Kunden im Zuge der sogenannten Kundenrückgewinnung Angebote wie ein neues Handy für eine geringere Zuzahlung, eine Rechnungsgutschrift oder eine Reduzierung der Grundgebühr von ihrem Provider - mit dem Ziel, dass man weitere zwei Jahre Kunde bleibt.

Allerdings sollten Verbraucher weder die Verhandlungen noch die Vertragsverlängerung an sich rein telefonisch führen beziehungsweise abschließen, warnen die Experten. Denn Hotline-Mitarbeiter seien geschult, dem Kunden ein Ja abzuringen und würden teils wichtige Vertragselemente wie Zuzahlungen, Tarifwechselgebühren oder etwa eine nach einem Jahr steigende Grundgebühr verschweigen.

Daher sei es alternativlos, sich alle Angebote schriftlich schicken zu lassen oder - noch besser - dem Anbieter selbst schriftlich Forderungen fürs Bleiben zu senden. Wer es sich am Ende dennoch anders überlegt oder feststellt, dass der Provider sich nicht an die eigenen Versprechen hält, hat immer noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.

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